Linke Mischszenen in NRW

Kleine Anfrage
vom 25.02.2021

Kleine Anfrage 5044des Abgeordneten Markus Wagner vom 25.02.2021

 

Linke Mischszenen in NRW

Die Landesregierung teilt in ihrer Antwort auf die Große Anfrage 29 der Fraktion der AfD, Drs. 17/12264, auf die Fragen 36ff. unter anderem mit:

„Der Verfassungsschutz beobachtet die Aktivitäten des linksextremistischen Spektrums, das insbesondere im Themenfeld Antifaschismus regelmäßig anlassbezogene Kooperationen auch mit Akteuren eingeht, die ihrerseits nicht extremistisch sind. Soweit über Organisationen, die die in Rede stehenden Bündnisse unterstützen, bereits berichtet worden ist, wird auf die einschlägigen Verfassungsschutzberichte des Landes Nordrhein-Westfalen mit den darin jeweils ausgewiesenen Verdachtsgraden verwiesen. Beispielhaft seien für „Kein Veedel für Rassismus“ die extremistischen Organisationen „Interventionistische Linke“ (IL), „Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend“ (SDAJ) und „REBELL“ sowie für „Essen stellt sich quer“ die extremistischen Organisationen „linksjugend [´solid]“, Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und „REBELL“ genannt. Die IL wird im Verfassungsschutzbericht über das Jahr 2019 in einem eigenen Kapitel ab Seite 180 behandelt. In seiner Bewertung kommt der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz zu dem Ergebnis, dass die IL „[…] weiterhin das Scharnier zwischen dem auf revolutionäre Zustände hinarbeitenden Teil der autonomen linksextremistischen Szene und den auf unterschiedlichen Politikfeldern agierenden demokratischen Initiativen“ bildet (Seite 182 ff.)“

In der Drucksache 17/12255 teilte die Landesregierung überdies mit:

„Nachfragen aus dem parlamentarischen Raum zeigen jedoch, dass die vorstehende Definition der „Mischszene“ nicht allseits ohne Weiteres nachvollzogen werden kann, zumal der gewählte Terminus gerade nicht vorgeprägt ist.

Vor diesem Hintergrund bezeichnet der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz nunmehr jede Gruppierung als „Mischszene“, die sich in personeller Hinsicht heterogen aus Extremisten und Nichtextremisten zusammensetzt. Differenziert wird dann weiter danach, ob die Gruppierung nach ihrer inhaltlichen Ausrichtung extremistisch oder nicht extremistisch dominiert ist; dies wird künftig gesondert ausgewiesen. Nur in ersterem Fall besteht die Möglichkeit, sie ggf. als solche zu beobachten.“

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In wie vielen linken Mischszenen gemäß der neuen Definition beobachtet der Verfassungsschutz NRW aktuell Extremisten, die dort mit Nicht-Extremisten zusammenwirken? (Bitte alle Extremisten und Mischszenen namentlich auflisten, um die Öffentlichkeit vor den Beeinflussungsversuchen zu warnen.)
  2. Ist das Bündnis „Kein Veedel für Rassismus“ nach der neuen Definition Bestandteil einer „Mischszene“?
  3. Ist das Bündnis „Ende Gelände“ nach der neuen Definition Bestandteil einer „Mischszene“?
  4. Ist das Bündnis „Essen stellt sich quer“ nach der neuen Definition Bestandteil einer „Mischszene“?
  5. Ist die Bochumer Gruppierung „Rathaus Nazifrei“ nach der neuen Definition Bestandteil einer „Mischszene“?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5044 mit Schreiben vom 25. März 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. In wie vielen linken Mischszenen gemäß der neuen Definition beobachtet der Verfassungsschutz NRW aktuell Extremisten, die dort mit Nicht-Extremisten zusammenwirken? (Bitte alle Extremisten und Mischszenen namentlich auflisten, um die Öffentlichkeit vor den Beeinflussungsversuchen zu warnen.)

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz bezeichnet jede Gruppierung als „Mischszene“, die sich in personeller Hinsicht heterogen aus Extremisten und Nichtextremisten zusammensetzt. Differenziert wird dann weiter danach, ob diese Gruppierung nach ihrer inhaltlichen Ausrichtung extremistisch oder nicht extremistisch dominiert ist. Nur im ersten Fall besteht die Möglichkeit, sie ggf. als solche zu beobachten.

Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes existiert in Nordrhein-Westfalen keine Mischszene, in der linksextremistische Positionen dominieren. Diese Einschätzung wird durch die Beobachtung der – auch in den Mischszenen aktiven – linksextremistischen Akteure fortlaufend verifiziert und ggf. angepasst. Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen informiert der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit in geeigneter Form.

  1. Ist das Bündnis „Kein Veedel für Rassismus“ nach der neuen Definition Bestandteil einer „Mischszene“?
  2. Ist das Bündnis „Ende Gelände“ nach der neuen Definition Bestandteil einer „Mischszene“?
  3. Ist das Bündnis „Essen stellt sich quer“ nach der neuen Definition Bestandteil einer „Mischszene“?
  4. Ist die Bochumer Gruppierung „Rathaus Nazifrei“ nach der neuen Definition Bestandteil einer „Mischszene“?

Die Fragen 2 bis 5 werden zusammen beantwortet:
Ja.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner