Langzeitstudenten in NRW

Kleine Anfrage
vom 01.02.2018

Kleine Anfrage 772
des Abgeordneten Helmut Seifen AfD

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Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen lehnt Studiengebühren für Langzeitstudenten grundsätzlich ab. Aktuelle Zahlen der Langzeitstudenten in NRW zeigen zumindest, dass diese Gruppe größer als angenommen zu sein scheint:

„Im laufenden Wintersemester gebe es rund 42200 Studenten im Erststudium, die das Eineinhalbfache der Regelstudienzeit überschreiten. Dazu kämen rund 46000 Langzeit-Studenten im Zweitstudium. Daten des Statistischen Landesamtes deuten eine insgesamt noch höhere Zahl von Langzeitstudenten an: Im Wintersemester 2016/17 habe es rund 74000 Studenten gegeben, die sogar im 20. oder einem noch höheren Hochschulsemester und damit weit länger als das Eineinhalbfache der Regelstudienzeit eingeschrieben sind“.1

Die Gründe für die Überschreitung der Regelstudienzeit sind sehr vielfältig, jedoch aufgrund fehlender Erhebungen kaum wissenschaftlich nachvollziehbar. So wird zum Beispiel die mögliche Korrelation zwischen Regelstudienzeitüberschreitung und der Herkunft aus einer sozialschwachen Familie vermutet. Ebenfalls werden Kindererziehung und Studienwechsel angeführt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Nach welchen Kriterien erhält ein Student die Zuschreibung der Bezeichnung Langzeitstudent?
  2. Wie viele der an den nordrhein-westfälischen Universitäten eingeschriebenen Langzeitstudenten überschreiten die Regelstudienzeit aufgrund eines Härtefalles oder eines Sondertatbestandes?
  3. Wie viele Studenten überschreiten die Regelstudienzeit jeweils im Bachelor-Studiengang und im Master-Studiengang um das Eineinhalbfache der Regelstudienzeit?
  4. Wie viele Studenten sind derweil sogar im 20. oder einem noch höheren Hochschulsemester eingeschrieben? (Bitte machen Sie hierzu Angaben zu Bachelor-und Master-Studiengängen)
  5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Langzeitstudenten bei ihrem Studium zu unterstützen und somit eine Beschleunigung zu erzielen? (Falls keine Maßnahmen geplant sind, erläutern Sie bitte die Gründe dafür)

1 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=20171106036|00000|00000 (29.11.2017; 08:12).

Helmut Seifen

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 772 wie folgt:

1. Nach welchen Kriterien erhält ein Student die Zuschreibung der Bezeichnung Langzeitstudent?

Der Landesregierung ist keine allgemein verbindliche Definition eines Langzeitstudierenden bekannt.

2. Wie viele der an den nordrhein-westfälischen Universitäten ein­geschriebenen Langzeitstudenten überschreiten die Regelstudien­zeit aufgrund eines Härtefalles oder eines Sondertatbestandes?

Dazu liegen dem Ministerium keine Daten vor. Die nachgefragten Infor­mationen sind nicht Teil der amtlichen Statistik.

3. Wie viele Studenten überschreiten die Regelstudienzeit jeweils im Bachelor-Studiengang und im Master-Studiengang um das Ein­einhalbfache der Regelstudienzeit?

Nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Studierenden an, deren aktu­elle Fachsemesterzahl die Regelstudienzeit um das 1,5-fache über­schreitet. Die Fachsemesterzählung bezieht sich auf Studiengänge.

Bachelor/Master Studierende Gesamt Studierende über der 1,5-fachen Regelstudienzeit
Bachelor 524.567 41.524
Master 141.031 20.951
Sonstige 102.755 14.215
Gesamtergebnis 768.353 76.690

Quelle: IT.NRW: Amtliche Hochschulstatistik WS2016/17, eig. Berechnungen; Kopfzählung, alle Hochschulen

4. Wie viele Studenten sind derweil sogar im 20. oder einem noch höheren Hochschulsemester eingeschrieben? (Bitte machen Sie hierzu Angaben zu Bachelor- und Master-Studiengängen)

Nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Studierenden an, deren Hochschulsemesterzahl 20. oder mehr Semester überschreiten. Die Hochschulsemesterzahl ist eine fortlaufende Zählung über die gesamte Verweildauer an Hochschulen im Bundesgebiet.

Bachelor/Master Studierende mit 20 u. mehr Hoch-schulsemester
Bachelor 36.100
Master 11.849
sonstige 26.178
Gesamtergebnis 74.127

Quelle: IT.NRW: Amtliche Hochschulstatistik WS2016/17; Kopfzählung, alle Hochschulen

5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Langzeitstu­denten bei ihrem Studium zu unterstützen und somit eine Be­schleunigung zu erzielen? (Falls keine Maßnahmen geplant sind, erläutern Sie bitte die Gründe dafür)

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Hochschulen selbst prüfen und entscheiden sollen, welche Maßnahmen sie zur Unterstüt­zung von Langzeitstudierenden ergreifen möchter .

Mit freundlichen Grüßen

Isabel Pfeiffer-Poensgen

Beteiligte:
Helmut Seifen