Kleine Anfrage 4579
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Köln: Sex-Mobbing bei den Hells Angels – Wie entwickeln sich die Machtstrukturen der Rocker?
Bei den Kölner Hells Angels sorgt ein pikantes Video für Aufruhr, das in den sozialen Medien viral ging. Ein langjähriges Mitglied des berüchtigten Rockerclubs wurde in einem zwölf Sekunden langen Clip bei einer intimen Handlung mit einem Mann in Strapsen gefilmt. Dieses Video hat zu heftigen Reaktionen innerhalb des Clubs geführt, da queere und transsexuelle Menschen in der Rockerszene wenig Akzeptanz finden.1
Das besagte Mitglied wird im Club und in der Öffentlichkeit massiv angefeindet. Unbekannte haben zudem die Kneipe des Hells Angels beschmiert und ihn neben homophoben Sprüchen auch als „Naz“ beschimpft, ohne dass die genaue Ursache dafür ersichtlich ist. Insider behaupten, dass sogar seine eigenen „Brüder“ aus dem Rockerclub gegen ihn vorgehen, da sie sich in ihrer Männerehre verletzt fühlen. Der Beschuldigte selbst bestreitet, der Mann in dem Video zu sein, und gibt an, dass es sich um eine manipulierte Aufnahme handle, die mithilfe Künstlicher Intelligenz hergestellt wurde. Ein markantes Tattoo über dem rechten Auge des Hells Angels – ein Wort mit fünf Buchstaben – sei jedoch laut eines Insiders sein unverkennbares Markenzeichen, auf das er besonders stolz gewesen sei. Dieses ist im Video eindeutig zu erkennen und lasse somit Zweifel an seiner Aussage aufkommen. Nachdem das Video die Runde gemacht hatte, ließ er sich das besagte Tattoo entfernen. Es wird vermutet, dass der Ausschluss des Mitglieds aus dem Kölner Hells-Angels-Club, in dem vor allem türkischstämmige Männer Mitglieder sind, bereits beschlossen ist. Zusätzlich könnte auch sein Vater, der Vize-Boss der Hells Angels in Karlsruhe, aufgrund des Vorfalls unter Druck geraten sein. Ein Insider vermutet, dass auch er wegen seines Sohnes heftig angefeindet werde.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Ist es im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Sachverhalt zu polizeilichen (Vor-)Ermittlungsverfahren gekommen?
- Wie hat sich das Personenpotential der Hells Angels in Nordrhein-Westfalen seit 2010 bis heute pro Jahr entwickelt?
- Welche Tätermerkmale weisen die in Frage 2 abgefragten Person auf? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie bewertet die Landesregierung das Gefahrenpotential, das von den Hells Angels ausgeht?
- Wie hat sich der Einfluss(-bereich) der Hells Angels in Nordrhein-Westfalen gegenüber anderen Gruppierungen seit 2010 bis heute entwickelt?
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4579 mit Schreiben vom 5. November 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Ist es im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Sachverhalt zu polizeilichen (Vor-)Ermittlungsverfahren gekommen?
Ja.
- Wie hat sich das Personenpotential der Hells Angels in Nordrhein-Westfalen seit 2010 bis heute pro Jahr entwickelt?
Sofern sich die Fragestellung auf die Entwicklung der Anzahl der Angehörigen des „Hells An-gels MC“ bezieht, bitte ich, diese der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die seit 2013 erhobenen Zahlen bilden den jeweiligen Informationsstand des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (LKA) auf Grundlage der von den Auswerte- und Analysedienststellen Organisierte Kriminalität der Kriminalhauptstellen und des Polizeipräsidiums Oberhausen übermittelten Erkenntnisse ab. Die aus verschiedenen Gründen bestehende stetige Fluktuation innerhalb der nordrhein-westfälischen Rockerszene führt dazu, dass die Daten, die das LKA jährlich im Rahmen einer Stichtagsabfrage erhebt, insofern nur eine Momentaufnahme darstellen und diese lediglich als Annäherungswert zu verstehen sind.
Jahr | Anzahl der Mitglieder des „Hells Angels MC“ |
2013 | 180 |
2014 | 230 |
2015 | 271 |
2016 | 342 |
2017 | 342 |
2018 | 299 |
2019 | 278 |
2020 | 274 |
2021 | 275 |
2022 | 206 |
2023 | 154 |
2024 | 190 |
- Welche Tätermerkmale weisen die in Frage 2 abgefragten Person auf? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Eine händische Auswertung der polizeilichen Erkenntnisse ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
- Wie bewertet die Landesregierung das Gefahrenpotential, das von den Hells An-gels ausgeht?
Im Kontext der Rockerkriminalität ist grundsätzlich von einem hohen Maß an Konspiration, Gewaltbereitschaft und Gemeinschädlichkeit zur Durchsetzung der kriminellen Interessen der Beteiligten, insbesondere zum Erhalt und dem Ausbau krimineller Gebiets- und Machtansprüche gegenüber konkurrierenden Gruppierungen, auszugehen. Mitglieder des „Hells Angels MC“ sind teilweise bereits erheblich wegen Gewaltdelikten – auch unter Verwendung scharfer Schusswaffen – kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten bzw. verurteilt worden. Insofern sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit, einschließlich der Risiken für unbeteiligte Dritte, nicht zu unterschätzen. Die Analyse- und Auswertedienststellen für Organisierte Kriminalität der Kreispolizeibehörden sowie ein eigenes phänomenbezogenes Sachgebiet im LKA beobachten daher das kriminelle Milieu und personelle wie strukturelle Entwicklungen, indem sie fortlaufend Informationen sammeln, bewerten und auch länderübergreifend austauschen. Die Informationen werden in der Folge zur Bewertung der regionalen Gefährdungslage herangezogen; sie dienen der Anpassung und Ausweitung zielgerichteter polizeilicher Präsenzmaßnahmen sowie der Unterstützung in konkreten Ermittlungsverfahren. Dies gewährleistet die Möglichkeit des unmittelbaren und konsequenten polizeilichen Einschreitens im Falle einer konkreten Verschärfung der Gefährdungssituation.
- Wie hat sich der Einfluss(-bereich) der Hells Angels in Nordrhein-Westfalen gegenüber anderen Gruppierungen seit 2010 bis heute entwickelt?
Die Preisgabe entsprechender polizeilicher Erkenntnisse in öffentlicher Form – insbesondere unter Offenbarung von einzelfallbezogenen konkreten Informationen und Lagebewertungser-gebnissen – ist geeignet, aktuelle und perspektivische Strategien zur Erkenntnisgewinnung zu beeinträchtigen und so die polizeilichen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Rockerkriminalität nicht unerheblich einzuschränken. Die Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung im Bereich der Schwerkriminalität sowie einer effektiven Gefahrenabwehr als wesentliche Aufträge des rechtsstaatlichen Gemeinwesens sind Rechtsgüter, die im konkreten Einzelfall das parlamentarische Informationsinteresse überwiegen.