Kosten der Antidiskriminierungsarbeit in NRW

Kleine Anfrage
vom 16.01.2020

Kleine Anfrage 3316der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 16.01.2020

 

Kosten der Antidiskriminierungsarbeit in NRW

Im Rahmen der Antwort auf einen Berichtswunsch im Integrationsausschuss zum Thema „Stigmatisierung durch Nationalitätennennung“, wurde nach der Antwort auf die eigentliche Frage des Antragstellers auf den Themenkomplex „Antidiskriminierungsarbeit“ eingegangen.1

Danach sind die 186 Integrationsagenturen zentraler Partner bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Islamophobie und Antisemitismus.

Darunter befinden sich u.a. 13 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit. 2017 wurden die Standorte von fünf auf 13 ausgeweitet. In diesem Jahr ist nach Aussage der Landesregierung eine weitere Erhöhung geplant.

Außerdem fördert die Landesregierung jährlich als Projekt eine Soziale Beratungsstelle für Sinti und Roma in Nordrhein-Westfalen in Trägerschaft des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma Nordrhein-Westfalen.

Darüber hinaus fördert das Integrationsministerium, gemäß der Antwort der Landesregierung auf den genannten Berichtswunsch, eine Vielzahl von Projekten, die von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte durchgeführt werden, und zahlreiche Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung von Organisationen, Verbänden, Unternehmen und Behörden. Auch werden gezielt Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Islamfeindlichkeit umgesetzt.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welcher Teilbetrag der Kosten für die Integrationsagenturen ist im Haushaltsjahr 2020 für die Antidiskriminierungsarbeit vorgesehen?

2. In welcher Höhe erhalten die 13 bestehenden Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit im Haushaltsjahr 2020 Fördermittel des Landes NRW?

3. Welche Kosten fallen nach derzeitiger Planung für zusätzliche Servicestellen zukünftig an. (Aufbau der Servicestellen und jährliche Kosten)

4. Die Landesregierung fördert nach eigener Aussage „eine Vielzahl von Projekten, die von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte durchgeführt werden, und zahlreiche Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung von Organisationen, Verbänden, Unternehmen und Behörden“. Um Welche Projekte handelt es sich dabei im Einzelnen? (Bitte auflisten inkl. der jeweiligen Fördersumme)

5. Welche Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Islamfeindlichkeit werden aktuell umgesetzt? (Bitte auflisten inkl. der jeweiligen Fördersumme)

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. Lt.-Vorlage 17/2929


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 19.02.2020

 

Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 3316 mit Schreiben vom 19. Februar 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

1. Welcher Teilbetrag der Kosten für die Integrationsagenturen ist im Haushaltsjahr 2020 für die Antidiskriminierungsarbeit vorgesehen?

2. In welcher Höhe erhalten die 13 bestehenden Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit im Haushaltsjahr 2020 Fördermittel des Landes NRW?

3. Welche Kosten fallen nach derzeitiger Planung für zusätzliche Servicestellen zukünftig an. (Aufbau der Servicestellen und jährliche Kosten)

Die Fragen 1 bis 3 werden zusammengefasst beantwortet.

Die Integrationsagenturen arbeiten gemäß Förderrichtlinie innerhalb von vier Eckpunkten: Bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit Einwanderungsgeschichte, Interkulturelle Öffnung, Sozialraumorientierte Arbeit und Antidiskriminierungsarbeit. Die Förderung umfasst die Ausgaben für die Arbeit in allen vier Eckpunkten. Umgesetzt wird diese Arbeit gemäß dem jeweiligen Bedarf in den verschiedenen Sozialräumen, in denen die Integrationsagenturen verortet sind. Die Antidiskriminierungsarbeit der Integrationsagenturen wird nicht separat gefördert.

Neben den Integrationsagenturen sind die 13 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit Teil des Programms. Diese werden im Jahr 2020 mit Landesmitteln (Kapitel 07 080 Titelgruppe 68) in Höhe von 854.140 € gefördert.

Es ist vorgesehen, die Antidiskriminierungsarbeit im Förderprogramm in diesem Jahr weiter zu stärken. Zur konkreten Ausgestaltung erfolgt derzeit eine enge Abstimmung mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege NRW.

4. Die Landesregierung fördert nach eigener Aussage „eine Vielzahl von Projekten, die von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte durchgeführt werden, und zahlreiche Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung von Organisationen, Verbänden, Unternehmen und Behörden“. Um welche Projekte handelt es sich dabei im Einzelnen? (Bitte Auflisten inkl. der jeweiligen Fördersumme)

5. Welche Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Islamfeindlichkeit werden aktuell umgesetzt? (Bitte auflisten inkl. der jeweiligen Fördersumme)

Die Fragen 4 und 5 werden zusammengefasst beantwortet.

Die Schaffung gleichberechtigter Zugangs- und Teilhabechancen der Menschen in Nordrhein-Westfalen bildet ein zentrales Ziel der Integrationspolitik, weshalb Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierungsarbeit nicht nur im Förderprogramm der Integrationsagenturen Eckpunkte der Arbeit darstellen. Unmittelbar oder mittelbar werden durch die gesamte Integrationsinfrastruktur, zu denen auch die Kommunalen Integrationszentren und das Förderprogramm für Migrantenselbstorganisationen gehören, Maßnahmen umgesetzt, um Zugangsbarrieren abzubauen und das Potenzial gesellschaftlicher Vielfalt zu befördern.

Auch im Bereich des muslimischen Engagements fördert das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Dialog-Formate, die gegenseitige Vorurteile abbauen sowie Akzeptanz fördern und somit mittelbar der Bekämpfung/Prävention von Islamfeindlichkeit dienen.

 

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