Kleine Anfrage 772
des Abgeordneten Helmut Seifen AfD
Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen lehnt Studiengebühren für Langzeitstudenten grundsätzlich ab. Aktuelle Zahlen der Langzeitstudenten in NRW zeigen zumindest, dass diese Gruppe größer als angenommen zu sein scheint:
„Im laufenden Wintersemester gebe es rund 42200 Studenten im Erststudium, die das Eineinhalbfache der Regelstudienzeit überschreiten. Dazu kämen rund 46000 Langzeit-Studenten im Zweitstudium. Daten des Statistischen Landesamtes deuten eine insgesamt noch höhere Zahl von Langzeitstudenten an: Im Wintersemester 2016/17 habe es rund 74000 Studenten gegeben, die sogar im 20. oder einem noch höheren Hochschulsemester und damit weit länger als das Eineinhalbfache der Regelstudienzeit eingeschrieben sind“.1
Die Gründe für die Überschreitung der Regelstudienzeit sind sehr vielfältig, jedoch aufgrund fehlender Erhebungen kaum wissenschaftlich nachvollziehbar. So wird zum Beispiel die mögliche Korrelation zwischen Regelstudienzeitüberschreitung und der Herkunft aus einer sozialschwachen Familie vermutet. Ebenfalls werden Kindererziehung und Studienwechsel angeführt.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Nach welchen Kriterien erhält ein Student die Zuschreibung der Bezeichnung Langzeitstudent?
- Wie viele der an den nordrhein-westfälischen Universitäten eingeschriebenen Langzeitstudenten überschreiten die Regelstudienzeit aufgrund eines Härtefalles oder eines Sondertatbestandes?
- Wie viele Studenten überschreiten die Regelstudienzeit jeweils im Bachelor-Studiengang und im Master-Studiengang um das Eineinhalbfache der Regelstudienzeit?
- Wie viele Studenten sind derweil sogar im 20. oder einem noch höheren Hochschulsemester eingeschrieben? (Bitte machen Sie hierzu Angaben zu Bachelor-und Master-Studiengängen)
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Langzeitstudenten bei ihrem Studium zu unterstützen und somit eine Beschleunigung zu erzielen? (Falls keine Maßnahmen geplant sind, erläutern Sie bitte die Gründe dafür)
1 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=20171106036|00000|00000 (29.11.2017; 08:12).
Helmut Seifen
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 772 wie folgt:
1. Nach welchen Kriterien erhält ein Student die Zuschreibung der Bezeichnung Langzeitstudent?
Der Landesregierung ist keine allgemein verbindliche Definition eines Langzeitstudierenden bekannt.
2. Wie viele der an den nordrhein-westfälischen Universitäten eingeschriebenen Langzeitstudenten überschreiten die Regelstudienzeit aufgrund eines Härtefalles oder eines Sondertatbestandes?
Dazu liegen dem Ministerium keine Daten vor. Die nachgefragten Informationen sind nicht Teil der amtlichen Statistik.
3. Wie viele Studenten überschreiten die Regelstudienzeit jeweils im Bachelor-Studiengang und im Master-Studiengang um das Eineinhalbfache der Regelstudienzeit?
Nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Studierenden an, deren aktuelle Fachsemesterzahl die Regelstudienzeit um das 1,5-fache überschreitet. Die Fachsemesterzählung bezieht sich auf Studiengänge.
Bachelor/Master | Studierende Gesamt | Studierende über der 1,5-fachen Regelstudienzeit | ||
Bachelor | 524.567 | 41.524 | ||
Master | 141.031 | 20.951 | ||
Sonstige | 102.755 | 14.215 | ||
Gesamtergebnis | 768.353 | 76.690 |
Quelle: IT.NRW: Amtliche Hochschulstatistik WS2016/17, eig. Berechnungen; Kopfzählung, alle Hochschulen
4. Wie viele Studenten sind derweil sogar im 20. oder einem noch höheren Hochschulsemester eingeschrieben? (Bitte machen Sie hierzu Angaben zu Bachelor- und Master-Studiengängen)
Nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Studierenden an, deren Hochschulsemesterzahl 20. oder mehr Semester überschreiten. Die Hochschulsemesterzahl ist eine fortlaufende Zählung über die gesamte Verweildauer an Hochschulen im Bundesgebiet.
Bachelor/Master | Studierende mit 20 u. mehr Hoch-schulsemester | |
Bachelor | 36.100 | |
Master | 11.849 | |
sonstige | 26.178 | |
Gesamtergebnis | 74.127 |
Quelle: IT.NRW: Amtliche Hochschulstatistik WS2016/17; Kopfzählung, alle Hochschulen
5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Langzeitstudenten bei ihrem Studium zu unterstützen und somit eine Beschleunigung zu erzielen? (Falls keine Maßnahmen geplant sind, erläutern Sie bitte die Gründe dafür)
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Hochschulen selbst prüfen und entscheiden sollen, welche Maßnahmen sie zur Unterstützung von Langzeitstudierenden ergreifen möchter .
Mit freundlichen Grüßen
Isabel Pfeiffer-Poensgen