Kleine Anfrage 2922
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Köln: Schüsse und Tumult auf türkischer Party – Gehört das zur bunten Vielfalt? – zweite Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 23. Oktober 2023, Drucksache 18/6469 auf meine Kleine Anfrage vom 28. August 2023, Drucksache 18/5601, wurde meine Frage 2
„Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ gab es von 2015 bis heute pro Jahr in Köln? (Bitte nach Jahren und Delikten aufschlüsseln sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)“1
leider nicht vollumfänglich beantwortet:
„In der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen werden seit dem 01.01.2019 Tatmittel erfasst, wenn Sie zur Tatbegehung eingesetzt wurden. Lediglich mitgeführte Tatmittel werden ausschließlich bei Verstößen gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz erfasst.
Die Verteilung der Fälle mit dem Tatmittel Schusswaffe ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr | Fälle |
2019 | 277 |
2020 | 320 |
2021 | 310 |
2022 | 267“2 |
Ich frage daher erneut die Landesregierung:
- Welches Alter haben die für die seit dem 01.01.2019 erfassten mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ verübten Straften verantwortlichen Tatverdächtigen?
- Welches Geschlecht haben die für die seit dem 01.01.2019 erfassten mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ verübten Straften verantwortlichen Tatverdächtigen?
- Welche Nationalität haben die für die seit dem 01.01.2019 erfassten, mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ verübten Straftaten verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ gab es seit dem 01.01.2023 bis heute in Köln? (Bitte nach Delikten sowie Tätermerkmale wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie viele der Vorfälle wurden mit legalen, angemeldeten Schusswaffen verübt?
Markus Wagner
1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 23.10.2023, Drs. 18/6469, S. 3.
2 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2922 mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
- Welches Alter haben die für die seit dem 01.01.2019 erfassten mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ verübten Straften verantwortlichen Tatverdächtigen?
Das Alter der Tatverdächtigen bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr | Insgesamt | Kinder | Jugendli- che | Heranwach- sende | Erwach-sene |
2019 | 250 | 4 | 19 | 21 | 206 |
2020 | 226 | 3 | 28 | 32 | 163 |
2021 | 235 | 4 | 25 | 17 | 189 |
2022 | 206 | 7 | 24 | 29 | 146 |
- Welches Geschlecht haben die für die seit dem 01.01.2019 erfassten mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ verübten Straften verantwortlichen Tatverdächtigen?
Das Geschlecht der Tatverdächtigen bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr | Insgesamt | Männlich | Weiblich |
2019 | 250 | 238 | 12 |
2020 | 226 | 209 | 17 |
2021 | 235 | 218 | 17 |
2022 | 206 | 191 | 15 |
- Welche Nationalität haben die für die seit dem 01.01.2019 erfassten, mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ verübten Straftaten verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Die Nationalitäten der Tatverdächtigen bitte ich der Anlage zu entnehmen. Tatverdächtige, die eine deutsche und eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen mit der deutschen Staatsangehörigkeit erfasst. Insofern ist eine Aussage auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen zur Mehrfachstaatsangehörigkeit nicht möglich.
- Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ gab es seit dem 01.01.2023 bis heute in Köln? (Bitte nach Delikten sowie Tätermerkmale wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwendige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.
- Wie viele der Vorfälle wurden mit legalen, angemeldeten Schusswaffen verübt?
Eine Beantwortung auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik ist nicht möglich. Hier wird nur die Tatmittelgruppe aus dem Vorgangsbearbeitungssystem übermittelt. Eine Prüfung des Tatmittels „Schusswaffe“ auf seine Legalität wäre ausschließlich über das Vorgansbearbeitungssystem im Zusammenhang mit dem Nationalen Waffenregister möglich. Diese Prüfung würde eine einzelfallbezogene händische Auswertung erfordern, welche in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.