Leverkusen: Trio wirft Gasflaschen auf Passanten – Wird der tägliche Einkauf zur Lebensgefahr?

Kleine Anfrage
vom 14.09.2023

Kleine Anfrage 2554

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Leverkusen: Trio wirft Gasflaschen auf Passanten Wird der tägliche Einkauf zur Lebensgefahr?

Am Freitag, den 1. September 2023, nahmen drei junge Männer mindestens billigend in Kauf, Passanten zu töten oder zumindest schwer zu verletzen, als sie zwei Lachgaskartuschen aus dem oberen Stockwerk eines Hochhauses in Leverkusen-Wiesdorf warfen. Gegen 15:00 Uhr ließen sie die Kartuschen vom Ärztehochhaus auf das Glasdach der City-Center-Passage fallen. Eines der ein Kilogramm schweren Wurfgeschosse durchschlug eine Scheibe, das andere prallte von einem Dach ab und blieb auf einem Vordach liegen.1

Nach Informationen der Bild-Zeitung verfehlte eine der Kartuschen eine Frau nur um wenige Meter, die glücklicherweise unverletzt blieb. Die Polizei sucht nach wie vor nach der Dame, die bereits vor dem Eintreffen der Rettungskräfte vom Tatort verschwand. Die drei Tatverdächtigen wurden kurz vor den Würfen von einer Überwachungskamera des Ärztehochhauses aufgenommen. Mit diesen Fotos leitete die Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung ein, die dazu führte, dass sich die drei mutmaßlichen Täter nun der Polizei stellten.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wie hoch ist der finanzielle Schaden, der durch die zwei Wurfobjekte entstanden ist?
  3. Besteht aus technischer Sicht die Möglichkeit, dass derartige Lachgaskartuschen durch einen Wurf respektive Aufprall explodieren können?

Markus Wagner

 

MMD18-5931

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/versuchter-mord-in-leverkusen-trio-wirft-gasflaschen-auf-passanten-85337548.bild.html.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2554 mit Schreiben vom 12. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 25. September 2023 im Wesentlichen berichtet, gegen die drei zum Tatzeitpunkt jugendlichen Tatverdächtigen A, B und C werde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes u. a. geführt. Ihnen werde zur Last gelegt, sich am 1. September 2023 gegen 14:54 Uhr in die 13. Etage des Ärztehauses an der Friedrich-Ebert-Straße 17 in Leverkusen begeben und vom dortigen Laubengang ihrem gemeinsamen Tatplan entsprechend eine offenbar mitgebrachte Lachgaskartusche auf das darunterliegende Gebäude der „City-Center“-Passage geworfen zu haben. Die Kartusche habe das Dach durchbrochen und sei nahe einer bislang unbekannten Zeugin, die hierdurch nicht verletzt worden sei, auf dem Boden aufgeschlagen. Im Anschluss hätten die Tatverdächtigen eine weitere Kartusche hinuntergeworfen, wobei diese auf dem Glasdach aufgeschlagen sei, ohne dieses zu durchbrechen.

Das Amtsgericht Leverkusen habe den Erlass von Haftbefehlen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung gegen die Tatverdächtigen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft Köln habe hiergegen Beschwerde eingelegt, über die eine Entscheidung noch nicht vorliege.

Die Tatverdächtigen A und C besäßen neben der deutschen die angolanische bzw. die kongolesische Staatsangehörigkeit. Seit wann sie im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit seien, sei bislang nicht bekannt. Der Tatverdächtige B sei ausschließlich kongolesischer Staatsangehöriger. Alle Tatverdächtigen seien in Deutschland geboren und nicht vorbestraft.

Von näheren Angaben zu den Vornamen bzw. Namenskürzeln der jugendlichen Tatverdächtigen sieht die Landesregierung mit Blick auf die Unschuldsvermutung und den Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie den besonderen Schutz Jugendlicher, den Erziehungsgedanken und den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des Jugendstrafverfahrens (zu vgl. § 48 Absatz 1 des Jugendgerichtsgesetzes) in Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsinteresse ab. Durch die zeitliche und örtliche Eingrenzung der Tat sowie die mediale Berichterstattung über das Tatgeschehen erscheint eine Identifizierung der Tatverdächtigen anderenfalls möglich.

2. Wie hoch ist der finanzielle Schaden, der durch die zwei Wurfobjekte entstanden ist?

Hierzu hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln dem Ministerium der Justiz mit vorgenanntem Bericht mitgeteilt, nach den Angaben der geschädigten WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH betrügen die Bruttokosten für die Schadensbehebung voraussichtlich circa 7.800 Euro.

  1. Besteht aus technischer Sicht die Möglichkeit, dass derartige Lachgaskartuschen durch einen Wurf respektive Aufprall explodieren können?

Im vorliegenden Sachverhalt handelte es sich nach bisherigen Erkenntnissen um entleerte Lachgasbehälter mit einem Volumen von ca. 1 Liter und einem Leergewicht von ca. 1 Kilogramm. Eine Explosionsgefahr geht von entleerten Lachgasbehältern nicht aus.

Das Kriminaltechnische Institut des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass gefüllte Lachgaskartuschen ein komprimiertes, folglich unter Druck stehendes, Lachgas (Distickstoffmonoxid N2O) enthalten. Eine chemische Explosion ist aufgrund der chemischen Eigenschaften von Lachgas auch bei gefüllten Lachgaskartuschen auszuschließen.

Bei dem Fall/ Wurf eines gefüllten Gasbehälters aus größerer Höhe ist beim Aufprall eine mechanische Beschädigung mit Öffnung des Behälters und eine daraus resultierende Druckentlastung möglich. Eine daraus folgende Beschleunigung des Behälters oder von Teilen des zerstörten Behälters ist ebenso wenig auszuschließen wie eine daraus resultierende Gefährdung von Personen.

 

MMD18-6334

Beteiligte:
Markus Wagner