Kleine Anfrage 1450
des Abgeordneten Klaus Esser vom 27.02.2023
Lässt der Zustand der NRW Brücken eine Befahrung durch E-Laster und andere E-Fahrzeuge aufgrund des höheren Gewichts nicht zu?
Nicht nur in PKW werden Elektromotoren verbaut, auch die wichtigsten Hersteller haben seit einigen Jahren Elektro-LKW im Angebot.1 Diese Fahrzeuge sind geräuschärmer, bringen aber ein deutlich höheres Gewicht als vergleichbare Verbrenner-Modelle mit sich. Vor dem Hintergrund einer stark beanspruchten Verkehrsinfrastruktur kommt die Frage nach einer zusätzlichen Belastung für Brückenbauwerke immer mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) warnt nun eindringlich vor einer zusätzlichen Belastung für die 4000 sanierungsbedürftigen Brücken in Deutschland, da insbesondere Batterien schwerer als Motoren sind und solche LKW ein deutlich höheres Eigengewicht mit sich bringen. Insbesondere Brücken würden „durch das hohe Gewicht dann noch mehr gefährdet“.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von E-Lastern mit Blick auf die angespannte Straßenverkehrsinfrastruktur?
- Wie viele E-Laster wurden in NRW in den letzten drei Jahren zugelassen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie Tonnage)
- Sind Befahrungsverbote auf einzelnen Strecken für E-Laster ein Thema für die Landesregierung?
- Wie bewertet die Landesregierung die Äußerungen der VDA-Präsidentin hinsichtlich einer Gefährdung der Verkehrsinfrastruktur durch E-Laster auch vor dem Hintergrund des verkündeten EU-Verbrennerverbots ab 2035?
- Sind schwerere E-Fahrzeuge grundsätzlich ein zusätzliches Risiko für die Verkehrsinfrastruktur in NRW?
Klaus Esser
1Htt ps:/ / e f a h r e r . c h i p . d e / e – w i s s e n / e – l a s t w agen-2021-hersteller-modelle-von-elektro-lkw_10378
2 Htt ps:/ / w w w . m m n e w s . d e / w i r t s c h a f t / 1 94303-autoindustrie-deutsche-bruecken-zu-kaputt-fuer-elektro-lkw
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1450 mit Schreiben vom 29. März 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von E-Lastern mit Blick auf die angespannte Straßenverkehrsinfrastruktur?
- Sind schwerere E-Fahrzeuge grundsätzlich ein zusätzliches Risiko für die Verkehrsinfrastruktur in NRW?
Die Fragen 1 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Einsatz von Lastkraftwagen mit ausschließlich elektrischer Energiequelle (E-Lkw) wird grundsätzlich positiv bewertet, da er dazu beiträgt, die Umweltbelastung im Straßenverkehr zu reduzieren. E-Lkw sind emissionsärmer und bei niedrigen Geschwindigkeiten leiser als Lkw mit einem Verbrennungsmotor, was besonders in städtischen Gebieten von Vorteil ist. Gleichwohl gehen erhöhte Achslasten auch mit einer höheren Belastung der Straßen und Brücken einher.
Ein Großteil der Brückeninfrastruktur stammt aus den 1960er, 1970er und 1980er Jahren. Die Altersstruktur und das in den vergangenen Jahrzehnten erheblich gestiegene Verkehrsaufkommen in Verbindung mit sukzessive gestiegenen zulässigen Achslasten und Gesamtgewichten haben dazu geführt, dass zahlreiche Brücken in Nordrhein-Westfalen zu sanieren, zu verstärken und zu erneuern sind.
Die Landesregierung hat den Brückenbestand in ihrer Zuständigkeit aus diesem Grund besonders im Blick und setzt sich im Einzelfall für die Durchführung beschränkender Maßnamen wie zum Beispiel gewichtsbeschränkende Beschilderungen durch die zuständigen Behörden ein. Dadurch wird die Infrastruktur vor zu starken Belastungen durch den Schwerverkehr – und damit auch dem elektrisch angetriebenen Schwerverkehr – geschützt.
- Wie viele E-Laster wurden in NRW in den letzten drei Jahren zugelassen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie Tonnage)
Der Landesregierung liegen keine konkreten Zahlen bezüglich der Neuzulassung von E-Lastern vor. Daten zum Bestand an Lastkraftwagen mit ausschließlich elektrischer Energiequelle in Nordrhein-Westfalen sind auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes öffentlich verfügbar.
- Sind Befahrungsverbote auf einzelnen Strecken für E-Laster ein Thema für die Landesregierung?
Nein.
- Wie bewertet die Landesregierung die Äußerungen der VDA-Präsidentin hinsichtlich einer Gefährdung der Verkehrsinfrastruktur durch E-Laster auch vor dem Hintergrund des verkündeten EU-Verbrennerverbots ab 2035?
Es ist nicht die Aufgabe der Landesregierung, Äußerungen von Verbandsvertretern öffentlich zu bewerten.