Kosten für die Ausbildung zusätzlicher Kommissaranwärter

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 151
des Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker vom 14.07.2022

 

Kosten für die Ausbildung zusätzlicher Kommissaranwärter

Laut Koalitionsvertrag plant die neue Landesregierung getragen von CDU und Grünen die Einstellung von 3.000 Kommissaranwärtern im Jahr. Der Haushalt für das Jahr 2022 sieht aktuell die Einstellung von 2.600 Anwärtern vor.

Unabhängig von der politischen Bewertung sollte eine Abschätzung sowohl der Kosten für den Steuerzahler insgesamt wie aber auch der zusätzlichen Ausgaben zur Gewährleistung einer effektiven Ausbildung möglich sein.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche zusätzlichen Kosten würde die geplante Anhebung der Kommissaranwärterzahlen pro Jahr bedeuten? Wir bitten hier um die sinnvolle Aufschlüsselung nach Personal, Material etc. Dabei bitten wir auch um die Nennung des Jahreswertes für die Kosten der Anstellung eines Kommissaranwärters.
  2. Was kostet die Ausbildung eines Kommissaranwärters neben seiner Besoldung pro Jahr?
  3. Welche zusätzlichen Maßnahmen wären neben der Einstellung der Kommissaranwärter notwendig, um deren effektive Ausbildung zu gewährleisten? Wir denken hier an Bauinvestitionen in Ausbildungseinrichtungen, die Anmietung von Büroräumen, die Beschaffung von Material (z.B. von Dienstwaffen, Munition, Dienstkleidung und Lehrmaterial), zusätzlichen Stellen für Polizeiausbilder etc. Wir bitten ebenfalls um eine Aufschlüsselung der Kosten nach den Ausbildungsjahren der Kommissaranwärter.

Dr. Hartmut Beucker

 

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Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 151 mit Schreiben vom 19. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche zusätzlichen Kosten würde die geplante Anhebung der Kommissaranwärterzahlen pro Jahr bedeuten? Wir bitten hier um die sinnvolle Aufschlüsselung nach Personal, Material etc. Dabei bitten wir auch um die Nennung des Jahreswertes für die Kosten der Anstellung eines Kommissaranwärters.
  2. Was kostet die Ausbildung eines Kommissaranwärters neben seiner Besoldung pro Jahr?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Je Einstellungsermächtigung ist für die Personalkosten als Jahreswert (brutto) der Durchschnittskostenansatz 2022 in Höhe von 17.361,31 Euro anzusetzen. Da die Ausbildung zum 1. September eines jeden Jahres beginnt, wäre im Einstellungsjahr für 400 zusätzliche Einstellungsermächtigungen zunächst Vorsorge für vier Monate (mit rd. 2,3 Mio. Euro) zu treffen. In den folgenden Haushaltsjahren wären dann die entsprechenden Kosten für zwölf (mit rd. 7 Mio. Euro) bzw. acht Monate (mit 4,6 Mio. Euro) einzuplanen. Weiterhin erhalten die Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter zu Beginn ihrer Ausbildung persönlich zugewiesene Ausrüstungsteile im Wert von einmalig 3180 Euro. Hinzu kommen außerdem gegebenenfalls Ansprüche auf die Zahlung von Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung, deren Höhe vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist und daher gegenwärtig nicht zu quantifizieren ist. Weitere Kosten entstehen für diverse Ausrüstung, die jeweils im Pool in den Ausbildungsstätten bzw. auf den Fahrzeugen vorgehalten wird. Daneben fallen Kosten für verschiedene Unterrichts- und Trainingsmaterialien etwa im Rahmen von z. B. Schieß- und Fahrtrainings an. Die Kosten für die Beschaffung entsprechender Trainingsmaterialien werden nicht getrennt von den Beschaffungen für entsprechende Trainings der ausgebildeten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten erhoben.

  1. Welche zusätzlichen Maßnahmen wären neben der Einstellung der Kommissaranwärter notwendig, um deren effektive Ausbildung zu gewährleisten? Wir denken hier an Bauinvestitionen in Ausbildungseinrichtungen, die Anmietung von Büroräumen, die Beschaffung von Material (z.B. von Dienstwaffen, Munition, Dienstkleidung und Lehrmaterial), zusätzlichen Stellen für Polizeiausbilder etc. Wir bitten ebenfalls um eine Aufschlüsselung der Kosten nach den Ausbildungsjahren der Kommissaranwärter.

Die für eine dauerhafte Anhebung der jährlichen Einstellungszahlen der Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen werden derzeit durch das Ministerium des Innern ermittelt.

In den verschiedenen fachpraktischen Ausbildungsabschnitten entstehen weiterhin Aufwendungen für die Ausrüstung von Arbeitsplätzen (Mobiliar und IT) oder für Unterrichtskapazitäten in den Bildungseinrichtungen. Der tatsächliche finanzielle Aufwand für diese Positionen ist jedoch von der konkreten örtlichen Situation beim jeweiligen Bildungsträger abhängig, so dass eine Zurechnung zusätzlicher Kosten pro zusätzlich auszubildender Kommissaranwärterin bzw. zusätzlich auszubildendem Kommissaranwärter nicht sinnvoll möglich ist.

 

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