Kosten der Euskirchener „So-da-Brücke“: Wann wird endlich ein Schlussstrich gezogen?

Kleine Anfrage
vom 24.11.2023

Kleine Anfrage 2942

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Kosten der Euskirchener „So-da-Brücke“: Wann wird endlich ein Schlussstrich gezogen?

Straßen.NRW muss seit 46 Jahren jährlich 800–1200 Euro für ein Bauwerk ohne jede Funktion ausgeben. Die Rede ist von der sogenannten Euskirchener „So-da-Brücke“ – einem Bauwerk ohne Zweck, eine Steuergeldverschwendung, die aber nicht abgerissen wird und so Jahr für Jahr Kosten verursacht und die Landschaft verschandelt. Als die Brücke am 11. März 1977 abgenommen wurde, sollte sie der Auftakt zu einem größeren Projekt sein: dem Bau der A56, die als südliche Umgehung des Kölner Rings geplant war. Eine Klage gegen den Streckenverlauf der Autobahn und die Rückstufung der A56 zur Bundesstraße B56 beendeten die Planungen, aber die Brücke war da schon gebaut.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Kosten fielen für Erhalt und Bauwerkspflege der „So-Da-Brücke“ seit der Bauwerksabnahme am 11. März 1977 an?
  2. Wie viele Jahre soll die „So-da-Brücke“ noch durch das Land NRW erhalten werden?
  3. Was kostet der Abriss einer Brücke dieser Größenordnung voraussichtlich?
  4. Welche Pläne hat die Landesregierung für eine Brücke in Zeiten, in denen das Prinzip Erhalt vor Neubau einer neuen Strecke kaum Chancen zubilligt?
  5. Welche Realisierungschancen bestehen hinsichtlich der Trassenführung der B56n-Ortsumgehung Euskirchen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans?

Klaus Esser

 

MMD18-6915

 

1 https://www.t-online.de/region/koeln/id_100280490/autobahnbruecke-steht-seit-46-jahren-im-nirgendwo-so-da-bruecke-.html


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2942 mit Schrei­ben vom 18. Dezember 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Welche Kosten fielen für Erhalt und Bauwerkspflege der „So-Da-Brücke“ seit der Bauwerksabnahme am 11. März 1977 an?

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen schätzt die Kosten auf insgesamt ca. 50.000 €.

2. Wie viele Jahre soll die „So-da-Brücke“ noch durch das Land NRW erhalten wer­den?

Es besteht aktuell kein Anlass für einen Abriss.

3. Was kostet der Abriss einer Brücke dieser Größenordnung voraussichtlich?

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen schätzt die Abbruchkosten auf bis zu 1 Mio. Euro.

4. Welche Pläne hat die Landesregierung für eine Brücke in Zeiten, in denen das Prinzip Erhalt vor Neubau einer neuen Strecke kaum Chancen zubilligt?

Vergleiche Antwort zu Frage 2.

5. Welche Realisierungschancen bestehen hinsichtlich der Trassenführung der B 56n – Ortsumgehung Euskirchen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans?

Die B 56 OU Euskirchen ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Kategorie „Wei­terer Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*) eingestuft. Das Arbeitsprogramm zum Masterplan zur Umsetzung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen beschränkt sich auf Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs. Dementsprechend besteht im Rahmen des Bedarfsplanes für die Bun­desfernstraßen kurz- bis mittelfristig keine Aussicht auf eine Realisierung.

 

MMD18-7473

Beteiligte:
Klaus Esser