Leistungsbilanz der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

Kleine Anfrage
vom 09.09.2021

Kleine Anfrage 5956der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 09.09.2021

 

Leistungsbilanz der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

Der Landtag hat der Landesregierung im Jahre 2019 50 Mio. Euro für die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zur Verfügung gestellt. Konkret handelt es sich dabei um die Integration geduldet ausreisepflichtiger bzw. gestatteter Personen im Alter von 18 bis 27 Jahren in den Arbeitsmarkt.

Wie ein Bericht der Landesregierung ergeben hat, wurden die Mittel bisher nicht vollständig abgerufen. Der Durchführungszeitraum wurde bereits bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.1 In einem weiteren Bericht wurde u.a. über Veranstaltungen und bewilligte Stellen berichtet.2 Nicht beantwortet wurde bisher die Frage nach konkreten Ergebnissen bzw. Erfolgen der Initiative.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie vielen Personen konnte in unmittelbarer Folge dieser Initiative bisher eine Ausbildungsstelle vermittelt werden?
  2. Wie viele Personen haben bisher als Erfolg dieser Initiative einen Arbeitsvertrag erhalten?
  3. Bei wie vielen dieser Arbeitsverhältnisse handelte es sich um eine geringfügige Beschäftigung?
  4. Inwiefern konnte die Initiative bisher dazu beitragen, geduldet Ausreisepflichtige oder gestattete Personen auf die Zeit nach der Rückkehr in ihr Heimatland vorzubereiten und sie dabei zu unterstützen?
  5. In welchem Umfang wurden die veranschlagten Mittel – inkl. der Zuschüsse zu

Personalausgaben für das Teilhabemanagement3 – bisher abgerufen? (Bitte differenziert nach Jahren und nach den sechs Bausteinen der Initiative auflisten)

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. Lt.-Vorlage 17/4672

2 Vgl. Lt.-Vorlage 17/4367

3 Vgl. Landeshaushalt NRW 2021; Einzelplan 07; Kapitel 07 080; Titelgruppe 68


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5956 mit Schreiben vom 7. Oktober 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.

  1. Wie vielen Personen konnte in unmittelbarer Folge der Initiative bisher eine Aus­bildungsstelle vermittelt werden?
  2. Wie viele Personen haben bisher als Erfolg dieser Initiative einen Arbeitsvertrag erhalten?
  3. Bei wie vielen dieser Arbeitsverhältnisse handelte es sich um eine geringfügige Beschäftigung?

Die Fragen 1 – 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Rahmen der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ werden über den För­derbaustein 2 explizit auch Personen unterstützt, die bereits eine Ausbildung absolvieren oder einer Beschäftigung nachgehen, mit dem Ziel, ihre beruflichen und sprachlichen Kompetenzen in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit zu verbessern und damit ihre Ausbildungs- und Beschäf­tigungsverhältnisse zu stabilisieren und Abbrüchen entgegenzuwirken.

Zum Stand 30.06.2021 befanden sich somit 234 Teilnehmende der Initiative in Förderbaustein 2, die berufsbegleitende Qualifizierung und/ oder Sprachförderung absolvierten.

Deshalb wird in dem begleitenden Monitoring zur Initiative statistisch nicht differenziert erfasst, ob Teilnehmende bei Eintritt in die Initiative bereits in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhält­nis standen und deshalb im Rahmen der Initiative Unterstützung erhalten oder ob Teilneh­mende im Rahmen der Initiative in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis vermittelt werden konnte und weiterhin über die Maßnahmen der Initiative unterstützt werden.

Nur bei Austritt eines Teilnehmenden aus der Initiative werden die Merkmale erfasst, ob je­mand eine „Arbeit“3 oder „Aus- und Fortbildung“4 oder eine andere Maßnahme („Andere Aus-tritte“5) aufgenommen hat.

Zum 30.06.2021 waren lediglich 6,9 % der Teilnehmenden (363 von insgesamt 5.268 einge­tretenen Personen) aus der Initiative ausgetreten. 81 Personen davon (bzw. 22,3 %) waren zum Zeitpunkt des Austritts in „Ausbildung und Arbeit“: Davon befanden sich 26 Personen in Ausbildung (entspricht 7,2 % aller Austritte), weitere 51 Personen gingen einer sozialversiche­rungspflichtigen Beschäftigung nach (14,0 %), 4 Personen waren geringfügig beschäftigt (1,1 %). Niemand ging einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach.

Die meisten Teilnehmenden, die einer Beschäftigung nachgehen oder eine Ausbildung absol­vieren, werden weiterhin im Rahmen der Landesinitiative unterstützt. Diese Zahlen verdeutli­chen aus Sicht der Landesregierung die Tendenz, dass trotz der coronabedingten Schwierig­keiten die Menschen durch die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ erfolg­reich in Ausbildung und/ oder Arbeit finden und dass ein Großteil der Menschen durch die Maßnahmen der Initiative darin unterstützt werden, ihre Ausbildungs- und Beschäftigungsver­hältnisse zu verbessern.

  1. Inwiefern konnte die Initiative bisher dazu beitragen, geduldet Ausreisepflichtige oder gestattete Personen auf die Zeit nach der Rückkehr in ihr Heimatland vorzu­bereiten und sie dabei zu unterstützen?

