Konsequenzen aus dem Polizeifiasko von Köln-Kalk: Der Innenminister muss die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf sicherstellen

Antrag
vom 08.04.2019

Eilantragder AfD-Fraktion vom 08.04.2019

 

Konsequenzen aus dem Polizeifiasko von Köln-Kalk: Der Innenminister muss die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf sicherstellen

I. Ausgangslage

Der Kölner Kreisverband der Alternative für Deutschland beabsichtigte, am Sonntag, den 7. April, um 18:00 Uhr im „Bürgerhaus Kalk“ ihren Europawahlkampf zu eröffnen. Als Vortragende waren eine Reihe von Kandidaten der Partei für die Wahl des EU-Parlaments vorgesehen. Nach den Vorträgen war beabsichtigt, interessierten Bürgern die Gelegenheit zu geben, sich im Rahmen der Veranstaltung mit den Kandidaten auszutauschen.

Bereits Wochen vor der öffentlichen Ankündigung hatte eine Reihe linker und linksradikaler Organisationen (u.a. Interventionistische Linke, Linksjugend, SDAJ, etc.) Kenntnis von den Plänen der Kölner AfD und rief zu Demonstrationen und Störungen auf. Schon die Überschrift der Aufrufe („Köln-Kalkverbot für die AfD“) ließ keinen Zweifel offen, dass es sich hier nicht um einen Aufruf zum lediglich friedlichen Protest, sondern vielmehr um einen zur Störung bzw. zur Verhinderung der Veranstaltung handelte. Die Polizei hatte im Vorfeld der Veranstaltung Kenntnis von diesen Vorgängen, wie sie im „Kooperationsgespräch“ mit dem Veranstalter offenbarte.

Obwohl der Polizeiführung die hohe Militanz und Gewaltbereitschaft der linksextremen Szene durch eine Reihe von Vorfällen bekannt ist (z.B. Veranstaltung von AfD-Bundestagsabgeordneten im Rautenstrauch-Joest-Museum am 20.12.2018, Bundesparteitag der AfD am 22./23.4.17 im Maritim Hotel), traf sie erneut völlig unzureichende Vorkehrungen und gefährdete damit nicht nur die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer, sondern auch die der eigenen Einsatzkräfte.

Bereits um 16:00 Uhr war keine der Zugangsstraßen zum Veranstaltungsort mehr passierbar. Während die vom Veranstalter vorab gemeldeten Helfer noch auf Aufforderung von Polizeikräften durch die Zusammenrottungen beleidigender, rempelnder und äußerst militant auftretender Gegendemonstranten geleitet wurden, wurde diese polizeiliche Hilfeleistung (offenbar auf Geheiß der Einsatzleitung) interessierten Bürgern verweigert.

Diese mussten sich also durch die lautstarken, zahlenmäßig überlegenen und teilweise sichtlich angetrunkenen Demonstranten – ohne jeden Schutz – zum Veranstaltungsort durchkämpfen. Die wenigen Bürger, die es schafften, bis zur Polizeiabsperrung durchzukommen, mussten sich spätestens dort als Teilnehmer der Veranstaltung zu erkennen geben und waren in der Regel unmittelbar den Rempeleien und Beleidigungen der linksradikalen Gegendemonstranten ausgesetzt. Mehrere Bürger wurden mit Bier und anderen Flüssigkeiten übergossen.

Das Martyrium der Teilnehmer, die sich durch diesen „Spießrutenlauf“ (O-Ton eines Polizisten) einen Weg zur Versammlungsstätte gebahnt hatten, war damit allerdings noch nicht beendet. Sie wurden (teilweise länger als eine Stunde) in einer kleinen Garageneinfahrt festgehalten, obwohl der Veranstalter der Polizei zu erkennen gegeben hatte, dass er diese gerne schon in den Veranstaltungsraum einlassen würde.

Rechtlich war diese Absicht vom Versammlungsrecht gedeckt. Dies sieht auch die Landesregierung so, wenn sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 17/5326) erklärt, dass es einem Veranstalter sehr wohl zusteht, „bestimmte Personen oder Personenkreise“ von der Teilnahme an derartigen Veranstaltungen auszuschließen. Die Stadt Köln unter Führung der Oberbürgermeisterin Henriette Reker stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass der Veranstalter grundsätzlich alle Personen einlassen müsse, auch wenn diese erkennbar dem linksradikalen Spektrum zugeordnet werden können. Die Polizeiführung teilte und exekutierte diese fragwürdige Rechtsauffassung, obwohl der Veranstalter die Darstellung der Landesregierung hingewiesen hatte.

Wenig überraschend begehrte eine Reihe von Gegendemonstranten Einlass in die Veranstaltungsstätte, nicht wenige davon waren schon anhand von mitgeführten Fahnen und ähnlichem eindeutig dem linksextremen Milieu zuzuordnen. Die Polizeiführung ließ daraufhin etwa im Verhältnis ein zu zwei abwechselnd die in der Garageneinfahrt „festgesetzten“, tatsächlich interessierten Bürger und Gegendemonstranten ein.

