Konnte die neue Landesregierung bisher zu einer Steigerung der Effektivität der Rückkehrkoordinierungsstellen (RRK) beitragen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1093
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Markus Wagner vom 20.01.2023

Konnte die neue Landesregierung bisher zu einer Steigerung der Effektivität der Rückkehrkoordinierungsstellen (RRK) beitragen?

Wie eine Kleine Anfrage vom 29. Juni 2022 seinerzeit ergab, fällt die Erfolgsquote der Rückkehrkoordinierungsstellen (RRK) – wenn man tatsächlich vollzogene Rückführungen als Maßstab annimmt – vor dem Hintergrund von ca. 75.000 ausreisepflichtigen Personen eher bescheiden aus. Das gilt im Verhältnis zur Anzahl der begleiteten Personen gleichsam für Rückführungen auf kommunaler und Landesebene sowie beim neu implementierten Fokusprojekt „ausländische Mehrfach- und Intensivtäter (aMIT)“.1

Im ersten Halbjahr wurden danach in diesem Zusammenhang auf kommunaler Ebene 65, auf Landesebene 40 und im Rahmen des Fokusprojekts aMIT 26 Personen erfolgreich zurückgeführt.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle wurden 2022 aus dem Bereich der Landeseinrichtungen, aus dem kommunalen Bereich sowie im Rahmen des Fokusprojekts aMIT durch die RRK begleitet? (Bitte nach Anzahl und Nationalität differenziert auflisten)
  2. In wie vielen dieser Fälle konnte die Rückführung erfolgreich vollzogen werden? (Bei Frage 1 und 2 bitte analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 42 listen)
  3. Welche zusätzlichen Erfahrungen haben sich seit der letzten Anfrage2 mit dem Fokusprojekt „ausländische Mehrfach- und Intensivtäter (aMIT)“ ergeben?
  4. Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleinen Anfrage 42 ausführte, hat die konsequente Rückführung von Straftätern für die Landesregierung weiterhin hohe Priorität. In welcher Form hat die Landesregierung bisher die bestehenden RRK personell bzw. bezüglich des Aufgabenfeldes gestärkt?
  5. Welche Rückmeldungen gibt es von den RRK bezüglich möglicher Maßnahmen zur Steigerung der Effektivität, also zu einer prozentualen Steigerung der im Nachgang einer Fallbegleitung erfolgreich vollzogenen Rückführungen?

Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner

 

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1 Vgl. Lt.-Drucksache 18/565

2 Vgl. Lt.-Drucksache 18/1020


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1093 mit Schreiben vom 1. März 2023 namens der Landesregierung beant­wortet.

  1. Wie viele Fälle wurden 2022 aus dem Bereich der Landeseinrichtungen, aus dem kommunalen Bereich sowie im Rahmen des Fokusprojekts aMIT durch die RRK begleitet? (Bitte nach Anzahl und Nationalität differenziert auflisten)
  2. In wie vielen dieser Fälle konnte die Rückführung erfolgreich vollzogen werden? (Bei Frage 1 und 2 bitte analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 42 listen)

Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgt in Tabellenform gemäß der Anlage. Die Tabelle schlüsselt die Bearbeitungs- und Rückführungszahlen der RRK im Bereich der Landeseinrich-tungen, im kommunalen Bereich sowie im Rahmen des Fokusprojekts „aMIT“ nach Jahr, An­zahl und Nationalität (Nennung gem. ISO-3166-ALPHA3-Ländercodeliste) auf.

(Anmerkung: Anders als im allgemeinen Fallmanagement besteht speziell bezüglich des Fo-kusprojekts „aMIT“ zunächst grundsätzlich eine Fokussierung auf bestimmte Herkunftsländer. Insoweit stellen die Qualität und die Stabilität der allgemeinen Rückkehrrahmenbedingungen einen maßgeblichen Faktor dar.

Über das Fallmanagement inklusive des Fokusprojekts „aMIT“ hinaus erfolgen auch sonstige Abschiebungen von ausländischen strafrechtlich auffälligen Personen einschließlich Mehr­fach- und Intensivtätern (aMIT), durch die zuständigen örtlichen Ausländerbehörden in Nord­rhein-Westfalen, die statistisch aber nicht gesondert erfasst werden.)

  1. Welche zusätzlichen Erfahrungen haben sich seit der letzten Anfrage mit dem Fokusprojekt „ausländische Mehrfach- und Intensivtäter (aMIT)“ ergeben?

Hierzu wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 42 (Drs 18/565) verwiesen. Die im Rah­men der Beantwortung durch die Landesregierung genannte Bewertung hat weiterhin Be­stand.

  1. Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleinen Anfrage 42 ausführte, hat die konsequente Rückführung von Straftätern für die Landesregierung weiter­hin hohe Priorität. In welcher Form hat die Landesregierung bisher die bestehen­den RRK personell bzw. bezüglich des Aufgabenfeldes gestärkt?

Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 42 (Drs 18/565) durch die Landesregie­rung mitgeteilt, werden die organisatorischen Rahmenbedingungen der RRK im Zuge der lau­fenden Aufgabenerledigung insgesamt kontinuierlich überprüft.

 

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