Maßregelvollzug in Brandenburg seit Jahren überbelegt – Wie ist die Lage in NRW?

Kleine Anfrage
vom 26.02.2024

Kleine Anfrage 3381

der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Hartmut Beucker AfD

Maßregelvollzug in Brandenburg seit Jahren überbelegt Wie ist die Lage in NRW?

Wie die Frankfurter Allgemeine berichtet, sind die Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Brandenburg nach Angaben der Landesregierung bereits seit mehreren Jahren überbelegt. In diesem Jahr lag die durchschnittliche Belegung in der geschlossenen und der offenen Unterbringung 15 Prozent über der geplanten Kapazitätsspitze. Das bedeutet in Zahlen, dass 310 Plätze belegt seien, obwohl nur 269 reguläre Plätze vorhanden sind.1

In der Regel kommen Straftäter in den Maßregelvollzug, wenn ein Gericht sie als psychiatrisch auffällig oder suchtkrank einstuft. Bei längeren Freiheitsstrafen ist es möglich, die Haft aufzuteilen. Dabei wird ein Teil der Strafe im Gefängnis abgesessen und anschließend erfolgt der Maßregelvollzug.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist der Anteil von Menschen in Nordrhein-Westfalen, die sich aufgrund einer richterlichen Anordnung im Strafverfahren in einer psychiatrischen Einrichtung befinden bzw. befanden? (Bitte tabellarisch seit 2010 bis heute darstellen für § 63 StGB, § 126a Abs. 1 StPO bzw. § 64 StGB, § 126a Abs. 1 StPO)
  2. Wie hoch ist der Anteil von Personen mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit in Nordrhein-Westfalen, die sich aufgrund einer richterlichen Anordnung im Strafverfahren in einer psychiatrischen Einrichtung befinden bzw. befanden? )Bitte tabellarisch seit 2010 bis heute darstellen für § 63 StGB, § 126a Abs. 1 StPO bzw. § 64 StGB, § 126a Abs. 1 StPO)
  3. Wie hoch ist der Anteil von Personen mit einer oder mehreren nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten in Nordrhein-Westfalen, die sich aufgrund einer richterlichen Anordnung im Strafverfahren in einer psychiatrischen Einrichtung befinden bzw. befanden? (Bitte tabellarisch seit 2010 bis heute darstellen für § 63 StGB, § 126a Abs. 1 StPO bzw. § 64 StGB, § 126a Abs. 1 StPO)
  4. Wie hoch ist der Anteil von Personen, die die deutsche sowie eine oder mehrere nichtdeutsche Staatsangehörigkeiten besitzen in Nordrhein-Westfalen, die sich aufgrund einer richterlichen Anordnung im Strafverfahren in einer psychiatrischen Einrichtung befinden bzw. befanden? (Bitte tabellarisch seit 2010 bis heute darstellen für § 63 StGB, § 126a Abs. 1 StPO bzw. § 64 StGB, § 126a Abs. 1 StPO)
  5. Wie lauten die Herkunftsländer zu den in Frage 3 und 4 abgefragten Personen? (Bitte nach Jahr und Anzahl der Personen mit entsprechender Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. Falls sich die Landesregierung außerstande sieht, die vollständige Aufschlüsselung vorzunehmen, bitte die acht wichtigsten Herkunftsländer angeben.)

Markus Wagner

Dr. Hartmut Beucker

 

MMD18-8192

 

1 Vgl. https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/massregelvollzug-in-brandenburg-seit-jahren-ueberbelegt-19365578.html.

2 Ebenda.


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3381 mit Schreiben vom 3. April 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie hoch ist der Anteil von Menschen in Nordrhein-Westfalen, die sich aufgrund einer richterlichen Anordnung im Strafverfahren in einer psychiatrischen Einrich­tung befinden bzw. befanden? (Bitte tabellarisch seit 2010 bis heute darstellen für § 63 StGB, § 126a Abs. 1 StPO bzw. § 64 StGB, § 126a Abs. 1 StPO)
  2. Wie hoch ist der Anteil von Personen mit ausschließlich deutscher Staatsangehö­rigkeit in Nordrhein-Westfalen, die sich aufgrund einer richterlichen Anordnung im Strafverfahren in einer psychiatrischen Einrichtung befinden bzw. befanden? )Bitte tabellarisch seit 2010 bis heute darstellen für § 63 StGB, § 126a Abs. 1 StPO bzw. § 64 StGB, § 126a Abs. 1 StPO)
  3. Wie hoch ist der Anteil von Personen mit einer oder mehreren nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten in Nordrhein-Westfalen, die sich aufgrund einer richterli­chen Anordnung im Strafverfahren in einer psychiatrischen Einrichtung befinden bzw. befanden? (Bitte tabellarisch seit 2010 bis heute darstellen für § 63 StGB, § 126a Abs. 1 StPO bzw. § 64 StGB, § 126a Abs. 1 StPO)
  4. Wie hoch ist der Anteil von Personen, die die deutsche sowie eine oder mehrere nichtdeutsche Staatsangehörigkeiten besitzen in Nordrhein-Westfalen, die sich aufgrund einer richterlichen Anordnung im Strafverfahren in einer psychiatri­schen Einrichtung befinden bzw. befanden? (Bitte tabellarisch seit 2010 bis heute darstellen für § 63 StGB, § 126a Abs. 1 StPO bzw. § 64 StGB, § 126a Abs. 1 StPO)
  5. Wie lauten die Herkunftsländer zu den in Frage 3 und 4 abgefragten Personen? (Bitte nach Jahr und Anzahl der Personen mit entsprechender Staatsangehörig­keit aufschlüsseln. Falls sich die Landesregierung außerstande sieht, die vollstän­dige Aufschlüsselung vorzunehmen, bitte die acht wichtigsten Herkunftsländer angeben.)

Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Ministerium der Justiz hat mir zu den Fragen mitgeteilt:

„Statistische Daten zu der Anzahl der Menschen, die sich aufgrund einer richterlichen Anord­nungen gem. § 63 StGB, § 126a Abs. 1 StPO bzw. § 64 StGB, § 126 Abs. 1 StPO in einer psychiatrischen Einrichtung befanden bzw. befinden, sowie Informationen über deren Staats­angehörigkeiten oder deren Herkunftsländer liegen dem Ministerium der Justiz nicht vor und können nicht mit vertretbarem Aufwand beschafft werden.“

In Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2022 jahresdurchschnittlich 18,87 Personen pro 100.000 Einwohner in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt strafrechtsbezogen untergebracht.

Die angefragten Informationen zum Anteil der Personen mit ausschließlich deutscher Staats­angehörigkeit, zum Anteil der Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, sowie zum Anteil der Personen mit der deutschen und einer oder mehreren weiteren Staatsangehörigkeiten, die strafrechtsbezogen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt un­tergebracht sind, liegen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der Form nicht vor und können in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit vertretbarem Aufwand beschafft werden.

 

MMD18-8680