Kleine Anfrage vom 23.08.2017
der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD
Die Finanzlage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist dramatisch. Die Stadt Bochum z.B. hat einen Schuldenstand von ca. 2 Mrd. Euro. Laut einer Mitteilung der Stadtverwaltung Bochum vom 01.06.2017, beliefen sich die ordentlichen Aufwendungen für Asylsuchende im Jahre 2016 auf 90 Mio. Euro. Abzüglich der Kostenübernahme durch das Land NRW wurde der kommunale Haushalt der Stadt Bochum mit 43 Mio. Euro belastet. Die 396 Städte und Gemeinden sind mit ca. 57 Mrd. Euro verschuldet. Nun müssen die Kommunen auch noch Kosten für sogenannte Asylsuchende tragen. Speziell die Städte im Ruhrgebiet müssen hier die größte Last tragen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie hoch sind die Kosten, die die Kommunen in Nordrhein-Westfalen insgesamt für Asylsuchende tragen mussten in den Jahren 2010 bis heute (bitte nach Jahren und Städten bzw. Gemeinden aufgegliedert)?
- Wie hoch sind die Durchschnittskosten eines Asylbewerbers, die die Kommunen tragen mussten in den Jahren 2010 bis heute (bitte für die jeweiligen Jahre aufgegliedert)?
- Existieren in den Kommunen Gemeinkosten, die zwar auch für Asylbewerber anfallen, buchhalterisch allerdings einer anderen Kostenstelle zugerechnet werden?
- Wie hoch sind diese Gemeinkosten?
- Um welche Kostenstellen handelt es sich in diesem Fall?
Gabriele Walger-Demolsky
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 217 im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wie folgt:
- Wie hoch sind die Kosten, die die Kommunen in Nordrhein-Westfalen insgesamt für Asylsuchende tragen mussten in den Jahren 2010 bis heute (bitte nach Jahren und Städten bzw. Gemeinden aufgegliedert)?
- Wie hoch sind die Durchschnittskosten eines Asylbewerbers, die die Kommunen tragen mussten in den Jahren 2010 bis heute (bitte für die jeweiligen Jahre aufgegliedert)?
- Existieren in den Kommunen Gemeinkosten, die zwar auch für Asylbewerber anfallen, buchhalterisch allerdings einer anderen Kostenstelle zugerechnet werden?
- Wie hoch sind diese Gemeinkosten?
- Um welche Kostenstellen handelt es sich in diesem Fall?
Die Fragen 1 bis 5 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs ge- Seite 2 von 2 meinsam beantwortet.
Die kommunalen (Durchschnitts-)Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen lassen sich aus den Meldungen zur Statistik nicht ermitteln. In der Finanzstatistik werden Ausgaben und Einnahmen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen tätigen bzw. erhalten, unter verschiedenen Positionen erfasst, die neben flüchtlingsbezogenen Leistungen noch weitere Aufgabenbereiche umfassen. Die Daten aus der Finanzstatistik ermöglichen daher keine vollständige Aussage zu den kommunalen Kosten für Unterbringung von Versorgung von Flüchtlingen. Ebenso wenig werden die Gemeinkosten, welche im Rahmen der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden entstehen, statistisch separat dargestellt.
Informationen zu einzelnen Kostenblöcken, welche bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen entstehen, wie zum Beispiel zur Höhe der Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), enthält die öffentlich zugängliche Statistik zum AsyIbLG. Die Daten sind auf der Internetseite des Landesbetriebs Information und Technik NRW abrufbar. Eine Aussage zu den kommunalen Gesamtkosten für Asylsuchende kann auf der Basis dieser Statistik nicht getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Joachim Stamp