Köln: Polizei erschießt Messerangreifer – Was sind die Hintergründe?

Kleine Anfrage
vom 02.01.2024

Kleine Anfrage 3131

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Köln: Polizei erschießt Messerangreifer Was sind die Hintergründe?

Am Donnerstagabend, den 7. Dezember 2023, kam es zu einem dramatischen Polizeieinsatz in Köln-Bickendorf, nachdem eine Frau gegen 19 Uhr die Polizei alarmierte. Die 28-Jährige berichtete, dass sie in ihrem Auto von einem Mann überfallen worden sei. Nach Angaben eines Polizeisprechers habe sich die Frau gegen den Mann wehren können. Dieser sei sodann aus dem Auto der Frau wieder ausgestiegen.1

Anschließend verfolgte die Frau den Angreifer und gab gleichzeitig der Polizei den Hinweis, wo er sich aufhielt, bis diese am Einsatzort an der Vogelsanger Straße in Köln-Ehrenfeld eintraf. Die Polizeibeamten sahen, wie der Tatverdächtige in ein Taxi steigen oder es möglicherweise überfallen wollte. Nach Angaben von Zeugen war der mutmaßliche Täter mit einem Messer bewaffnet. Was im Folgenden geschah, sei noch unklar. Jedenfalls wurde der Tatverdächtige von einem Projektil aus einer Dienstwaffe der Polizei getroffen und schwer verletzt. Darüber hinaus soll er sich am Boden liegend selbst verletzt haben. Der Tatverdächtige wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er wenig später starb.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Ist die Schussabgabe der Polizei auf den Tatverdächtigen oder die sich selbst herbeigeführten schweren Schnittverletzungen mit dem Messer ursächlich für den Tod des Tatverdächtigen?
  3. Waren die Bodycams der vor Ort eingesetzten Polizeibeamten eingeschaltet und haben das Tatgeschehen aufgezeichnet?
  4. Waren die eingesetzten Polizeibeamten mit Tasern ausgestattet?

Markus Wagner

 

MMD18-7570

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/koeln-mann-angeschossen-polizei-mit-starken-kraeften-vor-ort-86361540.bild.html.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3131 mit Schreiben vom 24. Januar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tat­verdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorna­men und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat meinem Ministerium unter dem 09.01.2024 berichtet, bei dem verstorbenen Tatverdächtigen handele es sich um einen zur Tatzeit 36 Jahre alten, wegen Erschleichens von Leistungen bereits rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilten marokkanischen Staatsangehörigen. Zum Tathergang hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln Folgendes mitgeteilt:

„Am Abend des 07.12.2023 versuchte der Tatverdächtige zunächst in zwei Fällen erfolglos und aus nicht bekannt gewordenen Gründen, Fahrzeuge unter Ausübung körperlicher Gewalt gegen die jeweiligen Fahrzeugführerinnen in seine Gewalt zu bringen. Als er im Anschluss versuchte, sich eines als Taxi genutzten Fahrzeugs zu bemächtigen, um den zwischenzeitlich eingetroffenen Polizeikräften zu entkommen, wurde er von einer Polizeibeamtin und einem Polizeibeamten gestellt. Unter Vorhalt der Dienstwaffen wurde der Tatverdächtige sodann aufgefordert, aus dem Pkw auszusteigen und ein von ihm in einer Hand gehaltenes Messer fallen zu lassen. Anstatt dem nachzukommen, setzte er kurzzeitig dazu an, zu Fuß zu fliehen, kehrte wenige Schritte später jedoch um und lief mit gezogenem Messer auf einen Polizeibeamten zu, um diesen zu verletzen. Unmittelbar bevor er den Beamten erreichen konnte, gab dieser in Verteidigungsabsicht einen Schuss auf den Tatverdächtigen ab, der diesen sogleich zu Fall brachte. Am Boden liegend brachte sich der Tatverdächtige sodann eine tiefe Schnittverletzung im Halsbereich bei, ohne dass andere Personen hierauf Einfluss genommen hätten oder ohne zumutbare Eigengefährdung hätten nehmen können. Er verstarb wenig später in den Räumen der Universitätsklinik Köln.“

  1. Ist die Schussabgabe der Polizei auf den Tatverdächtigen oder die sich selbst herbeigeführten schweren Schnittverletzungen mit dem Messer ursächlich für den Tod des Tatverdächtigen?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat hierzu in seinem vorbezeichneten Bericht ausge­führt, nach im Anschluss an die Obduktion vorab mündlich erteilter Auskunft der rechtsmedi­zinischen Sachverständigen sei der Tatverdächtige an einem Kombinationsgeschehen aus ei­nem Blutvolumenmangelschock nach Schussverletzung und einer Luftembolie des Herzens infolge der selbst beigebrachten Schnittverletzung verstorben.

  1. Waren die Bodycams der vor Ort eingesetzten Polizeibeamten eingeschaltet und haben das Tatgeschehen aufgezeichnet?

Die Bodycams mehrerer vor Ort eingesetzter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurden
erst nach dem Tatgeschehen aktiviert, sodass das Tatgeschehen nicht aufgezeichnet wurde.

  1. Waren die eingesetzten Polizeibeamten mit Tasern ausgestattet?

Ja.

 

MMD18-7865

Beteiligte:
Markus Wagner