Kreis Soest: Gefährliche Körperverletzung durch Einwohner der ZUE – Was sind die Fakten?

Kleine Anfrage
vom 12.07.2024

Kleine Anfrage 4120

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Kreis Soest: Gefährliche Körperverletzung durch Einwohner der ZUE Was sind die Fakten?

Am Montag, den 3. Juni 2024, kam es auf dem Gelände der zentralen Unterbringungseinrichtung der Gemeinde Möhnesee zu einer gefährlichen Körperverletzung. Demzufolge soll ein 23-jähriger Algerier seinem 26-jährigen syrischen Mitbewohner nach einem verbalen Streit mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dabei soll der Angreifer eine Rasierklinge in seiner Faust versteckt haben. Das Opfer wurde durch den Schlag an der Stirn verletzt und musste daraufhin zur ambulanten Behandlung in ein Soester Krankenhaus gebracht werden. Der algerische Tatverdächtige wurde nach der Tat von Einsatzkräften der Polizei Soest vorläufig festgenommen und anschließend der „EK Prio“1 übergeben. Die Tatwaffe konnte jedoch nicht am Tatort aufgefunden werden. Im Zuge der Vernehmung konnte das Opfer den Tathergang weitreichend beschreiben, weshalb die Staatsanwaltschaft Arnsberg einen Antrag auf Untersuchungshaft stellte. Der Haftbefehl wurde am 4. Juni 2024 durch das Amtsgericht in Soest erlassen und verkündet.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich der Tatverdächtige in Deutschland?
  3. Seit wann befindet sich der Tatverdächtige in Deutschland?
  4. Wie viele Gewaltdelikte gab es in diesem Jahr bereits in nordrhein-westfälischen ZUEs? (Bitte nach Ort, Delikt sowie Tätermerkmalen, wie Alter, Herkunft, Nationalität und Vorname aufschlüsseln, wie auch nennen, seit wann der Täter in Deutschland ist.)
  5. Welche Täter-Opfer-Relation „Asylzuwanderer untereinander“ respektive „Asylzuwanderer gegen das Personal“ ergibt sich aus den in Frage 4 abgefragten Gewaltdelikten? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben.)

Markus Wagner

 

MMD18-9967

 

1 https://www.soester-anzeiger.de/polizei-meldungen/pol-so-festnahme-nach-gefaehrlicher-koerperverletzung-zr-93110746.html.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4120 mit Schreiben vom 9. August 2024 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vor­namen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Arnsberg hat mir unter dem 18.07.2024 im Wesentlichen berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen des in der Kleinen Anfrage geschilder­ten Sachverhalts im Juli 2024 gegen den bislang nicht vorbestraften, in Untersuchungshaft befindlichen Tatverdächtigen syrischer Staatsangehörigkeit Anklage bei dem zuständigen Amtsgericht wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung erhoben habe. Ihm werde vorgeworfen, den Geschädigten mit seiner Faust in das Gesicht geschlagen zu haben, wobei er eine Rasierklinge zwischen seine Finger geklemmt habe. Eine Entscheidung über die Er­öffnung des Hauptverfahrens stehe noch aus.

  1. Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich der Tatverdächtige in Deutschland?
  2. Seit wann befindet sich der Tatverdächtige in Deutschland? Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Person befindet sich seit 2023 in Deutschland und ist im Besitz einer Aufenthaltsgestat-tung.

  1. Wie viele Gewaltdelikte gab es in diesem Jahr bereits in nordrhein-westfälischen ZUEs? (Bitte nach Ort, Delikt sowie Tätermerkmalen, wie Alter, Herkunft, Nationa­lität und Vorname aufschlüsseln, wie auch nennen, seit wann der Täter in Deutsch­land ist.)

Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich jährlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfas­sung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskrimi­nalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten des Jahres 2024 nicht vor.

  1. Welche Täter-Opfer-Relation „Asylzuwanderer untereinander“ respektive „Asylzu­wanderer gegen das Personal“ ergibt sich aus den in Frage 4 abgefragten Gewalt­delikten? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben.)

Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

 

MMD18-10260

Beteiligte:
Markus Wagner