Köln-Mülheim: Schießerei zwischen Ex-Mitgliedern der „Hells Angels“ – Wer waren die Täter?

Kleine Anfrage
vom 29.06.2023

Kleine Anfrage 2063

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Köln-Mülheim: Schießerei zwischen Ex-Mitgliedern der „Hells Angels“ – Wer waren die Täter?

Am Nachmittag des 27.05.2023 kam es in Köln-Mülheim zu einem brutalen Streit zwischen mehreren Männern. Ein 35-jähriger ehemaliger „Hells Angel“ und dessen 28-jährige weibliche Begleitung wurden im Böcking-Park, nur wenige hundert Meter von der nächsten Polizeiwache entfernt, von drei dunkel gekleideten, vorerst unbekannten Männern abgepasst und mit Schusswaffen attackiert.1 Die Frau wurde zuerst getroffen und durch Schussverletzungen im Hals- und Kieferbereich lebensbedrohlich verletzt. Sie konnte aber glücklicherweise durch eine Notoperation gerettet werden. Der 35-Jährige versuchte daraufhin zu fliehen und soll laut Informationen des „Kölner Stadtanzeigers“ in den naheliegenden Hinterhof einer Brauerei gelaufen sein. Dort wurde er zunächst durch einen Schuss in den Rücken verletzt und daraufhin mit einem Schuss in den Hinterkopf getötet. Ein Mitarbeiter der Brauerei soll der verletzten Frau als Ersthelfer gedient haben.2 Nach Focus-Angaben handelt es sich bei dem Opfer um das ehemalige Mitglied der „Hells Angels“ Y. Dieser soll Schulden in Höhe von 5.000 € angehäuft haben, welche nun eingetrieben werden sollten. Des Weiteren soll das Opfer Mitglied im Klub „Rhine Area“ gewesen sein, welcher vom ehemaligen Rockerboss S. geleitet worden sein soll, der für verschiedenste Taten wie Folter, Ausbeutung und schwere Körperverletzung bekannt ist.3

Eine Mordkommission leitete die Ermittlungen ein und prüfte mögliche Verbindungen in das Rockermilieu, was sich nach kurzer Zeit bestätigte. Des Weiteren wurden im Laufe der Ermittlungen zwei Hauptverdächtige ausgemacht, welche unter dringendem Tatverdacht stehen. Dabei soll es sich um zwei Männer im Alter von 26 und 30 Jahren handeln.4 Diese sollen Mittglieder desselben, bereits aufgelösten „Hells Angel“-Charters sein, wie das 35­jährige Opfer. Da die beiden Tatverdächtigen nicht in ihrer Wohnung und in ihrem näheren Umfeld anzutreffen waren, vermuten die Polizeibeamten, dass sie sich ins Ausland abgesetzt haben könnten. Aus diesem Grund wurde ein internationaler Haftbefehl wegen Mordes und versuchten Mordes beantragt. Die Fahndung läuft weltweit. Überdies soll weiter gegen einen möglichen dritten Tatverdächtigen und Komplizen ermittelt werden, der von Zeugen beschrieben wurde.5

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu der oben geschilderten Schießerei? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Was weiß die Landesregierung über die Gruppierung Rhine Area? (Bitte die Erkenntnisse samt etwaiger statistischer Daten zu Straftaten darlegen.)
  3. Wie viele seit 2015 in Nordrhein-Westfalen begangene Straftaten lassen sich auf das Rockermilieu zurückführen? (Bitte nach Jahren, Delikten und den einzelnen Gruppierungen aufschlüsseln.)
  4. Wie hoch schätzt die Landesregierung das Personenpotential von in der Vergangenheit bereits durch häufige Gewaltdelikte aufgefallenen Rocker- bzw. Motorradclubs in Nordrhein-Westfalen? (Bitte von 2015 bis heute pro Gruppierung sowie deren Mitglieder nach Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  5. Welche Entwicklungen sieht die Landesregierung durch die organisierte Kriminalität im Rockermilieu in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren?

