Kleine Anfrage 765
des Abgeordneten Markus Wagner vom 16.11.2022
Mann attackiert Mitarbeiterin in einer Ausländerbehörde mit einem Messer – zweite Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 8. November 2022, auf unsere Kleine Anfrage vom 11. Oktober 2022, Drucksache 18/1163, hat die Landesregierung auf die von uns gestellte Frage 1
„Warum werden Übergriffe auf Mitarbeiter von Ausländerämtern sowie Jobcentern in Nordrhein-Westfalen nicht gesondert erfasst, um so besser und deutlicher eine Entwicklung aufzeigen zu können?“1
Folgendes geantwortet:
„Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt nach bundeseinheitlich, jährlich abgestimmten Richtlinien. Die Kommission Polizeiliche Kriminalstatistik (KPKS) passt die PKS an Änderungen der Strafgesetze oder der Kriminalität an und koordiniert die bundeseinheitliche Erfassung. Eine detaillierte Erfassung einzelner Berufsbilder alleine des öffentlichen Dienstes bedarf der bundesweiten Abstimmung und Abwägung mit den Erfordernissen einer einheitlichen statistischen Erhebung.“2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wird sich die Landesregierung für eine derartige bundeseinheitliche detaillierte Erfassung einzelner Berufsbilder im öffentlichen Dienstes einsetzen, damit eine Entwicklung von Übergriffen auf Mitarbeiter besser und deutlicher aufgezeigt werden kann?
Markus Wagner
1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 8. November 2022, S. 1.
2 Ebenda, S. 1–2.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 765 mit Schreiben vom 13. Dezember 2022 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wird sich die Landesregierung für eine derartige bundeseinheitliche detaillierte Erfassung einzelner Berufsbilder im öffentlichen Dienstes einsetzen, damit eine Entwicklung von Übergriffen auf Mitarbeiter besser und deutlicher aufgezeigt werden kann?
Mit einer gesonderten und differenzierten Erfassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzelner Berufsbilder im öffentlichen Dienst als jeweils eigenständig ausweisbare Gruppe des Kataloges Opferspezifik in der Polizeilichen Kriminalstatistik wird die Gefahr von Fehlerfassungen erhöht. Eine große Anzahl von zu erfassenden Werten führt zudem zu einem deutlich erhöhten Aufwand bei der kriminalpolizeilichen Ermittlungsführung und der erforderlichen Qualitätssicherung. Im Ergebnis ist die Erweiterung der Opferspezifik in der Polizeilichen Kriminalstatistik hinsichtlich Aufwand und Validität nicht zu befürworten.
Um das tatsächliche Ausmaß von Übergriffen bewerten zu können, ist eine Ausdifferenzierung der Vorfallserhebung in den Behörden und Branchen des öffentlichen Dienstes sinnvoll.
Dies wurde in der mit Kabinettsbeschluss vom 08.06.2021 zur „NRW-Initiative für mehr Sicherheit und Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ eingerichteten interministeriellen Arbeitsgruppe „Sicherheit und Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ berücksichtigt.