Lohmar: Sexualstraftäter versetzt Kleinstadt in Angst

Kleine Anfrage
vom 16.01.2025

Kleine Anfrage 4981

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Lohmar: Sexualstraftäter versetzt Kleinstadt in Angst

Ein verurteilter Sexualstraftäter sorgt in der Kleinstadt Lohmar für Angst und Schrecken. Trotz einschlägiger Vergangenheit verbreitet der Mann seine widerlichen Sex-Fantasien übers Internet. O. ist Ende November 2024 in eine Wohnung in einer Gemeinde bei Lohmar eingezogen, die sich in unmittelbarer Nähe einer Kinder- und Jugendeinrichtung sowie eines Schulzentrums befindet. Daraufhin schickten die Heimleitung, Schulen sowie Stadtverwaltung den Eltern Warnbriefe, in denen es heißt:

Kinder und Jugendliche sollten sich „nicht auf Kontaktversuche fremder Personen einlassen“. „Kinder sollten ein aufgeladenes Handy dabei haben“, um umgehend Alarm zu schlagen.1

Mitte Dezember 2024 sprach O. an einer Bushaltestelle ein minderjähriges Mädchen eines Kinderheims an. Die Heimleitung rief daraufhin die Polizei, die den Tatverdächtigen aufsuchten. Er habe gegen seine Führungsauflagen verstoßen, weil er Jugendliche in der Nähe des Heims angesprochen habe. „Außerdem wurden in seiner Wohnung kinderpornografische Dateien gefunden. Angesichts dessen wird gegen die Person ermittelt“, fasst der Bonner Staatsanwaltschaft die Situation zusammen.2

O. war im Februar 2010 wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach BILD-Informationen soll es sich dabei um seine damals vierjährige Stieftochter gehandelt haben. Der Tatzeitraum lag zwischen 2001 und 2002. Bis heute scheint er von seiner Neigung nicht befreit zu sein. Davon zeugt auch eine von ihm aktuell betriebene Internetseite mit expliziten Inhalten. Neben einer Vielzahl von rassistischen Beleidigungen schreibt er, dass er eine Beziehung oder sexuelle Kontakte mit „Frauen im Alter von 16 bis 40 Jahren“ suche. „Besonders interessieren mich aber jüngere Mädchen“, schreibt er weiter. Nach Angaben der Polizei habe O. seine Haftstrafe verbüßt und sei ansonsten ein „freier Mensch“. Dennoch werde er engmaschiger überwacht. Wie genau, teilten die Ermittlungsbehörden nicht mit. Ob er wegen des Verstoßes gegen seine Auflagen ins Gefängnis kommt, prüft nun die Staatsanwaltschaft.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Welche Vorstrafen sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  4. Wie schützen die Behörden die Bevölkerung vor Personen wie den Tatverdächtigen O., um Übergriffe auf Schutzbefohlene zu verhindern?
  5. Welche Unterbringungsmöglichkeiten im Einzelnen – bitte detailliert hinsichtlich der jeweiligen Kriterien aufführen – kommen aus Sicht der Landesregierung in solchen Fällen in Frage, um die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen?

Markus Wagner

 

MMD18-12472

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/koeln/warnbriefe-an-eltern-eine-stadt-in-angst-vor-einem-sexualstraftaeter-676406f4a34dcb59b6666da3?wtmc=whtspp-shr&t_ref=https.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

Beteiligte:
Markus Wagner