Linke Strukturen in Köln

Kleine Anfrage
vom 28.02.2024

Kleine Anfrage 3387

der Abgeordneten Sven W. Tritschler, Markus Wagner und Dr. Hartmut Beucker AfD

Linke Strukturen in Köln

Die Landesregierung führt in der Antwort auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage 2693 detailliert linksextremistische Gruppen auf, die zu Protesten gegen den „Marsch für das Leben“ aufgerufen haben:

„Zu einer Beteiligung an den Protesten gegen den ‚Marsch für das Leben‘ am 16. September 2023 in Köln haben nach Erkenntnissen der Landesregierung folgende verfassungsschutzrelevante Gruppierungen aus Nordrhein-Westfalen aufgerufen:

Linksextremistische Akteure

  • Antifa AK Köln
  • Interventionistische Linke Ortsgruppe Köln
  • Ortsgruppen Föderation klassenkämpferischer Organisationen
  • Kommunistische Linke Köln

Linksextremistisch dominierte Mischszenen

  • ‚Köln gegen Rechts‘

Eine tatsächliche Teilnahme an der Versammlung kann für den Antifa AK Köln, die Kommunistische Linke Köln und ‚Köln gegen Rechts‘ nachvollzogen werden.“

Das zeigt, dass es in Köln leider eine sehr aktive Szene von linken Gruppen gibt. Die Stadt Köln stellt linken Gruppen außerdem das Autonome Zentrum (AZ) an der Luxemburger Straße zur Verfügung. Die Landesregierung hat dieses Zentrum in der Vorlage 17/2271 als „weiterhin der wichtigste Anlaufpunkt des lokalen, regionalen und überregionalen linksextremistischen Spektrums im Regierungsbezirk Köln“ bezeichnet.

In der Drucksache 17/15629 beschreibt die Landesregierung das AZ wie folgt: „Das Autonome Zentrum Köln ist weiterhin ein zentraler Treff- und Anlaufpunkt des autonomen Spektrums aus der Region“.

Aktuell steht ein Umzug des Autonomen Zentrums von seinem aktuellen Standort an der Luxemburger Straße an einen Standort auf der anderen Rheinseite im Stadtteil Kalk an.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die linke bis linksextreme Szene in Köln z. B. in Bezug auf die Gruppen, deren Größe und Ziele, aber auch mögliche Beziehungen zur Terrorgruppe um E.?
  2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Zusammenarbeit respektive Beeinflussungsversuche durch linksextremistische Akteure auf linke Parteien und deren Jugendorganisation, wie z. B. den Jusos, den Grünen, der Grünen Jugend?
  3. Wo sind die Standorte der linken Gruppen, z. B. das Autonome Zentrum, andere Bürgerzentren wie die Alte Feuerwache etc.?
  4. Welche Rolle spielt das Autonome Zentrum aktuell für die linke Szene in Köln?
  5. Woran macht die Landesregierung fest, dass es sich bei ‚Köln gegen Rechts‘ um eine ‚linksextremistisch motivierte Mischszene‘ hält?

Sven W. Tritschler

Markus Wagner

Dr. Hartmut Beucker

 

MMD18-8261


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3387 mit Schreiben vom 5. April 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die linke bis linksextreme Szene in Köln z. B. in Bezug auf die Gruppen, deren Größe und Ziele, aber auch mögliche Beziehungen zur Terrorgruppe um E.?

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz beobachtet in Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags aus § 3 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen Personenzusammen­schlüsse, bei denen jedenfalls tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht verfassungsfeindli­cher Bestrebungen begründen.

In den jährlichen Verfassungsschutzberichten wird unter anderem über das linksextremisti­sche Personenpotential und verfassungsschutzrelevante Akteure in Nordrhein-Westfalen be­richtet, zuletzt im Verfassungsschutzbericht über das Jahr 2022 (LT-Vorlage 18/1090, S. 28, 157 ff.).

Eine auf einzelne Städte bezogene Personenanzahl lässt sich im Phänomenbereich Linksext­remismus nicht seriös abschätzen. Ergänzend wird auf die Antwort zur Frage 1 der Kleinen Anfrage 4080 (LT-Drs. 17/10461) verwiesen.

Den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden liegen keine Belege für Verbindungen der Akteure des linksextremistischen Spektrums in Köln zu Angehörigen des Netzwerks um Lina E. vor.

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Zusammenarbeit respek­tive Beeinflussungsversuche durch linksextremistische Akteure auf linke Parteien und deren Jugendorganisation, wie z. B. den Jusos, den Grünen, der Grünen Ju­gend?

Einflussnahmen extremistischer auf nicht extremistische Akteure werden durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz registriert und bewertet. Sollten sich aus diesen Bewertun­gen Anhaltspunkte für den Verdacht ergeben, dass ursprünglich nicht extremistische Akteure extremistische Positionen übernehmen, gilt auch bezüglich dieser Akteure der gesetzliche Be­obachtungsauftrag des Verfassungsschutzes. Zu den wesentlichen Versuchen der Einfluss­nahme von extremistischen Personenzusammenschlüssen auf nicht extremistische Organisa­tionen wird unter dem Begriff „Entgrenzung“ im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit aufgeklärt (u.a. LT-Vorlage 18/1525, S.138).

  1. Wo sind die Standorte der linken Gruppen, z. B. das Autonome Zentrum, andere Bürgerzentren wie die Alte Feuerwache etc.?

Wesentliche Treff- und Anlaufpunkte des linksextremistischen Spektrums in Köln sind aus Sicht der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden:

  • „Autonomes Zentrum“ Köln
  • Linkes Zentrum „Gertrud Koch“
  • Bürgerzentrum „Alte Feuerwache“
  • Naturfreundehaus Köln-Kalk
  • Internationales Zentrum Köln-Vingst

Zum gesetzlichen Beobachtungsauftrag des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes wird auf die Ausführungen zur Frage 1 verwiesen.

  1. Welche Rolle spielt das Autonome Zentrum aktuell für die linke Szene in Köln?

Die Landesregierung bewertet das Autonome Zentrum nach wie vor als Treff- und Anlaufpunkt des linksextremistischen Spektrums. Das Autonome Zentrum Köln ist weiterhin Treff- und An­laufpunkt des autonomen Spektrums in Köln. Allerdings hat die überregionale und lokale Be­deutung abgenommen. Ergänzend wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 736 vom 12.12.2022 (LT-Drs. 18/2126) verwiesen.

  1. Woran macht die Landesregierung fest, dass es sich bei ‚Köln gegen Rechts‘ um eine ‚linksextremistisch motivierte Mischszene‘ hält?

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz bezeichnet Gruppierungen, die sich in perso­neller Hinsicht heterogen aus Extremisten und Nichtextremisten zusammensetzen, als Mischszene (vgl. Vorbemerkung der Antwort zur Kleinen Anfrage 4717 (LT-Drs. 17/12255)).

 

MMD18-8763