Kleine Anfrage 3832
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Köln: Versuchter Mord direkt vor dem Bürgerzentrum – Wer ist der Täter?
Am 14. Februar dieses Jahres kam es vor dem Bürgerzentrum in Köln-Mülheim zu einer hinterhältigen Attacke, bei der ein 19-jähriger Mann auf dem Wiener Platz von einem noch unbekannten Täter mit einer Schusswaffe angeschossen wurde. Vor der Tat soll der Verdächtige im Bereich eines Imbisses in der U-Bahn-Zwischenebene gewartet haben, bis er zu seinem Opfer ging, welches auf den Treppenstufen zum Bürgeramt saß. Dort gab der Unbekannte von hinten einen Schuss auf den 19-Jährigen ab und flüchtete danach in Richtung Stadtgarten. Der junge Mann erlitt eine Streifschussverletzung. Der Tatverdächtige war komplett in schwarz gekleidet und trug einen langen dunklen Bart.1 Trotz der gut ausgebauten Überwachungskamerainfrastruktur am Tatort, die brauchbare Bilder des Täters lieferte, konnte die eingerichtete Mordkommission der Kriminalpolizei, die wegen versuchten Mordes ermittelt, den Verdächtigen bislang nicht ergreifen. Derzeit gehe man jedoch stark davon aus, dass es sich bei dem 19-Jährigen nicht um ein Zufallsopfer handeln soll. Genauere Informationen werden momentan jedoch „aus ermittlungstaktischen Gründen“2 zurückgehalten.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Straftatbestände und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
- Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen sind bekannt?
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
- In welcher Form und Umfang wird innerhalb des Ermittlungsverfahrens nach dem mutmaßlichen Täter gefahndet? (Bitte die durchgeführten Maßnahmen wie Zeugenaufrufe, Hinzuziehung der Medien [z. B. des WDR und lokaler Zeitungen], Passantenbefragungen vor Ort einzeln aufschlüsseln.)
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3832 mit Schreiben vom 3. Juni 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Straftatbestände und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat mir unter dem 21.05.2024 im Wesentlichen berichtet, nach den bisherigen Ergebnissen der wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung geführten Ermittlungen habe eine unbekannte männliche Person am 14.02.2024 aus einer Entfernung von circa zehn Metern einen Schuss auf den Geschädigten abgegeben. Dieser habe mit dem Rücken zu dem Täter auf den Treppenstufen vor dem Bürgerzentrum in Köln-Mülheim gesessen und eine leicht blutende oberflächliche Hautverletzung erlitten.
- Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen sind bekannt?
Die bisherigen Ermittlungsmaßnahmen haben nach dem in der Antwort auf die Frage genannten Bericht nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen geführt.
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Auf die Antwort auf die Frage 2 wird Bezug genommen.
- Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft? Auf die Antwort auf die Frage 2 wird Bezug genommen.
- In welcher Form und Umfang wird innerhalb des Ermittlungsverfahrens nach dem mutmaßlichen Täter gefahndet? (Bitte die durchgeführten Maßnahmen wie Zeugenaufrufe, Hinzuziehung der Medien [z. B. des WDR und lokaler Zeitungen], Passantenbefragungen vor Ort einzeln aufschlüsseln.)?
Dem Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln zufolge haben sich im Rahmen umfangreicher Zeugenvernehmungen keine zielführenden Hinweise auf die Identität des unbekannten Tatverdächtigen ergeben. Daher sei die Veröffentlichung von Lichtbildern in elektronischen Medien, in periodischen Druckwerken sowie im Fernsehen angeordnet worden. Die Auswertung und Bearbeitung der hierauf eingegangenen Hinweise dauere an.