Kleine Anfrage 5902 vom 26. Juni 2025
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Drucksache 18/14434
Krefeld: Abgelehnter Asylbewerber ersticht Filialleiterin in Modegeschäft – Warum war er noch im Land?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Am Mittwochabend, den 7. Mai 2025, ereignete sich in der Krefelder Innenstadt ein tragisches Tötungsdelikt, das einen Großeinsatz der Polizei auslöste und bundesweit für Entsetzen sorgte. Eine 41-jährige Filialleiterin einer Modekette wurde von einem ihrer Mitarbeiter, dem 25-jährigen Afghanen S., brutal erstochen. Die Tat ereignete sich gegen 19:20 Uhr kurz vor Geschäftsschluss im Aufenthaltsraum der Filiale an der Hochstraße. Laut Polizei sollen die beiden zu diesem Zeitpunkt die Tageseinnahmen gezählt haben. Unvermittelt habe der Mann ein Messer gezogen und mehrfach auf seine Chefin eingestochen. Das Opfer erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass es noch am Tatort verstarb.1
Der mutmaßliche Täter flüchtete nach der Tat mit Bargeld aus der Kasse und der Tatwaffe in der Hand aus dem Gebäude. Auf seiner Flucht begegnete er Passanten, die angesichts der blutigen Szene sofort die Polizei alarmierten. Nur zwei Minuten nach der Tat wurde S. in unmittelbarer Nähe der Filiale von einer Polizeistreife entdeckt und festgenommen. Bei seiner Festnahme wurde Bargeld bei ihm gefunden. Die Ermittler prüfen derzeit, ob es sich um die Tageseinnahmen handelt. Sollte dies bestätigt werden, könnte sich der Tatvorwurf von Totschlag auf Raubmord verschärfen – was eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen könnte.2
Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen abgelehnten Asylbewerber. Er war 2016 aus Afghanistan nach Deutschland geflohen und hatte hier Asyl beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Nach der Machtübernahme der Taliban 2021 stellte er einen Folgeantrag, der sehr wahrscheinlich ebenfalls abgelehnt wurde. Dennoch wurde ihm ein Abschie-beverbot erteilt, weshalb er in Deutschland bleiben durfte – mit dem Status eines geduldeten Asylbewerbers. Er lebte nicht in einer Flüchtlingsunterkunft, sondern in einer Privatwohnung und war mit Genehmigung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit offiziell bei einem Modegeschäft angestellt. Der junge Mann galt als vermeintlich gut integriert und soll Deutsch gesprochen haben. Das Motiv für die tödliche Attacke ist bislang unklar, der Tatverdächtige schweigt bisher zu den Vorwürfen. Eine Mordkommission wurde eingerichtet, um die genauen Hintergründe der Tat zu klären. Der Haftrichter erließ einen Haftbefehl wegen Totschlags und S. wurde in die Justizvollzugsanstalt Willich überführt.3
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5902 mit Schreiben vom 6. August 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Krefeld hat mir unter dem 15.07.2025 im Wesentlichen berichtet, seine Behörde führe wegen des mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags gegen einen 41-jährigen Beschuldigten, der sich in Untersuchungshaft befinde. Nach dem derzeitigen Stand der noch andauernden Ermittlungen stehe der Beschuldigte im Verdacht, der Geschädigten im Aufenthaltsraum eines Bekleidungsgeschäfts in Krefeld mehrere tödliche Stichverletzungen beigebracht zu haben. Die Ermittlungen auch zur Motivlage dauerten an.
- Auf welchem Einreiseweg gelangte der Tatverdächtige nach Deutschland?
Der Betroffene reiste nach eigenen Angaben im Februar 2016 über Pakistan, Iran, Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Slowenien und Österreich in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte Anfang 2017 einen Asylantrag. Im Frühjahr 2021 stellte der Betroffene einen Asylantrag in Österreich. Aufgrund eines Übernahmeersuchens von Österreich wurde der Betroffene von dort nach Deutschland übernommen.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Der Beschuldigte ist im Vorfeld des gegenständlichen Sachverhalts polizeilich nicht in Erscheinung getreten.
- Welche Vorstrafen hat der Tatverdächtige? (Bitte chronologisch auflisten.)
Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge sind strafrechtliche Verurteilungen des Beschuldigten bislang nicht bekannt geworden.
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Der Beschuldigte ist afghanischer Staatsangehöriger.