Kleine Anfrage 5450
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Köln: Poldi-Abschiedsspiel – Polizeibekannter Marokkaner festgenommen – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 10. Dezember 2024, Drucksache 18/12039, auf meine Kleine Anfrage vom 31. Oktober 2024, Drucksache 18/11277, wurde Frage 2
„Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?“1
unter anderem wie folgt beantwortet:
„Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung
- in einem Fall wegen Bedrohung
- in vier Fällen wegen Ladendiebstahl.
Der andere Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung folgender Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung
- in einem Fall wegen Ladendiebstahl in einem Fall wegen unerlaubten Aufenthalts.“2
Auf die Frage 3
„Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)“3
erhielt ich folgende Antwort:
„Ein Tatverdächtiger besitzt ausschließlich die syrische Staatsangehörigkeit. Der andere Tatverdächtige besitzt ausschließlich die marokkanische Staatsangehörigkeit.“4
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wann wurden jeweils aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen die zwei Tatverdächtigen, die bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind, eingeleitet?
- Wann sind die beiden Tatverdächtigen jeweils nach Deutschland eingereist?
- Auf welchem Einreiseweg gelangten die beiden Tatverdächtigen jeweils nach Deutschland?
- Über welchen Aufenthaltsstatus verfügen die beiden Tatverdächtigen jeweils?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 10. Dezember 2024, Drucksache 18/12039.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5450 mit Schreiben vom 26. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wann wurden jeweils aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen die zwei Tatverdächtigen, die bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind, eingeleitet?
Bezüglich des syrischen Tatverdächtigen berichtete die für ihn zuständige Ausländerbehörde, dass dieser seit dem 31.07.2024 unbekannt verzogen sei. Die zuständige Ausländerbehörde hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 18.10.2024 angeschrieben mit der Bitte um Einleitung eines Widerrufsverfahrens zum Schutzstatus. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden bisher nicht eingeleitet.
Bezüglich des marokkanischen Tatverdächtigen berichtete die für ihn zuständige Ausländerbehörde, dass der Tatverdächtige mit Schreiben vom 22.11.2024 zu den beabsichtigten Maßnahmen angehört worden sei. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden bisher nicht eingeleitet.
- Wann sind die beiden Tatverdächtigen jeweils nach Deutschland eingereist?
Nach Auskunft der zuständigen Ausländerbehörden ist der syrische Tatverdächtige im Oktober 2022 und der marokkanische Tatverdächtige im November 2023 nach Deutschland eingereist.
- Auf welchem Einreiseweg gelangten die beiden Tatverdächtigen jeweils nach Deutschland?
Nach Auskunft der zuständigen Ausländerbehörden reiste der syrische Tatverdächtige über die Türkei, Griechenland, Slowenien, Serbien, Ungarn, Österreich und der marokkanische Tatverdächtige über Belgien nach Deutschland ein.
- Über welchen Aufenthaltsstatus verfügen die beiden Tatverdächtigen jeweils?
Nach Auskunft der zuständigen Ausländerbehörden verfügt der syrische Tatverdächtige über eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 2 AufenthG und der marokkanische Tatverdächtige über eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG.