Kommunale Finanzen – Pflichtaufgaben vs. freiwillige Leistungen der Kommunen

Kleine Anfrage
vom 11.04.2025

Kleine Anfrage 5392

der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Dr. Hartmut Beucker AfD

Kommunale Finanzen Pflichtaufgaben vs. freiwillige Leistungen der Kommunen

Die Kommunen sind die Basis unseres Staatswesens und damit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die meisten Bürger haben in erster Linie Kontakt mit unserem Staat über die kommunale Verwaltung. Die Kommunen erbringen eine Vielzahl von staatlichen Dienstleistungen. Sie leisten zum einen Pflichtaufgaben, die sie von Gesetzes wegen erbringen müssen. Außerdem erbringen sie freiwillige Leistungen für den Bürger. In Zeiten knapper Kassen muss allerdings maximale Transparenz herrschen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist der Anteil der Aufwendungen in den Haushalten der NRW-Kommunen für gesetzliche Pflichtaufgaben in den Jahren 2021 bis 2025? (Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Kommune und Jahren.)
  2. Wie hoch ist der Anteil der Aufwendungen in den Haushalten der NRW-Kommunen für freiwillige Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025? (Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Kommune und Jahren.)
  3. Welche Kommunen haben die Aufsichtsbehörden in den Jahren von 2021 bis 2025 angewiesen, ihre freiwilligen Leistungen einzuschränken?
  4. In welchem Umfang verfügt die Landesregierung über Kostenvergleiche zwischen den Kommunen für die Erbringung von gesetzlichen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen?
  5. Verfügt die Landesregierung über eine Darstellung der freiwilligen Leistungen in den einzelnen NRW-Kommunen?

Sven W. Tritschler
Dr. Hartmut Beucker

 

MMD18-13442


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 5392 mit Schreiben vom 30. April 2025 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie hoch ist der Anteil der Aufwendungen in den Haushalten der NRW-Kommunen für gesetzliche Pflichtaufgaben in den Jahren 2021 bis 2025? (Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Kommune und Jahren.)
  2. Wie hoch ist der Anteil der Aufwendungen in den Haushalten der NRW-Kommunen für freiwillige Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025? (Wir bitten um eine Auf­schlüsselung nach Kommune und Jahren.)
  3. In welchem Umfang verfügt die Landesregierung über Kostenvergleiche zwischen den Kommunen für die Erbringung von gesetzlichen Pflichtaufgaben und freiwilli­gen Leistungen?
  4. Verfügt die Landesregierung über eine Darstellung der freiwilligen Leistungen in den einzelnen NRW-Kommunen?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 sowie 4 und 5 zusammenge­fasst beantwortet.

Die Aufwendungen für die Erbringung kommunaler Aufgaben werden statistisch nicht nach dem Grad der rechtlichen Regulierung der jeweiligen kommunalen Aufgabe differenziert erfasst und liegen somit der Landesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 31. Januar 2025 (LT-Drs. 18/12708) auf die Kleine Anfrage 4918 vom 23. Dezember 2024 (LT-Drs. 18/12355) verwiesen.

  1. Welche Kommunen haben die Aufsichtsbehörden in den Jahren von 2021 bis 2025 angewiesen, ihre freiwilligen Leistungen einzuschränken?

Kommunen haben unter bestimmten Voraussetzungen nach § 76 Absatz 1 der Gemeindeord­nung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Zugunsten des Ziels, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu erreichen, können nach Maßgabe des Haushaltssicherungskonzeptes auch freiwillige Leistungen einge­schränkt werden. Darüber hinaus können die Aufsichtsbehörden, sofern bei der Aufstellung der Haushaltssatzung ein Jahresfehlbetrag vorgetragen oder eine Verringerung der allgemei­nen Rücklage vorgesehen wird, ihre Haushaltsgenehmigung unter Bedingungen und mit Auf­lagen erteilen, die grundsätzlich ebenfalls mit einer Beschränkung freiwilliger kommunaler Leistungen verbunden sein können. Eine statistische Erfassung von aufsichtsseitig angeord­neten Konsolidierungsmaßnahmen, die stets von den haushaltswirtschaftlichen Umständen des Einzelfalls in der jeweiligen Kommune abhängig sind, findet hierbei nicht statt.

 

MMD18-13679