Kostenloser Eintritt für Flüchtlinge in NRW-Museen, die Fördermittel aus dem NRW-Landeshaushalt erhalten

Kleine Anfrage
vom 21.05.2019

Kleine Anfrage 2542der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 20.05.2019

 

Kostenloser Eintritt für Flüchtlinge in NRW-Museen, die Fördermittel aus dem NRW-Landeshaushalt erhalten

Im Rahmen der Kleinen Anfrage (Lt.-Drucksache 17/5998) wurde nach freiem Museumseintritt für „Flüchtlinge“ gefragt. Leider konnte die Landesregierung nur Zahlen für die Kunstsammlung NRW zur Verfügung stellen. Gemäß Haushaltsplan erhalten allerdings auch andere Museen für verschiedene Zwecke Fördermittel aus dem Landeshaushalt NRW. Es gibt auch Landesbeteiligungen.

Zum Beispiel:

  • Kapitel 06 050, Titel 121 00: Kunst- und Ausstellungshalle der BRD GmbH, Bonn – Anteil Beteiligung Land – 1.023 EUR;
  • Kapitel 06 050, Titel 686 61: Förderung des Otto-Pankok-Museum – 70.800 EUR;
  • Kapitel 06 050, Titel 686 61: Sachausgaben des Kunsthauses NRW Kornelimünster – 186.500 EUR; Entgelte für Aushilfen im Kunsthaus NRW Kornelimünster – 20.000 EUR;
  • Kapitel 06 050, Titel 686 68: Ruhr Museum – 1.000.000 EUR.
  • Kapitel 06 050, Titel 686 68: „Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen“ – 11.280. 000 EUR.

Einige dieser Museen (z.B. die Kunst- und Ausstellungshalle der BRD GmbH in Bonn1) bieten einen kostenlosen Eintritt für Flüchtlinge an.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welche Museen haben von 2015 bis 2019 direkt oder indirekt Fördermittel aus dem NRW Landeshaushalt erhalten?

2. In welcher Höhe haben diese Museen von 2015 bis 2019 Fördermittel aus dem NRW Landeshaushalt erhalten. (bitte nach Museum und Jahr auflisten)

3. Welche dieser Museen bieten einen freien Eintritt für „Flüchtlinge“ an?

4. Wie viele „Flüchtlinge“ haben seit 2015 von diesem Angebot Gebrauch gemacht? (bitte nach Museum und Jahr auflisten)

5. Wie viele dieser Museumsbesuche fanden dabei im Rahmen einer Gruppenführung statt? (bitte nach Museum und Jahr auflisten)

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 https://www.bundeskunsthalle.de/besucherinfo/oeffnungszeitenpreise.html


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 07.06.2019

 

Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2542 mit Schreiben vom 7. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Welche Museen haben von 2015 bis 2019 direkt oder indirekt Fördermittel aus dem NRW Landeshaushalt erhalten?

Museen, deren Aufgaben Sammeln, Bewahren, Forschen und Vermitteln mit Mitteln der Kulturförderung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft von 2015 bis 2019 (Mai) gefördert wurden, sind in der beigefügten Anlage aufgelistet.

Das Kunsthaus NRW Kornelimünster ist eine Einrichtung zur Betreuung von Kunstwerken, die im Kontext der Förderung junger Künstlerinnen und Künstler erworben worden sind. Weil es sich nicht um ein Museum handelt und dort kein Eintritt erhoben wird, findet das Kunsthaus keine Berücksichtigung in der Beantwortung.

2. In welcher Höhe haben diese Museen von 2015 bis 2019 Fördermittel aus dem NRW Landeshaushalt erhalten (bitte nach Museum und Jahr auflisten)

Beträge, mit denen kommunal und von Landschaftsverbänden getragene Museen zur Unterstützung bei ihren Aufgaben Sammeln, Bewahren, Forschen und Vermitteln mit Mitteln der Kulturförderung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft von 2015 bis 2019 (Mai) gefördert wurden, sind in der Anlage dargestellt.

3. Welche dieser Museen bieten einen freien Eintritt für „Flüchtlinge“ an?

4. Wie viele „Flüchtlinge“ haben seit 2015 von diesem Angebot Gebrauch gemacht? (bitte nach Museum und Jahr auflisten)

5. Wie viele dieser Museumsbesuche fanden dabei im Rahmen einer Gruppenführung statt? (bitte nach Museum und Jahr auflisten)

Die Fragen zu 3., 4. und 5. werden gemeinsam beantwortet:

Dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft liegen nur Informationen zu institutionell geförderten Museen und Museen, an denen das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt ist, vor. Informationen der kommunal geförderten oder in Trägerschaft der Landschaftsverbände befindlichen Museen liegen hier nicht vor.

Einen freien Eintritt für Flüchtlinge bieten an:

Museum 2015 2016 2017 2018 2019
Kunst- und Aus-stellungshalle der Bundesrepublik Deutschland Keine Angaben 1) 322 Eintritte
2) 17 Gruppen mit insg. 224 Personen
1) 1.497 Eintritte
2) 94 Gruppen mit insg. 697 Personen
1) 675 Eintritte
2) 34 Gruppen mit insg. 214 Personen
1) 65 Eintritte
2) 9 Gruppen mit insg. 25 Personen
Kunstsammlung NRW Keine Erhebung 1) 99 Eintritte
2) 11 Gruppen mit ins. 151 Personen
1) 75 Eintritte
2) 18 Gruppen mit insg. 191 Personen
1) 47 Eintritte
2) 19 Gruppen mit insg. 274 Personen
1) 16 Eintritte
2) 6 Gruppen mit insg. 75 Personen
Ruhrmuseum (ab 2015 generell freier Eintritt für Flüchtlinge) Keine Erhebung 1) 307 Eintritte
2) 20 Gruppen-führungen (keine Erhebung Gruppenstärke)
1) 321 Eintritte
2) 21 Gruppen-führungen (keine Erhebung Gruppenstärke)
1) 99 Eintritte
2) 10 Gruppen-führungen (keine Erhebung Gruppenstärke)
1) 38 Eintritte
2) 5 Gruppen-führungen (keine Erhebung Gruppenstärke)
Otto Pankok Museum (generell freier Eintritt, deshalb keine Spezifizierung)

 

1) Nachfrage
2) Nachfrage im Rahmen einer Gruppenführung

 

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