Kleine Anfrage 5438
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Leverkusen: Angreifer bedrohen Mann mit Messer – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 16. Januar 2025, Drucksache 18/12517, auf meine Kleine Anfrage vom 11. Dezember 2024, Drucksache 18/12064, habe ich auf Frage 1
„Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)“1
folgende Antwort erhalten:
„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 16.12.2024 berichtet, dass seine Behörde wegen des mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Vorfalls ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen schweren Raubes führe. Zwei bislang nicht ermittelte männliche Personen sollen am 19.11.2024 dem Leiter eines Getränkemarktes in Leverkusen unter Vorhalt eines Messers eine Mappe mit Tageseinnahmen in Höhe von 1.200 € entrissen haben. Die mit dem Ziel der Identifizierung der Täter geführten Ermittlungen dauerten an.“2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall mittlerweile?
- In welchem Umfang wurde eine Öffentlichkeitsfahndung nach den Tatverdächtigen eingeleitet? (Videoaufnahmen, Steckbriefe, Fahndungsfotos, Einbeziehung von Rundfunk und Fernsehen etc.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Markus Wagner
1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 16.01.2025, Drucksache 18/12517.
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5438 mit Schreiben vom 20. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall mittlerweile?
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat mir unter dem 25.04.2025 im Wesentlichen berichtet, seine Behörde habe unter dem 18.04.2025 gegen den Anzeigenerstatter wegen veruntreuender Unterschlagung und Vortäuschens einer Straftat Anklage vor dem Amtsgericht – Schöffengericht – Leverkusen erhoben. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die Angaben des Anzeigenerstatters zu dem mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Vorfall unzutreffend gewesen seien und er selbst die Tageseinnahmen unterschlagen habe.
- In welchem Umfang wurde eine Öffentlichkeitsfahndung nach den Tatverdächtigen eingeleitet? (Videoaufnahmen, Steckbriefe, Fahndungsfotos, Einbeziehung von Rundfunk und Fernsehen etc.)
Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge ist eine Öffentlichkeitsfahndung nach den zunächst unbekannten Tatverdächtigen des angezeigten Raubdelikts nicht erfolgt.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Von einer detaillierten Aufschlüsselung der kriminalpolizeilichen Erkenntnisse wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Tatverdächtigen abgesehen. Im vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit möglich oder zumindest wahrscheinlich ist. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat mir unter dem 02.05.2025 berichtet, dass der An-zeigenerstatter über die deutsche Staatsangehörigkeit verfüge.