Markus Wagner

 

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1 https:// www .stern.de/panorama/hells-angels–35-jaehriger-in-koeln-erschossen–mord-im-rockermilieu—33510616.html.

2 Ebenda.

3 https:// www .focus.de/panorama/welt/koeln-mitglied-der-hells-angels-rocker-wird-bei-schiesserei-getoetet_id_194950632.html.

4 https:// www .spiegel.de/panorama/justiz/bluttat-im-rockermilieu-verdaechtige-nach-toetung-von-hells-angel-in-koeln-identifiziert-a-33a02743-661a-47bd-83e0-b6353ffd6ae4.

5 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2063 mit Schreiben vom 7. August 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu der oben geschilderten Schießerei? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 06.07.2023 zu dem Sachstand des u. a. gegen einen türkischen und einen deutsch-polnischen Staatsan­gehörigen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung geführten Ermittlungsverfahrens im Wesentlichen be­richtet, dass die beiden Beschuldigten in einem Fitnessstudio in Köln auf die späteren Geschä­digten gewartet und diesen dann fußläufig gefolgt seien. Auf der Strecke habe einer der Be­schuldigten dem zuvor gefassten Tatplan entsprechend und in dem Wissen um die Arg- und Wehrlosigkeit der Geschädigten zweimal mit einer Pistole von hinten auf den später seinen Verletzungen erlegenen Geschädigten geschossen. Der Geschädigte und die Beschuldigten seien sich aufgrund ihrer gemeinsamen Rockervergangenheit bei den Hells Angels jedenfalls bekannt gewesen. Auch auf die Begleitperson sei mindestens ein Schuss in Tötungsabsicht abgegeben worden. Dieser sei jedoch verletzt und stark blutend die Flucht gelungen, während ihr von den Beschuldigten noch hinterhergeschossen worden sei.

Zum Schutz der andauernden Ermittlungen wird derzeit von der Mitteilung weiterer Einzelhei­ten zum Sachstand der Ermittlungen abgesehen.

Die vorbezeichneten Beschuldigten seien derzeit unbekannten Aufenthalts und aufgrund von Haftbefehlen zur Fahndung ausgeschrieben. Die Bundeszentralregisterauszüge beider Be­schuldigten wiesen jeweils mehrere Einträge u. a. wegen Körperverletzungsdelikten und Ver­stößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz auf.

Von einer detaillierten Aufschlüsselung der Vorstrafen der Beschuldigten und der Nennung des Vornamens des Beschuldigten deutscher Staatsangehörigkeit wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Be­schuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot abgesehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit wahr­scheinlich oder jedenfalls möglich erscheint. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskon­trolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie den allgemeinen Angaben zu Vorstrafen entsprochen.

  1. Was weiß die Landesregierung über die Gruppierung Rhine Area? (Bitte die Erkenntnisse samt etwaiger statistischer Daten zu Straftaten darlegen.)

Dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen liegen Informationen vor, dass die im Raum Köln ansässig gewesene Ortsgruppe „Rhine Area“ der Rockergruppierung Hells Angels MC im Jahr 2015 im Bereich Düsseldorf bzw. Langenfeld gegründet wurde und sich im Jahr 2016 in den Raum Köln verlagerte. Seit Oktober des Jahres 2022 ist diese Ortsgruppe aufgelöst.

  1. Wie viele seit 2015 in Nordrhein-Westfalen begangene Straftaten lassen sich auf das Rockermilieu zurückführen? (Bitte nach Jahren, Delikten und den einzelnen Gruppierungen aufschlüsseln.)

Eine statistische Erfassung aller Straftaten des Phänomenbereichs der Rockerkriminalität liegt nicht vor. Statistisch erhoben werden Verfahren, die der Organisierten Kriminalität zuzuordnen sind. Ausweislich der Lagebilder „Organisierte Kriminalität“ des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen der Berichtsjahre 2015 bis 2021 führten die Kreispolizeibehörden und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen insgesamt 45 entsprechende Ermittlungsverfahren. Die Veröffentlichung des Lagebildes „Organisierte Kriminalität“ des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 steht noch aus.

