Krypto-Betrug in NRW: Wie groß ist das Ausmaß des Cybertrading Fraud?

Kleine Anfrage
vom 10.01.2025

Kleine Anfrage 4966

der Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker und Markus Wagner AfD

Krypto-Betrug in NRW: Wie groß ist das Ausmaß des Cybertrading Fraud?

Kryptowährungen haben sich in den letzten Jahren als eine vielversprechende Technologie mit großem Potenzial für den Finanzsektor und die digitale Wirtschaft etabliert. Sie ermöglichen effizientere internationale Transaktionen, fördern finanzielle Inklusion und bieten durch ihre dezentrale Struktur innovative Ansätze für Datensicherheit und Transparenz. Die wachsende Akzeptanz von Kryptowährungen in verschiedenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen unterstreicht ihre Bedeutung als zukunftsweisendes Werkzeug.

Jedoch nutzen auch unseriöse Akteure und Kriminelle die Popularität und die teils unzureichende Regulierung der Krypto-Märkte für betrügerische Zwecke aus. Krypto-Scam oder Cybertrading Fraud ist zu einem wachsenden Problem geworden: Kriminelle locken mit falschen Versprechungen über hohe Renditen oder nutzen betrügerische Plattformen, um Anleger zu täuschen und erhebliche finanzielle Verluste zu verursachen. Diese Vorfälle schädigen nicht nur die Opfer direkt, sondern untergraben auch das Vertrauen in eine Technologie, die grundsätzlich großes Potenzial bietet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle von Cybertrading Fraud wurden in NRW seit 2019 polizeilich registriert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Art des Cybertrading Frauds)
  2. Wie hoch ist der geschätzte finanzielle Gesamtschaden durch Cybertrading Fraud in NRW seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)
  3. Wie viele der gemeldeten Fälle wurden polizeilich aufgeklärt bzw. wie viele führten zu Verurteilungen?
  4. Welche spezifischen Daten bzw. Statistiken werden derzeit systematisch von der Polizei oder anderen Behörden in NRW zu Cybertrading Fraud erfasst?
  5. Welche Rolle spielen ausländische Plattformen und Anbieter bei den in NRW gemeldeten Krypto-Betrugsfällen?

Dr. Hartmut Beucker
Markus Wagner

 

MMD18-12443


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4966 mit Schreiben vom 11. Februar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2024 derzeit nicht vor.

  1. Wie viele Fälle von Cybertrading Fraud wurden in NRW seit 2019 polizeilich regis­triert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Art des Cybertrading Frauds)
  2. Wie hoch ist der geschätzte finanzielle Gesamtschaden durch Cybertrading Fraud in NRW seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)
  3. Wie viele der gemeldeten Fälle wurden polizeilich aufgeklärt bzw. wie viele führten zu Verurteilungen?

Die Fragen 1, 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Zusammenhang mit dem Kriminalitätsphänomen „Cybertrading Fraud“ sind neben der Be­trachtung sogenannter Inlandsstraftaten, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik abgebildet werden, zusätzlich sogenannte Auslandsstraftaten von Bedeutung. Diese sind nicht Bestand­teil der Polizeilichen Kriminalstatistik, werden aber gemäß der bundeseinheitlichen Richtlinie der Polizeilichen Kriminalstatistik gesondert erfasst. Straftaten werden als Auslandsstraftaten erfasst, wenn sie außerhalb Deutschlands begangen wurden oder der Handlungsort unbe­kannt ist, der Erfolgsort aber in Deutschland liegt oder der Erfolg dort eintreten sollte (Versuch).

Die Daten zu „Cybertrading Fraud“ bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Berichtsjahr Tatort Fälle Schadenssumme in Euro
bekannt ge­worden aufgeklärt
2019 Inland 84 30 2.341.496
Ausland 58 5 1.901.254
2020 Inland 210 93 6.289.445
Ausland 129 8 3.141.281
2021 Inland 282 34 10.311.115
Ausland 487 24 24.107.985
2022 Inland 371 59 9.104.527
Ausland 1 190 98 34.646.582
2023 Inland 303 94 8.820.751
Ausland 1 967 166 69.897.413

 

Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz werden Daten im Sinne der Fragestellung statistisch nicht erhoben. Zur Beantwortung der Frage bedürfte es daher einer Einzelauswer­tung sämtlicher in Betracht kommender Verfahrensakten, die mit vertretbarem Verwaltungs­aufwand nicht zu leisten ist.

  1. Welche spezifischen Daten bzw. Statistiken werden derzeit systematisch von der Polizei oder anderen Behörden in NRW zu Cybertrading Fraud erfasst?

Über die Erfassung der in Rede stehenden Delikte in der Polizeilichen Kriminalstatistik hinaus, befasst sich das Dezernat 12 – Ermittlungen Wirtschaftskriminalität – des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen u. a. mit der Analyse und Bekämpfung des Kriminalitätsphänomens „Cy-bertrading“ und erstellt seit Mitte des Jahres 2022 auf Basis der Daten der Polizeilichen Krimi­nalstatistik eine regelmäßige Sonderauswertung im Sachzusammenhang.

Berichten der Generalstaatsanwältin und der Generalstaatsanwälte des Landes vom 17. bzw. 20. Januar 2025 zufolge werden in deren Geschäftsbereichen lediglich bei der Staatsanwalt­schaft Bonn Listen zwecks systematischer Erfassung im Sinne der Fragestellung verfahrens­relevanter Daten wie des jeweiligen Plattformnamens und von (Alias-)Personalien geführt.

  1. Welche Rolle spielen ausländische Plattformen und Anbieter bei den in NRW ge­meldeten Krypto-Betrugsfällen?

Die bekannt gewordenen Delikte stehen überwiegend im Zusammenhang mit ausländischen Plattformen.

 

MMD18-12793