Köln: Poldi-Abschiedsspiel – Polizeibekannter Marokkaner festgenommen

Kleine Anfrage
vom 05.11.2024

Kleine Anfrage 4717

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Köln: Poldi-Abschiedsspiel Polizeibekannter Marokkaner festgenommen

Die Kölner Polizei hat am Donnerstag, den 10. Oktober 2024 einen 17-jährigen festgenommen, der einen polnischen Fußballfan niedergestochen hatte. Der 32 Jahre alte Mann wollte sich am Fanmarsch zum Müngersdorfer Stadion beteiligen, in dem das Abschiedsspiel für Ex-Nationalspieler und Fußball-Weltmeister Lukas Podolski stattfand.1

Bei dem mutmaßlichen Messerstecher, gegen den inzwischen Haftbefehl erlassen wurde, handelt es sich um einen Marokkaner. Gemeinsam mit mindestens einem weiteren Mittäter war er auf dem Wallrafplatz unweit des Kölner Doms mit dem späteren Opfer und dessen Bekannten in Streit geraten, zückte ein Messer und verletzte den Mann schwer. Das Opfer wurde in ein Krankenhaus gebracht und musste notoperiert werden. Den ebenfalls 17-jährigen Komplizen des Messerstechers konnte die Polizei kurz nach der Tat mit Blutspritzern an der Kleidung vor dem Hauptportal des Kölner Doms festnehmen. Der Haupttäter, der zunächst fliehen konnte, wurde von der Polizei mit Hilfe von Videoaufzeichnungen in einer Bahn in Essen aufgespürt. Wie die Bild-Zeitung berichtet, sei der Flüchtling bereits durch mehrere Verbrechen, darunter Rauschgift und Körperverletzungen, polizeibekannt. Die Polizei berichtet zudem, dass der Täter bei der Festnahme unter so starkem Drogeneinfluss stand, dass er zunächst in ein Krankenhaus gebracht wurde, bevor er in U-Haft kam.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen der Personen nennen.)
  4. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen?
  5. Zu wie vielen weiteren Straftaten kam es anlässlich des Spiels?

Markus Wagner

 

MMD18-11277

 

1 Vgl. https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2024/poldi-abschiedsspiel-polizeibekannter-marokkaner-festgenommen/.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4717 mit Schreiben vom 10. Dezember 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie der Minis­terin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat mir unter dem 13.11.2024 im Wesentlichen berichtet, dass bei seiner Behörde zu dem der Kleinen Anfrage zugrundeliegenden Sachverhalt Ermittlungen gegen einen 17-Jährigen und eine gesondert verfolgte Person geführt worden seien. Dem 17-Jährigen werde vorgeworfen, im Zuge einer Auseinandersetzung mit einer Gruppe polnischer Fußballfans mit einem Messer in die linke Flanke eines Beteiligten gestochen und diesen dabei schwer verletzt zu haben. Zudem habe er mit dem Messer auch in Richtung einer weiteren Person, die jedoch rechtzeitig zur Seite gesprungen sei, gestochen. Im Anschluss an dieses Geschehen habe er seine auffallend gelbe Jacke dem gesondert Verfolgten übergeben. Nach am 12.10.2024 angeordneter Untersuchungshaft gegen den 17-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung sei gegen ihn am 30.10.2024 Anklage erhoben worden. Das gegen den gesondert Verfolgten geführte Verfahren wegen Strafvereitelung sei eingestellt worden.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung
  • in einem Fall wegen Bedrohung
  • in vier Fällen wegen Ladendiebstahl.

Der andere Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung folgender Strafta­ten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung
  • in einem Fall wegen Ladendiebstahl in einem Fall wegen unerlaubten Aufenthalts.
  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)

Ein Tatverdächtiger besitzt ausschließlich die syrische Staatsangehörigkeit. Der andere Tatverdächtige besitzt ausschließlich die marokkanische Staatsangehörigkeit.

  1. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen? Auf die Antwort auf die Frage 3 wird Bezug genommen.
  2. Zu wie vielen weiteren Straftaten kam es anlässlich des Spiels?

Im Sachzusammenhang mit dem Fußballspiel wurden vierzehn weitere Straftaten polizeilich erfasst.

 

MMD18-12039

Beteiligte:
Markus Wagner