Kleine Anfrage 863
des Abgeordneten Markus Wagner vom 05.12.2022
Krefeld: Mann wird auf offener Straße erschossen – War es eine Exekution?
Am Montagabend, den 28. November 2022, fielen in Krefeld auf der Garnstraße gegen 19:50 Uhr insgesamt vier Schüsse. Zwei davon trafen einen 42-jährigen Albaner im Hinterkopf. Das drogenabhängige Opfer lebte seit 2018 in Deutschland und war wohnungslos. Außerdem war der Albaner bereits mehrfach ob verschiedener Delikte, darunter wegen Drogenhandels und Diebstahls, bei der Polizei bekannt. Nach Informationen des Oberstaatsanwalts, sei das Opfer, nach derzeitigem Stand der Ermittlungen, kein Zufallsopfer, auch wenn das Motiv für die Tat noch unklar sei. Die zwei mutmaßlichen Täter seien mit einem gestohlenen blauen Peugeot in die Garnstraße zum Tatort gefahren und warteten dort auf ihr späteres Opfer. Nach der Tat seien die Tatverdächtigen zu Fuß in Richtung Alter Deutscher Ring geflüchtet. Der herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen.1
Nach Angaben der Medien war es der Polizei möglich, am Dienstagnachmittag, den 29. November 2022, zwei Albaner aus dem Drogenmilieu festzunehmen, die hinter der Ermordung stehen soll und somit als dringend tatverdächtig gelten. Die mutmaßlichen Täter, ein 20Jähriger und ein 26-Jähriger, fielen den Beamten bei einer routinemäßigen Schwerpunktkontrolle auf dem Theaterplatz in Krefeld auf. Dieser ist nur etwa 1,5 Kilometer vom Tatort an der Garnstraße entfernt. Der 20 Jahre alte Mann wurde bereits wegen eines anderen Verfahrens gesucht. Da sein 26 Jahre alter Begleiter für diese Ermittlungen als Mittäter infrage käme, wurden beide Männer festgenommen.2
Die Obduktion der Leiche hat mittlerweile ergeben, dass das Opfer durch einen Kopfschuss starb. Die Tatwaffe wurde bislang nicht gefunden.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Opfers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Opfers und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über das Opfer nennen.)
- Befinden sich in dem Bereich, wo der Albaner erschossen wurde, Videoüberwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc. aufschlüsseln.)
- Welche Straßen und Stadtbereiche der Stadt Krefeld werden momentan und seit 2015 gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) eingestuft? (Bitte nach Datum und Dauer auflisten.)
- In welcher Form ist der Theaterplatz in Krefeld seit dem 1. Januar 2015 polizeilich in Erscheinung getreten? (Bitte nach Jahr und Delikt aufschlüsseln.)
Markus Wagner
1 Vgl. htt p s : / / w w w . b i l d . d e / r e g i o n a l / d u e s s e ldorf/duesseldorf-aktuell/mord-an-radfahrer-in-krefeld-polizei-geht-von-gezieltem-ansc h l a g – a u s -82097522.bild. html.
2 Vgl. htt ps:/ / w w w . b i l d . d e / r e g i o n a l / d u esseldorf/duesseldorf-aktuell/krefeld-zwei-verdaechtige-nach-mord-an- a l b a n e r – f estgenommen-82110374.b i l d. html.
3 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 863 mit Schreiben vom 3. Januar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Zur Beantwortung der Frage 1 hat mir das Ministerium der Justiz folgenden Beitrag übersandt:
„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Krefeld hat dem Ministerium der Justiz unter dem
08.12.2022 im Wesentlichen berichtet, dass nach dem derzeitigen Ermittlungsstand an dem Tatabend in Tötungsabsicht vier Schüsse auf das männliche Tatopfer abgegeben worden seien, von denen einer tödlich getroffen habe. Das Tatopfer sei noch am Tatort verstorben. Zwei mutmaßliche Tatverdächtige seien anschließend zu Fuß vom Tatort geflüchtet. Zwei zwischenzeitlich in dieser Sache inhaftierte Personen seien durch die weiteren Ermittlungen entlastet worden. Die Ermittlungen dauerten an und würden weiterhin in alle Richtungen geführt.
Von näheren Angaben zu den beiden beschuldigten Personen wird – in Abwägung der für sie streitenden Unschuldsvermutung und ihrer Persönlichkeitsrechte einerseits mit dem parlamentarischen Informationsinteresse andererseits – vor dem Hintergrund ihrer nach der Berichtslage eingetretenen Entlastung abgesehen.“
- Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Opfers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Opfers und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über das Opfer nennen.)
Zur Beantwortung der Frage 2 hat mir das Ministerium der Justiz folgenden Beitrag übersandt:
„Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge war das Tatopfer 42 Jahre alt und albanischer Staatsangehöriger.
Von weiteren Angaben zur Person des Opfers, insbesondere zu etwaigen Vorstrafen, wird mit Blick auf das postmortale Persönlichkeitsrecht und den insoweit zugleich gebotenen Opferschutz abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird insoweit durch die Mitteilung zum Sachstand der Ermittlungen und durch allgemeine Angaben zu dem Geschädigten entsprochen.“
- Befinden sich in dem Bereich, wo der Albaner erschossen wurde, Videoüberwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc. aufschlüsseln.)
Zur Beantwortung der Frage 3 hat mir das Ministerium der Justiz folgenden Beitrag übersandt:
„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Krefeld hat hierzu in dem in der Antwort auf Frage 1 genannten Bericht u. a. mitgeteilt, dass im Bereich des Tatortes drei Videoüberwachungssysteme installiert seien. Eines davon sei am Tattage funktionsuntüchtig gewesen. Bei den zwei weiteren handele es sich um festplattenbasierte Aufzeichnungssysteme, die eine Livebe-obachtung ermöglichten.“
- Welche Straßen und Stadtbereiche der Stadt Krefeld werden momentan und seit 2015 gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) eingestuft? (Bitte nach Datum und Dauer auflisten.)
Die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW zu einer erleichterten Identitätskontrolle müssen immer lage- und zeitabhängig vorliegen. Die Bewertung, ob der Tatbestand des § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW erfüllt ist, erfolgt grundsätzlich durch die für die konkrete Kontrollsituation verantwortlichen Polizeivollzugsbeamten im Einzelfall, wobei sie aufbereitete Informationen wie etwa Lagebilder unterstützend heranziehen können. Eine abstrakt-generelle Festlegung durch die jeweilige Leitung der zuständigen Kreispolizeibehörde darf nur hinreichend begründet und zeitlich befristet erfolgen. Eine statische bzw. unbefristete Festlegung ist dagegen von der Ermächtigungsgrundlage nicht gedeckt. Demgemäß wurde bereits in der Antwort auf die Große Anfrage 2 darauf hingewiesen, dass eine Festlegung als Ort gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW einer ständigen Überprüfung unterliegt und aufgrund der täglichen Lageentwicklung nur eine Momentaufnahme darstellt (vgl. LT-Drs. 17/2517, S. 2, 6).
Seit dem Jahr 2015 bis heute wurden im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Krefeld keine Orte nach § 12 Abs.1 Nr. 2 PolG NRW eingestuft.
- In welcher Form ist der Theaterplatz in Krefeld seit dem 1. Januar 2015 polizeilich in Erscheinung getreten? (Bitte nach Jahr und Delikt aufschlüsseln.)
In der Vergangenheit wurden in der Gesamtbetrachtung hauptsächlich Diebstahls- und Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigungen, Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz erfasst.