Kleine Anfrage 2083
der Abgeordneten Klaus Esser und Markus Wagner AfD
Kriminelles Netzwerk schleppt Autos ohne Berechtigung ab und erpresst die Fahrzeughalter: Sind solche Banden auch in NRW aktiv?
Ein in Berlin aktives kriminelles Netzwerk schleppt ohne Auftraggeber sowie ohne ersichtlichen Grund Autos ab und erpresst von den Fahrzeughaltern hohe Summen, damit diese den Standort des abgeschleppten Fahrzeugs erfahren.1 Besonders bizarr ist, dass das kriminelle Netzwerk sogar bei der Polizei eine Rufnummer hinterlegt hatte und so quasi über die Vermittlung der Polizei an die geschädigten Autobesitzer gelangte. Die Polizei fungierte insofern als Helfershelfer, als es darum ging, die Autobesitzer mit den illegalen Umsetzern der Autos in Kontakt zu bringen, denn diese riefen bei der Polizei an, um Kenntnis von ihrem verschwundenen Fahrzeug zu erlangen. Von der Polizei erhielten sie dort die Nummer der Betrüger. Diese Form des Betrugs war der Berliner Polizei neu – aber ist dieses Betrugsnetzwerk tatsächlich nur auf Berlin beschränkt?
Daher fragen wir die Landesregierung:
- Inwieweit sind ähnliche (o.g.) Betrugsfälle auch in Nordrhein-Westfalen bekannt? (Bitte auflisten nach Sachverhalt)
- Inwieweit sind der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen Fälle bekannt, in denen die Polizei als Vermittler von Betrügern fungierte und ein fragwürdiges Unternehmen an Fahrzeughalter vermittelte?
- Wie ist die Vermittlung an eine betrügerisch agierende Abschleppbande durch die NRW-Polizei zu verhindern?
- Wie verläuft die Vergabe von Abschleppaufträgen in NRW durch die Polizei?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung hinsichtlich einer Sensibilisierung der Bevölkerung auf diese neue Betrugsmasche?
Klaus Esser
Markus Wagner
1 https:// www .welt.de/vermischtes/kriminalitaet/plus246056276/Betrug-Erst-Geld-dann-Standort-Wenn-Betrueger-Autos-abschleppen.html?
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2083 mit Schreiben vom 15. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Inwieweit sind ähnliche (o.g.) Betrugsfälle auch in Nordrhein-Westfalen bekannt? (Bitte auflisten nach Sachverhalt)
Eine Erhebung von Erkenntnissen zu Fällen im Sinne der Fragestellung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz ist innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht leistbar. Verfahren wegen der erfragten Fälle werden in der Justiz nicht gesondert statistisch erfasst.
Darüber hinaus sind Fälle im Sinne der Fragestellung der Polizei Nordrhein-Westfalen nicht bekannt.
- Inwieweit sind der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen Fälle bekannt, in denen die Polizei als Vermittler von Betrügern fungierte und ein fragwürdiges Unternehmen an Fahrzeughalter vermittelte?
Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1.
- Wie ist die Vermittlung an eine betrügerisch agierende Abschleppbande durch die NRW-Polizei zu verhindern?
Ich verweise auf meine Antwort zu den Fragen 1 und 5.
- Wie verläuft die Vergabe von Abschleppaufträgen in NRW durch die Polizei?
Die Vergabe von Abschleppaufträgen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Regelungen und den insoweit bestehenden nordrhein-westfälischen Erlassvorgaben. Der Runderlass des Innenministers vom 25.6.1979 – IV A 2 – 2744 „Sicherstellung von Fahrzeugen durch die Polizei“ (letzte Änderung v. 28.04.2022 MBl. NRW.2022 S. 401) regelt das Verfahren des Abschleppens einschließlich der Vergabe unter Ziffer 4.2.
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung hinsichtlich einer Sensibilisierung der Bevölkerung auf diese neue Betrugsmasche?
Die Sensibilisierung der Bevölkerung und die Erstellung von Präventionshinweisen für Bürgerinnen und Bürger durch die Polizei Nordrhein-Westfalen erfolgt grundsätzlich phänomenbezogen. Da dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen bislang keine Taten hinsichtlich des geschilderten Kriminalitätsphänomens bekannt geworden sind, sind derzeit keine Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung geplant.
Gleichwohl analysiert die Polizei Nordrhein-Westfalen die Kriminalitätslage sehr genau, um etwaige aufkommende Kriminalitätsphänomene frühzeitig zu erkennen und ihnen mit den zur Verfügung stehenden repressiven und präventiven Möglichkeiten entgegenzuwirken.