Kleine Anfrage 2415
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Köln: Schüsse und Tumult auf türkischer Party – Gehört das zur bunten Vielfalt? – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 8. August 2023, Drucksache 18/5290, auf meine Kleine Anfrage vom 29. Juni 2023, Drucksache 18/4856, wurde meine Frage 1
„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1
unter anderem wie folgt beantwortet:
„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 05.07.2023 berichtet, der angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand eines von der Staatsanwaltschaft Köln gegen zwei namentlich identifizierte sowie weitere bislang unbekannte Tatverdächtige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und des unerlaubten Waffenbesitzes geführten Ermittlungsverfahrens.“2
Die Antwort der Landesregierung datiert auf den 8. August 2023 und bezieht sich auf meine Kleine Anfrage, die ich am 29. Juni 2023 eingereicht habe. Nur eine Woche später, nämlich am 5. Juli 2023, wurde das Ministerium der Justiz durch den Leitenden Staatsanwalt in Köln über den angesprochenen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Dennoch dauerte es über einen Monat, bis die Landesregierung meine Kleine Anfrage beantwortete. Dabei ging sie allerdings nicht einmal auf alle Aspekte meiner Fragen ein, sodass vieles unbeantwortet bleibt. Leider muss ich feststellen, dass diese Vorgehensweise immer öfter stattfindet. Ich rege daher dringend an, meine Kleinen Anfragen – wenn möglich – zeitnah zu beantworten und vor allem meine Fragen sorgfältig zu lesen und vollumfänglich zu beantworten. Die nachstehenden Fragen machen deutlich, dass dies nicht geschieht.
Auf meine Frage 2
„Ist die Event-Location „Halle Tor 2“ in Köln, in dem sich der oben geschilderte Vorfall ereignete, seit 2015 bis heute schon einmal Gegenstand polizeilicher Untersuchungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Grund des Polizeieinsatzes aufschlüsseln.)“3
antwortete die Landesregierung lediglich mit einem:
„Ja.“4
An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass die Landesregierung offensichtlich zum wiederholten Male Fragen von mir nicht richtig gelesen hat oder vorsätzlich nicht beantworten möchte. Insofern bitte ich höflich darum, ab sofort meine Fragen sorgfältig zu lesen und umfassend zu beantworten.
Auch Frage 3
„Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ gab es von 2015 bis heute in Köln? (Bitte nach Jahren und Delikten aufschlüsseln sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)“5
wurde von der Landesregierung nicht vollumfänglich beantwortet:
„Datenquelle für die Beantwortung der Fragen 3 und 4 ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
Für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Mai 2023 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen für die Kreispolizeibehörde Köln 1.339 Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe erfasst. Dabei wurde in 853 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht und in 486 Fällen geschossen.“6
Gleiches trifft auf Frage 4 zu:
„Wie viele Straftaten insgesamt gab es von 2015 bis heute in Köln? (Bitte nach Jahr sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)“7
Die Antwort der Landesregierung lautet:
„Für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Mai 2023 wurden für die Kreispolizeibehörde Köln insgesamt 1.027.761 Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfasst.“8
Ich frage daher die Landesregierung:
- Aus welchen Gründen ist die Event-Location „Halle Tor 2“ in Köln, in dem sich der oben geschilderte Vorfall ereignete, seit 2015 bis heute schon einmal Gegenstand polizeilicher Untersuchungen gewesen? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln.)
- Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ gab es von 2015 bis heute pro Jahr in Köln? (Bitte nach Jahren und Delikten aufschlüsseln sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie viele Straftaten insgesamt gab es von 2015 bis heute pro Jahr in Köln? (Bitte nach Jahr sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 8. August 2023, Drs. 18/5290.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
5 Ebenda.
6 Ebenda.
7 Ebenda.
8 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2415 mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor. Die folgenden Daten beinhalten ebenfalls die Straftaten in der Stadt Leverkusen, da diese organisatorisch dem Polizeipräsidium Köln zugeordnet ist.
- Aus welchen Gründen ist die Event-Location „Halle Tor 2“ in Köln, in dem sich der oben geschilderte Vorfall ereignete, seit 2015 bis heute schon einmal Gegenstand polizeilicher Untersuchungen gewesen? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln.)
Im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2022 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen 382 Fälle mit der Adresse des Veranstaltungsortes als Tatort erfasst. Eine detaillierte Darstellung der Straftaten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.
- Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ gab es von 2015 bis heute pro Jahr in Köln? (Bitte nach Jahren und Delikten aufschlüsseln sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
In der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen werden seit dem 01.01.2019 Tatmittel erfasst, wenn Sie zur Tatbegehung eingesetzt wurden. Lediglich mitgeführte Tatmittel werden ausschließlich bei Verstößen gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz erfasst.
Die Verteilung der Fälle mit dem Tatmittel Schusswaffe ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr | Fälle |
2019 | 277 |
2020 | 320 |
2021 | 310 |
2022 | 267 |
- Wie viele Straftaten insgesamt gab es von 2015 bis heute pro Jahr in Köln? (Bitte nach Jahr sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Die folgende Tabelle stellt die Anzahl aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fälle im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Köln dar:
Jahr | Fälle |
2015 | 169.468 |
2016 | 159.039 |
2017 | 149.428 |
2018 | 137.313 |
2019 | 133.813 |
2020 | 123.579 |
2021 | 119.473 |
2022 | 141.164 |