Kleine Anfrage 4230des Abgeordneten Helmut Seifen vom 20.08.2020
Löschung eines Audiostatements durch die DFG
Am 2. August 2020 berichtete die FAZ über die Löschung eines zunächst von der DFG erbetenen Audiostatements des Kabarettisten Dieter Nuhr. Unter der Überschrift „Kapitulation“ informierte der Kommentar von Michael Hanfeld, die Leser darüber, dass die DFG als Reaktion auf heftige Kritik im Netz den Beitrag von Dieter Nuhr von der Kampagnenwebseite1 zunächst entfernt habe. Ein solches Vorgehen scheint mit den Leitlinien der DFG unvereinbar.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Summen aus dem Haushalt des Landes NRW sind im Zeitraum von 1998 bis 2020 an die DFG geflossen? (Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahr und Haushaltskapiteln)
- Welcher Anteil an diesen Zahlungen diente der Förderung von Projekten der erkenntnisgeleiteten Forschung? (Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren)
- Wie kontrolliert das Land NRW, ob die Mittel zu Punkt 2 entsprechend der Leitlinien der DFG bei der Frage der Förderauswahl bzw. der Diskussion der Ergebnisse eingehalten werden?
- Inwiefern nimmt das Land NRW Einfluss auf die Vergabe von Mitteln zu Punkt 2? Helmut Seifen
1 http://dfg2020.de (abgerufen am 11.08.2020, um 12.15 Uhr).
Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 4230 mit Schreiben vom 14. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Welche Summen aus dem Haushalt des Landes NRW sind im Zeitraum von 1998 bis 2020 an die DFG geflossen? (Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahr und Haushaltskapiteln)
In der folgenden Tabelle ist der Anteil des Landes an der Finanzierung der Betriebskosten sowie der Investitionen der DFG (Ist-Zahlen in TEUR; 2019 und 2020 Planzahlen) gemäß Haushaltsplan ausgewiesen. Förderungen an die DFG aufgrund anderer Tatbestände, bspw. Projektförderungen, müssten mit größerem Zeitaufwand recherchiert werden und bleiben daher zur Wahrung der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unberücksichtigt.
Haushaltsjahr | Kapitel | Summe |
TEUR | ||
1998 | 05 030 | 86.475 |
1999 | 05 030 | 92.895 |
2000 | 05 030 | 96.625 |
2001 | 05 030 | 100.608 |
2002 | 05 030 | 110.272 |
2003 | 06 030 | 112.667 |
2004 | 06 030 | 118.528 |
2005 | 06 030 | 120.953 |
2006 | 06 030 | 124.910 |
2007 | 06 030 | 128.292 |
2008 | 06 030 | 131.246 |
2009 | 06 030 | 134.441 |
2010 | 06 030 | 138.480 |
2011 | 06 030 | 146.058 |
2012 | 06 030 | 152.790 |
2013 | 06 030 | 160.000 |
2014 | 06 030 | 168.298 |
2015 | 06 030 | 176.537 |
2016 | 06 030 | 176.882 |
2017 | 06 030 | 179.095 |
2018 | 06 030 | 181.079 |
2019 | 06 030 | 182.800 |
2020 | 06 030 | 183.800 |
- Welcher Anteil an diesen Zahlungen diente der Förderung von Projekten der erkenntnisgeleiteten Forschung? (Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren)
Bund und Länder fördern mit gemeinsamen, koordinierten Zuwendungen die DFG auf Grundlage der Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft – Ausführungsvereinbarung DFG (AV-DFG). Die finanzielle Förderung wird gewährt auf der Grundlage eines jährlichen, durch die GWK gebilligten Wirtschaftsplanes der DFG. Innerhalb der
Zuwendung wird kein abgegrenzter Teilbetrag für die Förderung von Projekten der erkenntnisgeleiteten Forschung ausgewiesen, da die Tätigkeit der DFG insgesamt der Förderung erkenntnisgeleiteter Forschung dient.
- Wie kontrolliert das Land NRW, ob die Mittel zu Punkt 2 entsprechend der Leitlinien der DFG bei der Förderauswahl bzw. der Diskussion der Ergebnisse eingehalten werden?
- Inwiefern nimmt das Land NRW Einfluss auf die Vergabe von Mitteln zu Punkt 2?
Die Fragen 3 und 4 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vom Bund (BMBF) als koordinierendem Zuwendungsgeber wird die ordnungsgemäße Mittelverwendung stellvertretend für Bund und Länder geprüft. Die Prüfung erfolgt nach haushaltsrechtlichen Erfordernissen unter Wahrung der Autonomie der DFG.
Die DFG ist ein von den forschungsintensiven Hochschulen, weiteren Forschungseinrichtungen, den Akademien der Wissenschaften und wissenschaftlichen Verbänden als Mitglieder gebildeter eingetragener Verein und handelt in dieser Rechtsform als Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft.
Bund und Länder sind mit Sitz und Stimme im Hauptausschuss der DFG vertreten, der gemäß § 12 der DFG-Satzung für die finanzielle Förderung der Forschung durch die DFG zuständig ist und über die Entwicklung ihrer Förderpolitik, ihres Förderhandelns und ihrer Programmplanung auf der Grundlage von Beschlüssen des Senats, der wiederum nur durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler besetzt ist, berät. Im Hauptausschuss verfügen die Mitglieder des Senats (also die Wissenschaft) gegenüber den von Bund und Ländern entsandten Mitgliedern über Stimmenmehrheit. Gleichermaßen wird in den unterhalb des Hauptausschusses gebildeten Bewilligungsausschüssen verfahren. Bund und Länder enthalten sich in den Beratungen und Entscheidungen der DFG wissenschaftlicher Bewertungen und wahren die Wissenschaftsfreiheit sowie die Autonomie der DFG.