Trotz coronabedingter Einschränkungen und kontaktreduzierender Schutzmaßnahmen konn­ten zum Stand 30.06.2021 bereits 5.268 Teilnehmende durch die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ unterstützt werden. Nach einer Sonderauswertung des Ausländerzent-ralregisters der BAMF-Daten aus Juli 2021 leben in Nordrhein-Westfalen insgesamt 23.600 Geduldete und Gestattete im Alter von 18 bis 27 Jahren. Mit über 5.000 Teilnehmenden konn­ten im Rahmen der Initiative schon 20% der Menschen aus der Zielgruppe erreicht werden. Das wesentliche Ziel der Initiative besteht darin, den jungen geflüchteten Menschen, Möglich­keiten zur individuellen Weiterentwicklung, Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung zu geben und ihre Chancen auf eine nachhaltige arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration zu erhöhen, damit sie mittelfristig ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können. Eine spe­zielle Ausrichtung der Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Rückkehr in die Heimatländer ist nicht vorgesehen.

  1. In welchem Umfang wurden die veranschlagten Mittel inkl. der Zuschüsse zu Personalausgaben für das Teilhabemanagement bisher abgerufen? (Bitte differenziert nach Jahren und nach den sechs Bausteinen der Initiative auflisten)

Für die Förderbausteine 1 bis 4 der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ stehen 42.600.000 Euro zur Verfügung. Davon wurden 38.756.725,24 Euro beantragt und be­willigt.

Zur Umsetzung der Förderbausteine 1 bis 4 erhalten Kreise und kreisfreien Städte eine Art Budget zur Selbstbewirtschaftung in Form von Zuwendungshöchstgrenzen. Diese Zuwen­dungshöchstgrenzen sind auf der Grundlage des FlüAG-Schlüssel (Flüchtlingsaufnahmege-setz Stand 2019) ermittelt und berücksichtigt die Anzahl der geflüchteten Menschen vor Ort. Danach können die Kreise und kreisfreien Städte relativ „frei“ das Geld bis Ende Juni 2023 (Durchführungszeitraum wurde wg. Corona-Pandemie von Mitte 2022 auf Mitte 2023 verlän­gert) planen und je nach Bedarf vor Ort für die Förderbausteine einsetzen. Wird das Geld im ersten Jahr nicht völlig ausgeschöpft, kann es im nächsten Jahr verwendet werden. Die För­derbausteine 1 bis 4 unterliegen somit nicht dem Prinzip der Jährlichkeit des Haushalts.

Aus unterschiedlichen Gründen (z.B. Corona-Pandemie) haben einige Kommunen die ihnen zustehenden Zuwendungshöchstgrenzen noch nicht vollumfänglich beantragt. Mit Stichtag 14.09.2021 entfallen auf die Jahre 2020 und 2021 folgende Beträge für die Förderbausteine 1 bis 4:

Ausgabeermächtigung 2020:                                                              6.128.626,16 Euro

Abgerufene Mittel/ Mittelverbrauch 2020:                                       2.075.283,36 Euro

Ausgabeermächtigung 2021:                                                              6.128.626,16 Euro

Abgerufen Mittel/ Mittelverbrauch 2021:                                           2.937444,78 Euro

Für den Förderbausteins 5 „Innovationsfonds“ wurden 5 Millionen Euro bereitgestellt. 19 Pro­jekte in ganz Nordrhein-Westfalen haben den Zuschlag zur Förderung im Rahmen des Inno-vationsfonds erhalten. 18 Projekte wurden bewilligt mit einem Mittelvolumen von insgesamt 4.700.391,81. Ein Projekt befindet sich noch im Antragsverfahren. Sobald das letzte Projekt bewilligt ist, werden die Mittel ausgeschöpft werden.

Ausgabeermächtigung 2020:                                                                 717.325,33 Euro

Abgerufene Mittel/ Mittelverbrauch 2020:                                           323.277,79 Euro

Ausgabeermächtigung 2021:                                                              2.358.907,39 Euro

Abgerufene Mittel/ Mittelverbrauch 2021:                                         1.574.446,29 Euro

Für den Förderbaustein 6 Teilhabemanagement der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, finanziert über die Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“, wurde ein Gesamtbudget von 13.940.000,00 Euro bereitgestellt. Von diesem Gesamtbudget wurden bislang für den Baustein 6 Haushaltsmittel in Höhe von 10.670.897,15 auf entsprechende Anträge der teilneh­menden Kommunen bewilligt.

Mit Stichtag 14.09.2021 entfallen auf die Jahre 2020 und 2021 folgende Beträge:

Ausgabenermächtigung 2020:              6.970000,00 Euro

Mittelverbrauch               2020:             3.337.649,20 Euro

Ausgabenermächtigung 2021:             6.188.791,00 Euro

Mittelverbrauch               2021:             1.615.749,10 Euro

Aktuell liegen ein Mittelabruf der Stadt Rheine in Höhe von 27.200,00 € und ein Mittelabruf von der Stadt Herne in Höhe von 12.404,85 € vor. Nach entsprechender Bearbeitung und dem Eintrag ins Fachverfahren, erhöhen diese den Mittelverbrauch im Jahr 2021 noch entspre­chend.

Eine Auflistung, welche eine Zuordnung der Personalausgaben für das Teilhabemanagement auf die einzelnen Bausteine enthält, kann nicht erstellt werden. Die für den Baustein 6 bewil­ligten Mittel sind nicht auf einzelne Bausteine in einer bestimmten Höhe oder Anteil zweckge­bunden. Über die Aufteilung der Mittel für das Teilhabemanagement auf die Bausteine können die einzelnen Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Mittelbewirtschaftung selbst ent­scheiden.

 

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