Kleine Anfrage 2239
der Abgeordneten Andreas Keith, Prof. Dr. Daniel Zerbin und Dr. Hartmut Beucker AfD
Kosten für die wissenschaftliche Begleitung im Rahmen der Erarbeitung eines Demokratieberichts
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt über eine Million Euro für externe Berater, Gutachter und (Meinungs-)Forschungsaufträge ausgegeben.
In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/4630 listet die Landesregierung zwar die einzelnen Projekte des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft auf, für die externe Berater oder Gutachter beauftragt wurden, bleibt allerdings die Antworten über z. B. einzelne Kostenpunkte oder Auftragnehmer weiter schuldig.
Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2239 mit Schreiben vom 29. August 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welcher externe Berater hat den Zuschlag für das Projekt „Wissenschaftliche Begleitung im Rahmen der Erarbeitung eines Demokratieberichts“ erhalten?
Die Universität Duisburg-Essen, vertreten durch die Rektorin der Universität Duisburg-Essen, Frau Prof. Dr. Barbara Albert, handelnd durch die NRW School of Governance, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Andreas Blätte und Frau Prof. Dr. Susanne Pickel, hat den Zuschlag für das Vorhaben „Wissenschaftliche Begleitung des Zweiten Demokratieberichtes des Landes Nordrhein-Westfalen“ erhalten.
- Welche konkrete Tätigkeit hat der externe Berater bei der wissenschaftlichen Begleitung der Erarbeitung eines Demokratieberichts übernommen?
Der externe Berater hat die folgenden sechs konkreten Tätigkeiten erbracht bzw. teilweise noch zu erbringen, da die wissenschaftliche Begleitung des zweiten Demokratieberichtes noch nicht abgeschlossen ist:
- Entwicklung Forschungsdesign für die repräsentative Umfrage des zweiten Demokratieberichtes gemeinsam mit der Landeszentrale und unter Einbringung methodisch-demoskopischer Expertise.
- Unterstützung der Landeszentrale bei der Festlegung, Beschreibung und Bewertung methodischer Details und Qualitätsstandards im Kontext der Beauftragung und Zusammenarbeit mit einem Meinungsforschungsinstitut zur Durchführung der repräsentativen Bevölkerungsumfrage für den zweiten Demokratiebericht.
- Auswertung der Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage unter Einbringung von Expertise aus dem Bereich der Umfrageforschung, der politischen Einstel-lungs- und Demokratieforschung und der Forschung zur politischen Bildung sowie der politischen Kompetenzentwicklung.
- Ableitung und Formulierung von Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Angebote der politischen Bildung auf Basis der Ergebnisse der repräsentativen Bevölkerungsumfrage,
- Unterstützung der Landeszentrale bei der Formulierung des Demokratieberichtes und hierbei insbesondere die inhaltliche und methodische Prüfung des Berichtes.
- Vorstellung und Diskussion des Demokratieberichtes gemeinsam mit der Landeszentrale im Landtag sowie bei den Akteurinnen und Akteuren der politischen Bildung.
3. Wie hoch waren die Kosten des externen Beraters für die wissenschaftliche Begleitung?
Die mit dem Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung anfallenden Kosten belaufen sich auf eine vertraglich vereinbarte Festpreisvergütung von 42.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, das entspricht einem Brutto-Auftragswert 49.980 Euro.
- In welchen weiteren Projekten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft hat der externe Berater aus Frage 1 seit 2017 entgeltlich mitgewirkt?
Der in Frage 1 benannte Berater hat seit 2017 an folgenden weiteren Projekten entgeltlich mitgewirkt, die abgeschlossen sind:
Berater | Gegenstand / Projekt |
Universität Duisburg/Essen
NRW School of Governance (Institu- tion/ juristische Person) |
Kooperation bei einer Tagung am
26.11.2021 zur Bundestagswahl 2021 |
Universität Duisburg/Essen
NRW School of Governance (Institution/ juristische Person) |
Kooperation bei einer Veranstaltung am 28.04.2022 zur Landtagswahl 2022 |
- Welches Meinungsforschungsinstitut wurde mit der repräsentativen Befragung des zweiten Demokratieberichts beauftragt?
Mit der Durchführung der repräsentativen Bevölkerungsumfrage wurde das Meinungsforschungsinstitut forsa, Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH, beauftragt.