Köln: Schüsse und Tumult auf türkischer Party – Gehört das zur bunten Vielfalt?

Kleine Anfrage
vom 29.06.2023

Kleine Anfrage 2035

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Köln: Schüsse und Tumult auf türkischer Party Gehört das zur bunten Vielfalt?

Es sollte eigentlich ein entspanntes und ausgelassenes Wochenende werden, an dem zum einen eine türkische Feier und zum anderen eine Abiturfeier in der Event-Location „Halle Tor 2“ in Köln stattfand. Doch in der Nacht vom 17. auf den 18. Juni 2023 kam es gegen 2:45 Uhr zunächst zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen mehreren Männern auf der türkischen Feier. Daraufhin mischten sich direkt mehrere Personen in diesen Streit mit ein, wodurch tumultartige Szenen entstanden und schließlich Schüsse fielen. Nach ersten Erkenntnissen wurde ein Mann von einer Kugel getroffen. Das Opfer wurde direkt in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert.1

Zwei weitere Männer erlitten durch die Schussabgaben Verletzungen und mussten ebenfalls in ein Krankenhaus gebracht werden. Der am Tatort eingetroffenen Polizei bot sich eine unübersichtliche Lage, da im selben Gebäude eine Abiturfeier stattfand und viele Teilnehmer auf die Straße flüchteten. Wie die Bild-Zeitung berichtet, konnte nach ersten Zeugenaussagen der mutmaßliche Schützen mit einem Fahrzeug flüchten. Allerdings war es den Polizeibeamten einige Zeit später in Köln-Heimersdorf möglich, den Fluchtwagen aufzuspüren und den Tatverdächtigen sowie den mutmaßlich ebenfalls beteiligten Fahrer des Wagens vorläufig festzunehmen. Die Tatverdächtigen sind 22 und 34 Jahre alt.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Ist die Event-Location „Halle Tor 2“ in Köln, in dem sich der oben geschilderte Vorfall ereignete, seit 2015 bis heute schon einmal Gegenstand polizeilicher Untersuchungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Grund des Polizeieinsatzes aufschlüsseln.)
  3. Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ gab es von 2015 bis heute in Köln? (Bitte nach Jahren und Delikten aufschlüsseln sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  4. Wie viele Straftaten insgesamt gab es von 2015 bis heute in Köln? (Bitte nach Jahr sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

 

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1 Vgl. https:// www .bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/schuesse-in-koeln-tuerkische-party-voellig-eskaliert-drei-verletzte-84370598.bild.html.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2035 mit Schreiben vom 8. August 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 05.07.2023 berichtet, der angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand eines von der Staatsanwaltschaft Köln gegen zwei namentlich identifizierte sowie weitere bislang unbekannte Tatverdächtige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und des unerlaubten Waffenbesitzes geführten Ermittlungsverfahrens.

Zu dem Stand der Ermittlungen hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln in seinem vorbe-zeichneten Bericht im Wesentlichen ausgeführt, dass es am Morgen des 18.06.2023 gegen 02:45 Uhr zunächst zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem der späteren Geschädigten und einer Gruppe von zehn bis zwölf Personen gekommen sei, in deren An­schluss der Geschädigte von einer bislang nicht identifizierten Person durch Schüsse am Bein verletzt worden sei. Lebensgefahr habe nach ärztlicher Einschätzung zu keinem Zeitpunkt be­standen. Der Teil eines Projektils in Form eines „Querschlägers“ habe eine weitere Person am Bein getroffen, die hierdurch leichte Verletzungen erlitten habe. Aufgrund der Tumultlage sei vor Ort eine unübersichtliche Situation entstanden, in welcher es den an der Auseinanderset­zung beteiligten Personen gelungen sei, sich vom Tatort zu entfernen.

Aufgrund von Zeugenaussagen habe zunächst der Halter und Fahrer eines der Fluchtfahr­zeuge als Beteiligter an der Auseinandersetzung ermittelt und an seiner Wohnanschrift vor­läufig festgenommen werden können. Die anschließenden Durchsuchungsmaßnahmen seien ergebnislos verlaufen – insbesondere habe eine Schusswaffe nicht aufgefunden werden kön­nen. Mit der erfolgten Schussabgabe habe der in der Vergangenheit wegen schweren Raubes strafrechtlich in Erscheinung getretene Tatverdächtige mit türkischer Staatsangehörigkeit bis­lang nicht in Verbindung gebracht werden können. Darüber hinaus habe der unbestrafte Bru­der des vorbezeichneten Tatverdächtigten, der die deutsche Staatsagehörigkeit besitze, vor­läufig festgenommen werden können. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen sei jedoch nicht feststellbar gewesen, dass sich dieser ebenfalls in der „Halle Tor 2“ aufgehalten habe oder an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen sei. Mangels weiterer Erkenntnisse und Auffindens beweiserheblicher Gegenstände seien beide Tatverdächtige entlassen worden.

Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung des Videomaterials und die Vernehmung wei­terer Zeugen zur Identifizierung weiterer Tatverdächtiger – insbesondere des Schützens – dau­erten an.

  1. Ist die Event-Location „Halle Tor 2“ in Köln, in dem sich der oben geschilderte Vorfall ereignete, seit 2015 bis heute schon einmal Gegenstand polizeilicher Un­tersuchungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Grund des Polizeieinsatzes auf­schlüsseln.)

Ja.

  1. Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ gab es von 2015 bis heute in Köln? (Bitte nach Jahren und Delikten aufschlüsseln sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfach­staatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Datenquelle für die Beantwortung der Fragen 3 und 4 ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Ab­schluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Mai 2023 wurden in der Polizeilichen Kriminal­statistik Nordrhein-Westfalen für die Kreispolizeibehörde Köln 1.339 Straftaten mit dem Tat­mittel Schusswaffe erfasst. Dabei wurde in 853 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht und in 486 Fällen geschossen.

  1. Wie viele Straftaten insgesamt gab es von 2015 bis heute in Köln? (Bitte nach Jahr sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Mai 2023 wurden für die Kreispolizeibehörde Köln insgesamt 1.027.761 Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen er­fasst.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner