Kommunale Theater und Orchester in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 23.10.2017

Kleine Anfrage 472
der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky

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Die Landesregierung plant die 18 kommunalen Theater und 15 Orchester nachhaltig finanziell zu stärken.

Mit Blick auf die Verschuldung des Landes Nordrhein-Westfalen muss eine solche Unterstüt­zung transparent und anhand nachvollziehbarer Kriterien erfolgen. Zunächst muss aber über­prüft werden, ob die im Antrag angesprochenen Theater und Orchester in diesem Umfang wirklich gebraucht werden oder ob nicht gerade die historische Entwicklung zu einem auf Dauer unbezahlbaren „Kirchturmdenken“ in manchen Regionen geführt hat. Eine Finanzierung nach dem „Gießkannenprinzip“ würde solche Entwicklungen zukünftig sonst nur weiter beför­dern.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Kommunale Theater und Konzerthäuser stellen mit ihrer Haushaltplanung spätestens seit 2015 den Kommunen statistische Kennzahlen zur wirkungsorientierten Steuerung vor. Diese Statistiken enthalten neben den Ergebnissen der Spielzeiten 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im besten Fall sogar Planzahlen für 2017/18 und 2018/19. Können uns diese Steuerungskennzahlen der 18 kommunalen Theater und 15 Orches­ter zur Verfügung gestellt werden?
  2. In welchen Häusern werden sogenannte Steuerkarten oder sogar Freikarten vergeben? Bitte die jeweilige Anzahl und den Empfängerkreis solcher ermäßigten Karten angeben.
  3. Wie hoch sind die kommunalen- und Landeszuschüsse, die die einzelnen Häuser derzeit bekommen?
  4. Wie hoch ist der Gesamtanteil der kommunalen- und Landeszuschüsse an den Kosten?

Gabriele Walger-Demolsky

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Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 472 mit Schreiben vom 21. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet.

  1. Kommunale Theater und Konzerthäuser stellen mit ihrer Haushaltplanung spätestens seit 2015 den Kommunen statistische Kennzahlen zur wirkungsorientierten Steuerung vor. Diese Statistiken enthalten neben den Ergebnissen der Spielzeiten 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im besten Fall sogar Planzahlen für 2017/18 und 2018/19.

Können uns diese Steuerungskennzahlen der 18 kommunalen Theater und 15 Orchester zur Verfügung gestellt werden?

Das Land verfügt über keine kommunalen Daten aus diesem Bereich.

  1. In welchen Häusern werden sogenannte Steuerkarten oder sogar Freikarten vergeben? Bitte die jeweilige Anzahl und den Empfängerkreis solcher ermäßigten Karten angeben.

Der Deutsche Bühnenverein veröffentlicht jährlich eine umfangreiche Statistik für ganz Deutschland, die auch die Anzahl der Steuer- und Freikarten umfasst. Die Statistik kann beim Deutschen Bühnenverein angefordert oder auf der Internetseite unter www.buehnenverein.de/publikationen-und-statistiken/statistiken.html eingesehen werden.

  1. Wie hoch sind die kommunalen- und Landeszuschüsse, die die einzelnen Häuser derzeit bekommen?

Nachfolgend nenne ich die Betriebskostenzuschüsse für kommunale Theater und Orchester (Ist-Zahlen 2016). Es handelt sich um die allgemeinen Betriebskostenzuschüsse. Nicht erfasst sind darin einzelne Projektzuschüsse sowie einzelne Sonderzuschüsse im Bereich der

kommunalen Kinder- und Jugendtheater (insgesamt rund 1,9 Mio. €) sowie kommunaler Ballett- und Tanzensembles (insgesamt rund 1,59 Mio. €).

Betriebskostenzuschüsse kommunale

Theater 13.777.000 €
Bochum 927.000 €
Dortmund 1.046.000 €
Hagen 677.000 €
Bielefeld 774.000 €
Duisburg (Deutsche Oper am Rhein GmbH) 704.000 €
Düsseldorf (Deutsche Oper am Rhein GmbH) 849.000 €
Essen 1.298.000 €
Krefeld/Mönchengladbach 1.081.000 €
Moers 170.000 €
Mülheim an der Ruhr 225.000 €
Oberhausen 598.000 €
Wuppertal 712.000 €
Aachen 601.000 €
Bonn 1.250.000 €
Köln 1.507.000 €
Gelsenkirchen 652.000 €
Münster 706.000 €
Betriebskostenzuschüsse kommunale
Orchester 3.658.250 €
Düsseldorf 375.000 €
Köln 447.000 €
Bonn 282.000 €
Duisburg 259.000 €
Bochum 257.000 €
Essen 287.000 €

 

Bergische Symphoniker (Remscheid und Solingen) 236.000 €
Dortmund 220.000 €
Münster 190.000 €
Wuppertal 229.000 €
Bielefeld 144.000 €
Gelsenkirchen (Anteil für ehemaliges kommunales Orchester) 143.000 €
Hagen 164.000 €
Aachen 125.000 €
Niederrheinische Symphoniker (Krefeld und Mönchengladbach) 216.000 €
Mönchengladbach) 216.000 €

Grundsätzlich verweise ich auch hier auf die Statistik des Deutschen Bühnenvereins, die alle Einnahmen und Ausgaben der Häuser erfasst.

  1. Wie hoch ist der Gesamtanteil der kommunalen- und Landeszuschüsse an den Kosten?

Der Anteil ist bei jeder Kultureinrichtung leicht verschieden, was an den unterschiedlichen Betriebsformen (kommunaler Eigenbetrieb, GmbH, gGmbH, AÖR etc.), der Größe der Einrichtungen sowie auch historischen Entwicklungen liegt. In Nordrhein-Westfalen liegt die Gestaltungshoheit und Finanzierung von Kunst und Kultur zu großen Teilen in der Hand der Kommunen. Dies ist auch ein Grund für die große Vielfalt und Qualität der Kulturlandschaft. In Nordrhein-Westfalen liegt der Finanzierungsanteil des Landes derzeit in der Regel bei durchschnittlich 3 – 5%.