Köln: Mutter mit Stichwunden stirbt bei Sturz aus 4. Stock

Kleine Anfrage
vom 05.11.2024

Kleine Anfrage 4718

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Köln: Mutter mit Stichwunden stirbt bei Sturz aus 4. Stock

Am Donnerstagmittag, den 17. Oktober 2024, stürzte gegen 14:40 Uhr eine 38 Jahre alte Frau aus einem Fenster ihrer Wohnung im vierten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Ackerstraße in Köln-Mühlheim. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei verstarb das Opfer noch vor dem Haus. Laut Zeugenangaben handelt es sich um eine 38-jährige Mutter von drei Töchtern, die als zierlich und immer hilfsbereit beschrieben wird. Ihr 53 Jahre alter Freund soll Türke sein und erst vor Kurzem zu ihr in die Wohnung in der Ackerstraße unweit des S-Bahnhofs Mühlheim gezogen sein.1

Ein Anwohner schilderte, dass die 38-Jährige „in hohem Bogen“ aus dem Küchenfenster flog und auf dem Asphalt aufschlug. Kurz darauf stürzte auch ihr an der gleichen Anschrift gemeldeter Freund vor den Augen mehrerer Zeugen aus demselben Fenster. Er fiel jedoch in eine Hecke und überlebte mit schwersten Verletzungen und musste in einem Krankenhaus notoperiert werden. Die Hintergründe der Tat sind zurzeit noch unklar, allerdings könnte es sich um eine Beziehungstat handeln, da „beide Personen […] Stichverletzungen aufweisen.“ Zudem gebe es „nach derzeitigem Ermittlungsstand keine Hinweise auf die Beteiligung einer dritten Person“.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)
  4. Gab es vor der Tat Hinweise auf vorherige Bedrohungssituationen?
  5. Wenn ja, wie wurde damit umgegangen?

Markus Wagner

 

MMD18-11278

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-frau-mit-stichwunden-stuerzt-aus-4-stock-mann-hinterher-671146dca0e636753eda4538?t_ref=https.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4718 mit Schreiben vom 9. Dezember 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie der Minis­terin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat mir unter dem 12.11.2024 im Wesentlichen berichtet, dass bei seiner Behörde zu dem der Kleinen Anfrage zugrundeliegenden Sachverhalt ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags anhängig sei. Dem Beschuldigten werde vorgeworfen, der später Verstorbenen zunächst im Rahmen einer Auseinandersetzung mehrere Stichverletzungen zugefügt und ihr, als sie sich bereits auf dem Fenstersims im vierten Obergeschoss befunden habe, nochmals in den Rücken gestochen zu haben. Daraufhin sei die Geschädigte aus dem Fenster gestürzt und noch vor Ort verstorben. Gegen den Beschuldigten, der sich, nachdem er selbst aus dem Fenster gesprungen sei, mehrere Tage im Koma befunden habe, sei ein Untersuchungshaftbefehl erlassen worden.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • Bedrohung
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung
  • Nachstellung und Bedrohung
  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)

Der Tatverdächtige besitzt ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

  1. Gab es vor der Tat Hinweise auf vorherige Bedrohungssituationen?

Die Geschädigte erstattete gegen den Beschuldigten am 07.06.2024 eine Online-Anzeige wegen „Stalking, Bedrohung und Unterstellungen“, die zuständigkeitshalber durch die Kreispolizeibehörde Wuppertal bearbeitet wurde. Die Anzeige wurde mit dem Hinweis, dass es sich nur um falsch verstandene WhatsApp-Nachrichten gehandelt habe, von der Geschädigten zurückgezogen. Ein Strafantrag wurde nicht gestellt. Der Vorgang wurde an die Staatsanwaltschaft Wuppertal übersandt, die das Verfahren einstellte. Sowohl bei der Bearbeitung des Ermittlungsvorgangs als auch darüber hinaus, lagen der Polizei keine Erkenntnisse vor, die auf eine Bedrohungssituation zum Nachteil der Geschädigten schließen ließen.

  1. Wenn ja, wie wurde damit umgegangen?

Auf die Antwort auf die Frage 4 wird Bezug genommen.

 

MMD18-12010

Beteiligte:
Markus Wagner