Kleine Anfrage 3384
der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Hartmut Beucker AfD
Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen – Mussten bereits Straftäter wegen einer möglichen Überlastung entlassen werden?
Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag offenbarte eine Überbelegung in Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Brandenburg. Demnach seien 310 Plätze belegt, obwohl nur 269 reguläre Plätze zur Verfügung stehen. Dennoch habe dies trotz der Überlastung nicht dazu geführt, dass Straftäter „aus Kapazitätsgründen aus dem Maßregelvollzug entlassen“ werden mussten. Allerdings sei es in Einzelfällen zu längeren Wartezeiten bis zur Aufnahme gekommen. Dazu führte die Landesregierung aus:
„In einem Fall konnte die Aufnahme in den Maßregelvollzug erst nach fünf Monaten erfolgen.“1
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Personen wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt rechtskräftig verurteilt? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)
- Wie viele davon waren zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig bzw. schuldunfähig? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)
- Wie viele Personen wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt abgeurteilt? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)
- Wie viele davon waren zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig bzw. schuldunfähig? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)
- Wie viele der in den Fragen 1 – 4 abgefragten Personen besaßen eine ausländische Staatsangehörigkeit? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)
Markus Wagner
Dr. Hartmut Beucker
1 Vgl. https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/massregelvollzug-in-brandenburg-seit-jahren-ueberbelegt-19365578.html.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3384 mit Schreiben vom 28. März 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorab weise ich darauf hin, dass mir die Daten der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2023 noch nicht vorliegen. Daher beschränken sich die erbetenen Angaben auf den Zeitraum der Jahre 2010 bis 2022.
- Wie viele Personen wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt rechtskräftig verurteilt? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)
Die Anzahl der rechtskräftig verurteilten Personen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Anzahl der rechtskräftig verurteilten Personen | |
2010 | 174.656 |
2011 | 177.782 |
2012 | 172.554 |
2013 | 162.973 |
2014 | 161.334 |
2015 | 161.940 |
2016 | 162.111 |
2017 | 153.960 |
2018 | 153.600 |
2019 | 153.098 |
2020 | 144.669 |
2021 | 136.595 |
2022 | 136.940 |
- Wie viele davon waren zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig bzw. schuldunfähig? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)
Die Anzahl der rechtskräftig verurteilten Personen, bei denen gemäß § 21 StGB die verminderte Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt festgestellt wurde, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Anzahl der Verurteilten – vermindert schuldfähig gem. § 21 StGB |
|
2010 | 4.052 |
2011 | 3.987 |
2012 | 3.740 |
2013 | 3.723 |
2014 | 3.507 |
2015 | 3.498 |
2016 | 3.549 |
2017 | 3.524 |
2018 | 4.055 |
2019 | 3.703 |
2020 | 3.494 |
2021 | 4.261 |
2022 | 3.312 |
Wer gemäß § 20 StGB schuldunfähig handelt, bei Begehung der Tat also wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer
Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, kann nicht verurteilt werden. Hinsichtlich der Anzahl der Personen, bei denen gem. § 20 StGB für den Tatzeitpunkt die Schuldunfähigkeit festgestellt wurde, wird insoweit auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
- Wie viele Personen wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt abgeurteilt? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)
Die Zahl der abgeurteilten Personen setzt sich aus den Verurteilten und aus Personen zusammen, gegen die andere Entscheidungen getroffen wurden. Danach ergeben sich folgende Zahlen:
Anzahl der abgeurteilten Personen | |
2010 | 226.926 |
2011 | 227.548 |
2012 | 220.361 |
2013 | 208.760 |
2014 | 205.747 |
2015 | 206.942 |
2016 | 204.295 |
2017 | 195.674 |
2018 | 195.454 |
2019 | 196.628 |
2020 | 185.436 |
2021 | 176.039 |
2022 | 176.167 |
- Wie viele davon waren zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig bzw. schuldunfähig? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)
Hinsichtlich der Anzahl der Personen, bei denen gem. § 21 StGB die verminderte Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt festgestellt wurde, wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Die Anzahl der abgeurteilten Personen, bei denen gemäß § 20 StGB die Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt festgestellt wurde, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Anzahl der Abgeurteilten – schuldunfähig gem. § 20 StGB |
|
2010 | 135 |
2011 | 116 |
2012 | 123 |
2013 | 115 |
2014 | 114 |
2015 | 122 |
2016 | 122 |
2017 | 154 |
2018 | 153 |
2019 | 172 |
2020 | 203 |
2021 | 198 |
2022 | 163 |
- Wie viele der in den Fragen 1 – 4 abgefragten Personen besaßen eine ausländische Staatsangehörigkeit? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)
Der nachfolgenden Übersicht ist die Anzahl der nicht-deutschen Verurteilten und Abgeurteilten sowie der nicht-deutschen Personen, bei denen gem. § 20 StGB die Schuldunfähigkeit bzw, gem. § 21 StGB die vermindert Schuldfähigkeit festgestellt worden ist, zu entnehmen.
Dabei weise ich hinsichtlich der Zahlen zur verminderten Schuldfähigkeit bzw. die Schuldunfähigkeit von nicht-deutschen Verurteilten darauf hin, dass diese unvollständig sind, weil die Staatsanwaltschaft Bochum aufgrund technischer Gründe fristgerecht keine Daten für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stellen konnte.
Nicht-deutsche | ||||
Abgeurteilte | Verurteilte | Anzahl Personen, die gem. § 20 StGB schuldunfähig waren | Anzahl Personen, die gem. § 21 StGB vermindert schuldfähig waren | |
2010 | 51.503 | 39.217 | 40 | 497 |
2011 | 53.839 | 41.763 | 45 | 528 |
2012 | 53.889 | 42.070 | 39 | 589 |
2013 | 54.214 | 42.479 | 27 | 593 |
2014 | 56.217 | 44.446 | 27 | 686 |
2015 | 62.160 | 49.792 | 42 | 752 |
2016 | 66.836 | 54.695 | 64 | 852 |
2017 | 64.635 | 52.072 | 47 | 813 |
2018 | 65.577 | 52.549 | 84 | 931 |
2019 | 67.224 | 53.132 | 75 | 880 |
2020 | 64.193 | 50.566 | 77 | 855 |
2021 | 62.483 | 48.753 | 110 | 919 |
2022 | 63.620 | 49.877 | 100 | 609 |