Kontrolle von LKW-Durchfahrtverboten: Unzulässige Blitzer für Schwerlastverkehre?

Kleine Anfrage
vom 26.02.2025

Kleine Anfrage 5150

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Kontrolle von LKW-Durchfahrtverboten: Unzulässige Blitzer für Schwerlastverkehre?

Die jahrelang vernachlässigte Verkehrsinfrastruktur in NRW erfordert in Teilen den Einsatz von Überwachungsanlagen, die überprüfen sollen, ob Lkw über bestimmte Streckenabschnitte nicht fahren, wenn etwa Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen nicht zugelassen sind. Wie dies genau geschieht und welche Messmethoden dazu angewandt werden, muss näher geklärt werden, denn darüber herrscht mitunter Dissenz im Land, wie ein aktueller Fall aus Duisburg deutlich macht. Die Stadt Duisburg streitet nämlich mit der Landesbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit, die der Auffassung ist, dass „der Betrieb der Anlage in der derzeitigen Form gesetzlich nicht zugelassen ist“.1

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Welche konkreten Messmethoden bzw. Überwachungssysteme verwendet das Land, um auf Bundes- und Landesstraßen im Verantwortungsbereich von Straßen.NRW überschwere Schwerlasttransporte zu identifizieren? (Bitte konkret Anzahl, Örtlichkeit und Typen der im Einsatz befindlichen Systeme bezeichnen)
  2. Wie viele Überwachungsanlagen wurden in der Vergangenheit als unzulässig klassifiziert bzw. mussten wieder deinstalliert werden?
  3. Müssen Überwachungsanlagen für Lkw (und auch Pkw) nicht zwangsläufig Daten erfassen?
  4. Wie steht die Landesregierung zur Einschätzung der Landesbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit (insbesondere auch mit Blick auf den dargestellten Duisburger Fall)?

Klaus Esser

 

MMD18-12901

 

1 https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/duisburg-klage-lkw-blitzer-verwaltungsgericht-100.html


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5150 mit Schrei­ben vom 18. März 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Welche konkreten Messmethoden bzw. Überwachungssysteme verwendet das Land, um auf Bundes- und Landesstraßen im Verantwortungsbereich von Stra-ßen.NRW überschwere Schwerlasttransporte zu identifizieren? (Bitte konkret An­zahl, Örtlichkeit und Typen der im Einsatz befindlichen Systeme bezeichnen)

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen betreibt derzeit einen Messquerschnitt zur Ermittlung von Achslasten bzw. Fahrzeuggesamtgewichten auf der B288 im Umfeld der Rheinbrücke Krefeld Uerdingen. Hierbei handelt es sich um in den Boden eingelassene Sen­soren.

  1. Wie viele Überwachungsanlagen wurden in der Vergangenheit als unzulässig klas­sifiziert bzw. mussten wieder deinstalliert werden?

Es wurden bislang keine Anlagen als unzulässig klassifiziert, so dass im Verantwortungsbe­reich des Landes auch nichts deinstalliert werden musste.

  1. Müssen Überwachungsanlagen für Lkw (und auch Pkw) nicht zwangsläufig Daten erfassen?

Die vom Landesbetrieb Straßenbau betriebene Anlage erfasst Daten, auf deren Basis eine Gewichtsbestimmung eines einzelnen, anonymen Fahrzeugs möglich wird. Es werden hiermit keine personenbezogenen Daten erfasst.

  1. Wie steht die Landesregierung zur Einschätzung der Landesbehörde für Daten­schutz und Informationsfreiheit (insbesondere auch mit Blick auf den dargestell­ten Duisburger Fall)?

Die Rechtsauffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen ist Gegenstand eines laufenden Verfahrens vor den unabhängi­gen Gerichten, an dem die Landesregierung oder ihr nachgeordnete Landesbehörden nicht beteiligt sind. Grundsätzlich äußert sich die Landesregierung aufgrund der Unabhängigkeit der Justiz nicht zu laufenden Gerichtsverfahren.

 

MMD18-13182

Beteiligte:
Klaus Esser