Nachdem der Veranstaltungssaal sich gefüllt hatte, versuchte der Veranstalter gegen 18:45 Uhr die Veranstaltung zu eröffnen. Unmittelbar nachdem der erste Redner auf die Bühne trat, begannen die teilnehmenden Gegendemonstranten durch Klatschen, Johlen, das Verschieben von Stühlen, durch Pfeifen und das Zerstechen mitgeführter Lufballons die Veranstaltung zu stören. Durch den Lärm war es bereits den Teilnehmern in der vordersten Stuhlreihe trotz Verstärkeranlage nicht mehr möglich, dem Vortrag des Redners zu verfolgen.

Unmittelbar im Nebenraum befanden sich Polizisten, die das Geschehen akustisch und visuell mitverfolgen konnten. Sie griffen nicht ein. Auch auf mehrmaliges Bitten des Veranstalters reagierten sie nicht, sondern führten lediglich Funkgespräche.

Nach ca. 15 Minuten wurde dann begonnen, die ersten Störer aus dem Saal zu entfernen. Obwohl die Störer sich in Blöcken zusammengerottet hatten und klar von den übrigen Teilnehmern der Veranstaltung zu unterscheiden waren, musste der Veranstalter jeden Störer einzeln ansprechen und zum Unterlassen der Störung auffordern. Erst danach wurden die Einsatzkräfte – ausgesprochen zögerlich – tätig. Nachdem auf diese Weise etwa ein halbes Dutzend Störer hinausgeführt wurde, unterbrachen die Polizisten und erklärten gegenüber dem Veranstalter, dass nun zunächst die Personalien der Hinausgeführten überprüft werden müssten, bevor die Entfernung von Störern fortgesetzt werden könne.

Das ist besonders bemerkenswert, da es noch wenige Minuten davor offenbar ohne Probleme möglich war, eine Reihe friedlicher (!) Versammlungsteilnehmer für längere Zeit in einer Garageneinfahrt festzuhalten.

Durch das extrem zögerliche Vorgehen der Polizei war es dem Veranstalter nicht mehr möglich, die Veranstaltung im geplanten Umfang durchzuführen. Ursprünglich war beabsichtigt, etwa zwei Stunden für Reden und Diskussionsrunde aufzuwenden. Tatsächlich war es nach 20:00 Uhr, als die verbliebenen Störer im Saal einen Lautstärkepegel erreichten, der es den Teilnehmern ermöglichte, den Vorträgen zu folgen. Die Veranstaltungsstätte war allerdings nur bis 21:00 Uhr angemietet.

Nach Ende der Veranstaltung erklärten Polizeiführer besorgten Veranstaltungsteilnehmern, dass sie diese nicht zu dem nahegelegenen Parkhaus begleiten könnten, in dem die Polizeiführung im Kooperationsgespräch Teilnehmern das Parken empfohlen hatte. Man habe ein „Raumsicherungskonzept“ und sei mit „ausreichend Kräften“ im Bereich vertreten, um allfällige Angriffe abzuwehren.

Auch an dieser Stelle versagte die Polizeitaktik. Einer Gruppe von Teilnehmern, die sich nach Angriffen wieder hinter die Polizeiabsperrung geflüchtet hatte und die dabei zuhören musste, wie die offenbar alkoholisierten Linksradikalen auf der anderen Seite der Absperrung davon sangen, die Teilnehmer zu „töten“, erklärte ein örtlicher Polizeiführer, sie könne jetzt loslaufen, man habe „die Lage im Griff.“ Erst auf nachdrücklich vorgetragene Bitten hin, erklärte er sich bereit, „Begleitschutz“ zu organisieren.

Der gesamte Vorfall offenbart, dass die Polizeiführung und demnach auch der Innenminister, offenbar nicht Willens oder nicht in der Lage sind, einen fairen und chancengerechten Wahlkampf sicherzustellen. Es muss aufgrund diverser Äußerungen seitens der Landesregierung sogar davon ausgegangen werden, dass sie solche Zustände billigend in Kauf nimmt, um den demokratischen Wettbewerber AfD im Wahlkampf zu benachteiligen.

II. Der Landtag stellt fest

  • Die Chancengleicheit der Parteien im Wahlkampf ist ein grundgesetzlich verbrieftes Recht und muss von der Landesregierung sichergestellt werden.
  • Die Strategie der Polizei im Rahmen der Veranstaltung der AfD am 7. April 2019 in Köln-Kalk wird diesem Anspruch nicht gerecht.

III. Der Landtag beschließt

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Chancengleicheit der Parteien im Europawahlkampf 2019 sicherzustellen und die Polizeidienststellen im Land entsprechend zu instruieren.

IV. Dringlichkeit

Der Antrag ist von besonderer Dringlichkeit im Sinne des § 83 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags NRW (GO LT NRW).

Die vorgenannte Veranstaltung fand am 7. April 2019 und damit nach Ablauf der Frist nach § 20 Abs. 2 GO LT NRW statt.

Da der Europawahlkampf bereits begonnen hat, ist die Behandlung des Antrags jetzt zwingend geboten. Eine Behandlung im Rahmen der kommenden Plenartagung kommt nicht infrage, da dieser erst in der Woche vor der Wahl zum Ende des Wahlkampfes stattfindet.

Sven W. Tritschler
Andreas Keith

und Fraktion

 

Antrag als PDF laden