Mann in Gummersbach mit Schraubenzieher getötet – Rückfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 516
des Abgeordneten Markus Wagner vom 05.10.2022

 

Mann in Gummersbach mit Schraubenzieher getötet Rückfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 20. August 2022, Drucksache 18/966 auf unsere Kleine Anfrage vom 24. August 2022, Drucksache 18/667, hat die Landesregierung unter anderem Folgendes auf die von uns gestellte Frage 1 geantwortet:

„Er [der Beschuldigte] besitzt die kroatische Staatsbürgerschaft, ist mehrfach vorbestraft und stand bei der Begehung der hiesigen Tat unter laufender Bewährung Bei den Vorstrafen handelt es sich unter anderem um solche wegen Körperverletzungsdelikten.“1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Vorstrafen weist der Auszug des Bundeszentralregisters des Beschuldigten auf? (Bitte alle Gründe und Vorstrafen aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

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1 Vgl. Drs. 18/966, S. 2.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 516 mit Schreiben vom 28. Oktober 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Vorstrafen weist der Auszug des Bundeszentralregisters des Beschul­digten auf? (Bitte alle Gründe und Vorstrafen aufschlüsseln.)

Der Bundeszentralregisterauszug des Beschuldigten vom 11.10.2022 weist acht Vorstrafen wegen verschiedener strafrechtlicher Vergehen, unter anderem wegen Körperverletzungsde­likten, auf.

Von einer weiteren Aufschlüsselung der Vorstrafen und Gründe sieht die Landesregierung mit Rücksicht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten in Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsanspruch ab. Diese könnte zu einer Vorverurteilung beitragen und die nach Artikel 6 EMRK zu wahrende Unschuldsvermutung verletzen. Der Beschuldigte ist wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat sowie weiterer, presseöffentlicher Angaben zum Verfahrensstand zur Person identifizierbar.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner