Köln: Streit eskaliert und führt zu Messerattacke – Was sind die Fakten?

Kleine Anfrage
vom 26.04.2024

Kleine Anfrage 3763

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Köln: Streit eskaliert und führt zu Messerattacke Was sind die Fakten?

In der Nacht auf Samstag, den 13. April 2024, kam es nach Angaben der Polizei und Staatsanwaltschaft in Köln gegen 04:30 Uhr zu einem Streit, der zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung eskalierte, bei der ein Messer involviert war. Das Geschehnis soll sich in der Gürzenichstraße zugetragen haben. Dort gerieten ein 30-jähriger und ein 38-jähriger Mann in einen Streit, der sich zunächst auf verbale Anfeindungen beschränkte, jedoch schnell zu einer blutigen Auseinandersetzung eskalierte, als der 30-Jährige plötzlich mehrfach mit einem Messer auf sein Gegenüber einstach. Der schwer verletzte 38-Jährige wurde daraufhin mit einem Rettungswagen zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die umgehend durch die Kölner Polizei eingeleitete Fahndung nach dem 30-jährigen Täter konnte schnell zur Identifizierung des Verdächtigen führen. Nachdem Durchsuchungsbeschlüsse durch die Staatsanwaltschaft erwirkt wurden, nahmen Beamte den Tatverdächtigen in seiner Wohnung im Kölner Stadtteil Porz fest und konnten auch die mutmaßliche Tatwaffe sicherstellen. Noch am Samstag wurde ein Haftbefehl gegen den Mann wegen des Verdachts auf versuchten Totschlag erlassen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte den Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. In welcher Beziehung standen Opfer und Täter zueinander?
  3. Wie viele Straftaten gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Köln?
  4. Wie viele Gewaltdelikte, die mit einem Messer oder einer anderen Art von Waffe begangen wurden, wurden seit 2015 bis heute pro Jahr auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Köln begangen? (Bitte nach Delikt, Art der Tatwaffe und Platz des Geschehens aufschlüsseln sowie Tätermerkmalen wie Alter und Geschlecht ausweisen.)
  5. Welche Nationalität haben die für die in den Fragen 3 und 4 abgefragten Delikte verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

 

MMD18-9050

 

1 https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/koeln-mann-nach-streit-niedergestochen-festnahme-87882926.bild.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3763 mit Schreiben vom 18. Juni 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen dem Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2024 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.

Der Begriff „Gewaltdelikte“ ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht definiert. Zur Beantwortung der Fragen 4 und 5 wurde daher der Summenschlüssel „Gewaltkriminalität“ ausgewertet. Der Summenschlüssel der „Gewaltkriminalität“ umfasst folgende Delikte:

  • Mord
  • Totschlag und Tötung auf Verlangen
  • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge
  • Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien
  • Erpresserischer Menschenraub
  • Geiselnahme
  • Angriff auf den Luft- und Seeverkehr
  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte den Tatverdächtigen, Tathergang, Vor­strafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatver­dächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürger­schaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tat­verdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Der Generalstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter Bezugnahme auf einen Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln unter dem 03.05.2024 berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Köln gegen einen deutschen Tatverdächtigen mit dem Vornamen Marc ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperver­letzung führe. Ihm werde zur Last gelegt, dem Geschädigten am 13.04.2024 gegen 04:30 Uhr nach einer vorangegangenen zunächst verbalen und schließlich körperlichen Auseinanderset­zung mittels eines Messers verletzt zu haben, wobei er erkannt und jedenfalls billigend in Kauf genommen habe, dass der Geschädigte an den Folgen habe versterben können. Aufgrund des Eingreifens zweier Zeuginnen sei der Tatverdächtige davon abgehalten worden, weiter auf den Geschädigten einzuwirken. Der Geschädigte sei mit einem Rettungswagen in die Uni­klinik Köln verbracht und dort notoperiert worden.

Der Tatverdächtigte befinde sich in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauerten an.

Der Tatverdächtigte sei bisher unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberi­scher Erpressung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie verschiedener Vermögensde­likte in Erscheinung getreten. Im Jahr 2014 sei er wegen mehrfachen Betruges zu einer Ju­gendstrafe verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden sei. Im Übrigen seien Verwarnungen und Arbeitsleistungen sowie Geldstrafen ausgeurteilt worden.

  1. In welcher Beziehung standen Opfer und Täter zueinander?

Nach dem vorbezeichneten Bericht sind der Geschädigte und der Tatverdächtige einander bekannt.

  1. Wie viele Straftaten gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Köln?

Die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle, differenziert nach Jahren, bitte ich der nachfolgen­den Tabelle zu entnehmen.

Jahr Fälle
2015 169 468
2016 159 039
2017 149 428
2018 137 313
2019 133 813
2020 123 579
2021 119 473
2022 141 164
2023 149 970

 

  1. Wie viele Gewaltdelikte, die mit einem Messer oder einer anderen Art von Waffe begangen wurden, wurden seit 2015 bis heute pro Jahr auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Köln begangen? (Bitte nach Delikt, Art der Tatwaffe und Platz des Geschehens aufschlüsseln sowie Tätermerkmalen wie Alter und Geschlecht aus­weisen.)

Zur Beantwortung der Frage wurde der Summenschlüssel „Gewaltkriminalität“ in Kombination mit den Tatörtlichkeiten „Straße, Platz innerhalb geschlossener Ortschaften“ oder „Straße, Platz außerhalb geschlossener Ortschaften“ ausgewertet. Darüber hinaus beziehen sich die Fallzahlen ausschließlich auf Fälle, die mit einem Tatmittel „Messer (WaffG)“ und „sonstiges Messer“ – im Folgenden zusammengefasst als „Messer“ – oder einem anderen einschlägigen Tatmittel2 erfasst wurden. Erst seit 2019 steht in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen ein Tatmittelkatalog zur Verfügung.

Die Anzahl der Fälle, differenziert nach Jahren, bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entneh­men.

Jahr Messer Tatmittel
2019 152 631
2020 142 581
2021 87 237
2022 89 99
2023 129 130

 

  1. Welche Nationalität haben die für die in den Fragen 3 und 4 abgefragten Delikte verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte bei Deutschen eine Mehrfachstaatsan­gehörigkeit extra ausweisen.)

Die Nationalitäten der Tatverdächtigen aus Frage 3 bitte ich der Anlage 1 und die Nationalitä­ten der Tatverdächtigen aus Frage 4 bitte ich den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.

2Baseballschläger, Explosivstoffe, Gaswaffe/Schreckschusswaffe, Gewehr, Luft- oder Federdruck-waffe, Pistole/Revolver, Schleuder/Zwille, sonstige Hiebwaffe, sonstige Schusswaffe, sonstige Stich­waffe, sonstiges Messer, sonstiges Tatmittel, Spielzeugwaffe.

 

MMD18-9643

Beteiligte:
Markus Wagner