Kleine Anfrage 539
des Abgeordneten Markus Wagner vom 11.10.2022
Mann attackiert Mitarbeiterin in einer Ausländerbehörde mit einem Messer – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 15. September 2022, Drucksache 18/927, auf unsere Kleine Anfrage vom 18. August 2022, Drucksache 18/567, hat die Landesregierung auf die von uns gestellte Frage 1, wie vielen Übergriffen Mitarbeiter von Ausländerämtern sowie Jobcentern in NRW seit 2015 jährlich ausgesetzt waren, Folgendes geantwortet:
„Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). In der PKS erfolgt keine gesonderte Erfassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerämter und Jobcenter als eigenständig ausweisbare Gruppe der Opferspezifik. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. Weitere Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor.“1
Mitarbeiter von Ausländerämtern sowie Jobcentern in Nordrhein-Westfalen – und somit Beschäftigte des öffentlichen Dienstes – sind nicht erst seit jüngster Zeit vermehrt psychischen und physischen Konfrontationen während ihrer Dienstausführung ausgesetzt. Das Land NRW sollte ein großes Interesse daran haben, welchen (Arbeits-)Belastungen und insbesondere Gefährdungen die Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausgesetzt sind und wie sich diese entwickeln.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Warum werden Übergriffe auf Mitarbeiter von Ausländerämtern sowie Jobcentern in Nordrhein-Westfalen nicht gesondert erfasst, umso besser und deutlicher eine Entwicklung aufzeigen zu können?
- Ab wann ist mit der Einführung einer gesonderten Erfassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerämter und Jobcenter als eigenständig ausweisbare Gruppe der Opferspezifik zu rechnen, um klare Zahlen zu erhalten, die die Möglichkeit eröffnen, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst besser schützen zu können?
Markus Wagner
1 Vgl. Drs. 18/927, S. 2.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 539 mit Schreiben vom 8. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.
- Warum werden Übergriffe auf Mitarbeiter von Ausländerämtern sowie Jobcentern in Nordrhein-Westfalen nicht gesondert erfasst, umso besser und deutlicher eine Entwicklung aufzeigen zu können?
Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt nach bundeseinheitlich, jährlich abgestimmten Richtlinien. Die Kommission Polizeiliche Kriminalstatistik (KPKS) passt die PKS an Änderungen der Strafgesetze oder der Kriminalität an und koordiniert die bundeseinheitliche Erfassung. Eine detaillierte Erfassung einzelner Berufsbilder alleine des öffentlichen Dienstes bedarf der bundesweiten Abstimmung und Abwägung mit den Erfordernissen einer einheitlichen statistischen Erhebung.
- Ab wann ist mit der Einführung einer gesonderten Erfassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerämter und Jobcenter als eigenständig ausweisbare Gruppe der Opferspezifik zu rechnen, um klare Zahlen zu erhalten, die die Möglichkeit eröffnen, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst besser schützen zu können?
Die Änderung des Kataloges Opferspezifik zur gesonderten Erfassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerämter und Jobcenter als eigenständig ausweisbare Gruppe ist aktuell in der PKS nicht vorgesehen.
Dies steht dem Erfordernis nach dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nicht entgegen. Zu den umfangreichen Maßnahmen der Landesregierung verweise ich auf meine Ausführungen vom 15.09.2022 (Drs. 18/927).