Leihmutterschaft: Wenn Kinder zur Ware werden

Kleine Anfrage
vom 26.04.2024

Kleine Anfrage 3768

des Abgeordneten Zacharias Schalley AfD

Leihmutterschaft: Wenn Kinder zur Ware werden

Die Leihmutterschaft stellt ein Verfahren der Reproduktionsmedizin dar, das durch künstliche Befruchtung außerhalb der Mutter ermöglicht wird. Dabei wird ein Embryo im Labor aus dem genetischen Material des beauftragenden Paares erzeugt und in die Gebärmutter einer Leihmutter übertragen, welche die Schwangerschaft austrägt. Diese Methode wird von hetero-und homosexuellen Paaren in Anspruch genommen, bei denen eine natürliche Schwangerschaft nicht möglich oder nicht gewollt ist.

Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Das Auswärtige Amt äußert sich in diesem Zusammenhang mehr als eindeutig: „In Deutschland sind die im Zusammenhang mit Leihmutterschaft stehenden Tätigkeiten von Ärzten nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar. Auch die Leihmutterschaftsvermittlung ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz unter Strafe gestellt“.1

Ärzte in Deutschland dürfen somit keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit Leihmutterschaft durchführen. Auch die Vermittlung durch deutsche Ärzte ins Ausland ist verboten und steht unter Strafe. Nicht strafbar machen sich hingegen die „Wunscheltern“.

Viele ausländische Vermittlungsagenturen nutzen diese rechtliche Grauzone aus, um auf speziellen Messen und Veranstaltungen verzweifelte Paare anzulocken, die bereit sind, viel Geld für die Erfüllung ihres Kinderwunsches zu zahlen.

Das Verbot von Leihmutterschaft in Deutschland könnte sich jedoch bald schon ändern. So wurde vor einem Jahr von der Bundesregierung eine Kommission eingesetzt, die die Legalisierung von Eizellspende und „altruistischer“ Leihmutterschaft in Deutschland debattierte. Die Experten kamen zu dem Schluss, dass die Eizellspende ethisch vertretbar sei. In Bezug auf Leihmutterschaft ist die Situation jedoch komplexer. Die Empfehlung besagt, dass der Gesetzgeber die Vorschriften unter bestimmten Bedingungen lockern könnte, aber nicht dazu verpflichtet ist.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Leihmutterschaften wurden von Paaren aus Nordrhein-Westfalen im Ausland in Auftrag gegeben? (Bitte nach der Anzahl der Leihmutterschaften, dem jeweiligen Jahr und homosexuelle bzw. heterosexuelle Paarbeziehungen aufschlüsseln)
  2. Gab es in der Vergangenheit auch Fälle, in denen Ärzte aus Nordrhein-Westfalen bei der Vermittlung von Leihmutterschaften ins Ausland involviert waren? (Bitte nach Anzahl und dem jeweiligen Jahr der Vermittlung für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)
  3. Falls ja, wie wurden die beteiligten Ärzte aufgrund ihrer Aktivitäten im Bereich der Leihmutterschaft bestraft?
  4. Wie wird das Verbot von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Leihmutterschaft sowie der Vermittlung durch Ärzte ins Ausland in Nordrhein-Westfalen kontrolliert?
  5. Teilt die Landesregierung die Ansichten der Kommission in Bezug auf ihre Schlussfolgerungen, dass unter bestimmten Bedingungen eine Legalisierung der Eizellenspende und der Leihmutterschaft vertretbar wäre?

Zacharias Schalley

 

MMD18-9055

 

1 https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/06-leihmutterschaft/606160 (abgerufen am 19.04.2024)

2 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/leihmutterschaft-wie-anbieter-aus-dem-ausland-verzweifelten-paaren-hoffnung-machen-a-801ac603-19ad-49ff-b0f7-a418fdee6f7b (abgerufen am 19.04.2024)


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3768 mit Schreiben vom 23. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kin­der, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie dem Minister der Justiz be­antwortet.

  1. Wie viele Leihmutterschaften wurden von Paaren aus Nordrhein-Westfalen im Ausland in Auftrag gegeben? (Bitte nach der Anzahl der Leihmutterschaften, dem jeweiligen Jahr und homosexuelle bzw. heterosexuelle Paarbeziehungen auf­schlüsseln)

Die Landesregierung kann die begehrte Auskunft nicht erteilen, da die Information ihr nicht vorliegt und auch nicht erhoben werden kann.

  1. Gab es in der Vergangenheit auch Fälle, in denen Ärzte aus Nordrhein-Westfalen bei der Vermittlung von Leihmutterschaften ins Ausland involviert waren? (Bitte nach Anzahl und dem jeweiligen Jahr der Vermittlung für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)

Die Landesregierung kann die begehrte Auskunft nicht erteilen, da die Information ihr nicht vorliegt und auch nicht erhoben werden kann.

  1. Falls ja, wie wurden die beteiligten Ärzte aufgrund ihrer Aktivitäten im Bereich der Leihmutterschaft bestraft?

In den Jahren 2018 bis 2022 sind von den Strafgerichten in Nordrhein-Westfalen keine Perso­nen wegen des Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz oder gegen §14b des Adopti-onsvermittlungsgesetzes verurteilt worden. Die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2023 liegt noch nicht vor.

  1. Wie wird das Verbot von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Leihmutterschaft so­wie der Vermittlung durch Ärzte ins Ausland in Nordrhein-Westfalen kontrolliert?

Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Das Embryonenschutzgesetz verbietet Ärz­tinnen und Ärzten Tätigkeiten in diesem Zusammenhang. Anlasslose Kontrollen zum Embry-onenschutzgesetz sind in Deutschland nicht vorgesehen.

  1. Teilt die Landesregierung die Ansichten der Kommission in Bezug auf ihre Schlussfolgerungen, dass unter bestimmten Bedingungen eine Legalisierung der Eizellenspende und der Leihmutterschaft vertretbar wäre?

Der an die Bundesregierung übergebene Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbe­stimmung und Fortpflanzungsmedizin zeigt – sowohl zur Eizellspende als auch zur altruisti­schen Leihmutterschaft – unterschiedliche Handlungsoptionen auf. Die Arbeitsgruppe 2 der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin kommt aber ein­stimmig auch zu dem Ergebnis, dass eine begründete Entscheidung seitens des Gesetzge­bers zu treffen ist und diese sowohl in die eine oder die andere Richtung ausfallen kann. Der Bericht wird nun zunächst seitens der Bundesregierung ausgewertet und geprüft. Die Ergeb­nisse bleiben abzuwarten.

Änderungen des Embryonenschutzgesetzes und des Adoptionsvermittlungsgesetzes obliegen dem Bund. Konkrete Reformvorschläge liegen der Landesregierung nicht vor. Auch das Ge­setzgebungsverfahren für die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Än­derung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels, in die die Ausbeutung von Leihmutterschaft als gesonderte Form der Ausbeutung aufgenommen werden soll, ist noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung sieht daher derzeit keinen Anlass für eine Stellungnahme.

 

MMD18-9323