Kleine Anfrage 3401
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Köln-Porz: Angriff mit Schusswaffe auf 30-Jährigen – Was sind die Hintergründe?
Am Freitag, den 26. Januar 2024, kam es zu einem Angriff mit einer Schusswaffe, bei dem ein 30-jähriger Mann am Bein verletzt wurde. Das Opfer wurde durch einen Unbekannten im Kölner Stadtteil Porz attackiert. Der Vorfall habe sich etwa gegen 15.10 Uhr abgespielt. Nach dem Angriff wurde der Mann durch Rettungskräfte zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen und sperrte den Tatort zeitweise ab. Auch mögliche Zeugen in der näheren Umgebung seien befragt worden. Am Abend der Tat sei der Täter nach Angaben der Polizei noch flüchtig gewesen.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Wie ist der aktuelle Gesundheitszustand des Opfers? (Bitte die Schwere der Verletzung sowie ihre Auswirkungen in die Antwort mit aufnehmen.)
- Mit welcher Art von Schusswaffe wurde die Tat begangen?
- Wie oft kam es seit 2015 bis heute pro Jahr in Köln zu Delikten, die mit einer Schusswaffe begangen wurden? (Bitte nach Ort, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter und Geschlecht aufschlüsseln.)
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die für die in Frage 4 abgefragten Delikte verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Markus Wagner
1 https://rp-online.de/nrw/staedte/koeln/koeln-30-jaehriger-angeschossen_aid-105898161.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3401 mit Schreiben vom 25. März 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwendige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten lediglich bis zum Jahr 2022 qualitätsgesichert vor.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat mir unter dem 08.03.2024 berichtet, dass wegen des in der Kleinen Anfrage geschilderten Sachverhalts seit dem 29.01.2024 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 des Strafgesetzbuches anhängig sei.
Zum Tathergang hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln mitgeteilt, dass nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sich am 26.01.2024 gegen 15:00 Uhr mehrere Personen, darunter der Zeuge Z1, in dem Gastronomiebetrieb „Bistro21“ an der Konrad-Adenauer-Straße 50, 51149 Köln befunden hätten. Als Gäste des Bistros hätten weitere vier Zeugen identifiziert werden können. Mindestens zwei weitere Personen hätten bislang nicht identifiziert werden können. Gegen 15:04 Uhr habe der Zeuge Z1 mit den vorgenannten Zeugen und weiteren Personen das Bistro verlassen, wobei der Zeuge Z2 kurz vor Verlassen des Bistros einen hinter der Theke befindlichen Holzstock an sich genommen und sich auf den nicht videoüberwachten Straßenbereich vor dem Bistro begeben habe. In Höhe eines Supermarktes an der Konrad-Adenauer-Straße 72-76 habe ein bislang unbekannter Täter eine Schusswaffe auf den Zeugen Z1 gerichtet und auf dessen rechtes Bein geschossen. Die Anzahl der Schussabgaben sei Gegenstand der Ermittlungen.
Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat würden andauern.
- Wie ist der aktuelle Gesundheitszustand des Opfers? (Bitte die Schwere der Verletzung sowie ihre Auswirkungen in die Antwort mit aufnehmen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat hierzu in seinem vorbezeichneten Bericht ausgeführt, dass der Zeuge Z1 einen Durchschuss der rechten Wade erlitten habe, der operativ versorgt worden sei. Lebensgefahr habe nicht bestanden.
- Mit welcher Art von Schusswaffe wurde die Tat begangen?
Nach dem Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln liegen nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen keine Erkenntnisse zu der bislang nicht aufgefundenen Schusswaffe vor.
- Wie oft kam es seit 2015 bis heute pro Jahr in Köln zu Delikten, die mit einer Schusswaffe begangen wurden? (Bitte nach Ort, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter und Geschlecht aufschlüsseln.)
Zur Beantwortung dieser Frage verweist das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 13.03.2024 auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 2415 (LT-Drs. 18/6469).
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die für die in Frage 4 abgefragten Delikte verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Es wird auf die von dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen erstellte Anlage verwiesen.