  1. Wie hoch schätzt die Landesregierung das Personenpotential von in der Vergangenheit bereits durch häufige Gewaltdelikte aufgefallenen Rocker- bzw. Motorradclubs in Nordrhein-Westfalen? (Bitte von 2015 bis heute pro Gruppierung sowie deren Mitglieder nach Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Eine statistische Erhebung von Personen, die mehrfach wegen Gewaltdelikten in Erscheinung getreten sind und gleichzeitig einer Rockergruppierung in Nordrhein-Westfalen angehören, liegt nicht vor. Polizeilich erhoben wird die Anzahl der Mitglieder der polizeilich relevanten Rocker- und rockerähnlichen Gruppierungen. Die Anzahl ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Gruppierung Mitglieder (gerundet)
Bandidos MC 0
Freeway Rider´s MC 390
Gremium MC 150
Hells Angels MC 200
Outlaws MC 30
Brothers MC 50
United Tribuns 0

 

Die Ortsgruppierung „Bandidos MC Hohenlimburg/Witten“ einschließlich der Teilorganisation „Los Compadres Hagen“ wurde durch das Ministerium des Innern am 08.04.2021 verboten. Die sogenannte Federation West Central, eine den Ortsgruppierungen übergeordnete Dachorganisation, der Rocker-gruppierung Bandidos MC mit ca. 380 Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen wurde durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat am 07.07.2021 verboten. Zudem wurde die rockerähnliche Gruppierung United Tribuns mit ca. 40 Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat am 02.08.2022 verboten.

  1. Welche Entwicklungen sieht die Landesregierung durch die organisierte Kriminalität im Rockermilieu in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren?

Die Anzahl der ausweislich der Lagebilder ‚Organisierte Kriminalität‘ des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen von Mitgliedern von Rockergruppierungen dominierten Ermittlungsverfahren der Organisierten Kriminalität für den Zeitraum von 2015 bis 2021 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr Anzahl Verfahren
2015 12
2016 8
2017 6
2018 5
2019 5
2020 7
2021 2

 

Die vorgenannten Vereinsverbote dürften das kriminelle Milieu der Rockergruppierungen nachhaltig beeinflusst haben. Nachfolgeorganisationen konnten in beiden Fällen nicht festgestellt werden.

Hinsichtlich der Begehung von Straftaten dürften die Vereinsverbote insofern in der jüngsten Vergangenheit zu einer positiv zu bewertenden Zurückhaltung geführt haben. Darüber hinaus führt das sogenannte Kennzeichentrageverbot dazu, dass die Mitglieder der betroffenen Rockergruppierungen – insbesondere der Hells Angels MC und der Bandidos MC – in der Öffentlichkeit deutlich weniger wahrgenommen werden, was zugleich im Kontext von Ermittlungsverfahren die gerichtsverwertbare Zuordnung der Mitglieder zu der jeweiligen Rockergruppierung erschweren kann; ein Umstand, der ebenfalls zu einer Abnahme der dem kriminellen Rockermilieu zuzuordnenden Ermittlungsverfahren der Organisierten Kriminalität geführt haben könnte.

Ausweislich der Erkenntnisse des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen ziehen die Rockergruppierungen jedoch weiterhin Neuzugänge und Unterstützerinnen und Unterstützer an. Zudem belegen Straftaten der jüngsten Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen, im Bundesgebiet und im Ausland, so auch das dieser Kleinen Anfrage zugrundeliegende Tötungsdelikt, dass die Gewaltaffinität und der Hang zu schweren Straftaten im kriminellen Rockermilieu weiterhin grundsätzlich vorhanden sind. Insofern sind auch zukünftig schwere Straftaten durch Angehörige von Rockergruppierungen, auch unter Einsatz von Schusswaffen, nicht auszuschließen.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner