Kosten einer Anpassung der Besoldung für einen der Teil der Lehrerschaft in NRW von A12 auf A13

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 150
des Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker vom 14.07.2022

 

Kosten einer Anpassung der Besoldung für einen der Teil der Lehrerschaft in NRW von A12 auf A13

Laut Koalitionsvertrag plant die von CDU und Grünen getragene neue Landesregierung die Festlegung der Eingangsbesoldung für alle Lehrer, egal welcher Schulform, auf die Besoldungsstufe A 13. Ein Teil der Lehrerschaft, z.B. an Grundschulen wird aktuell mit A12 beim Einstieg in den Beruf besoldet. Bereits eingestellten Lehrer soll eine Aufstiegsmöglichkeit eröffnet werden.

Unabhängig von der politischen Bewertung sollte eine Abschätzung der Kosten einer solchen Besoldungsanpassung für den Steuerzahler möglich sein.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Lehrer wären von einer Anhebung der Besoldung von A 12 auf A13 betroffen? Die Frage bezieht sich auf neu einzustellende Lehrer wie auch auf bereits eingestellte Lehrer mit A12. Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Schulformen.
  2. Wie würde die Anhebung der Besoldung den Landeshaushalt belasten?
  3. Welche Länder besolden bereits heute Lehrer, die mit A12 in NRW besoldet werden, mit A13?
  4. Wie hoch ist der Anteil der neu eingestellten Grundschullehrer in NRW, die komplett in anderen Bundesländern ausgebildet wurden? Unter einer kompletten Ausbildung außerhalb NRW verstehen wir die Ablegung beider Staatsexamina in einem anderen Land.

Dr. Hartmut Beucker

 

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Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 150 mit Schreiben vom 3. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung plant in dieser Legislaturperiode die Eingangsbesoldung für alle Lehrämter in einem einheitlichen und verbindlichen Stufenplan durch die Gewährung von aufwachsenden und ruhegehaltsfähigen Zulagen zur Besoldung nach A 13 zu führen. Auch die Besoldung von Bestandslehrkräften soll angepasst werden.

Damit soll auch ein wichtiger Beitrag zur Gewinnung von Nachwuchslehrkräften geleistet werden.

  1. Wie viele Lehrer wären von einer Anhebung der Besoldung von A 12 auf A13 betroffen? Die Frage bezieht sich auf neu einzustellende Lehrer wie auch auf bereits eingestellte Lehrer mit A 12. Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Schulformen.
  2. Wie würde die Anhebung der Besoldung den Landeshaushalt belasten?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet.

Die Stellen und Ausgaben sind abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Stufenplans und der anschließenden Überleitung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13. Der Gesetzentwurf der Landesregierung und die Entscheidung des Parlaments bleiben abzuwarten.

  1. Welche Länder besolden bereits heute Lehrer, die mit A 12 in NRW besoldet werden, mit A 13?

Die Angaben können der regelmäßig veröffentlichten Übersicht der Kultusministerkonferenz (KMK) zu den Einstellungsbedingungen der Länder für Lehrerinnen und Lehrer entnommen werden (Stand 16.05.2022):

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgBildung/2022-05-16-Einstellungsbedingungen-Lehrkraefte.pdf

  1. Wie hoch ist der Anteil der neu eingestellten Grundschullehrer in NRW, die komplett in anderen Bundesländern ausgebildet wurden? Unter einer kompletten Ausbildung außerhalb NRW verstehen wir die Ablegung beider Staatsexamina in einem anderen Land.

Ob Lehrkräfte ihre Lehrerausbildung komplett in anderen Bundesländern absolviert haben, d. h. Lehramtsstudium und Vorbereitungsdienst, wird bei der Einstellung statistisch nicht erfasst.

 

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