Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen – Mussten bereits Straftäter wegen einer möglichen Überlastung entlassen werden?

Kleine Anfrage
vom 26.02.2024

Kleine Anfrage 3384

der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Hartmut Beucker AfD

Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen Mussten bereits Straftäter wegen einer möglichen Überlastung entlassen werden?

Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag offenbarte eine Überbelegung in Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Brandenburg. Demnach seien 310 Plätze belegt, obwohl nur 269 reguläre Plätze zur Verfügung stehen. Dennoch habe dies trotz der Überlastung nicht dazu geführt, dass Straftäter „aus Kapazitätsgründen aus dem Maßregelvollzug entlassen“ werden mussten. Allerdings sei es in Einzelfällen zu längeren Wartezeiten bis zur Aufnahme gekommen. Dazu führte die Landesregierung aus:

„In einem Fall konnte die Aufnahme in den Maßregelvollzug erst nach fünf Monaten erfolgen.“1

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt rechtskräftig verurteilt? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)
  2. Wie viele davon waren zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig bzw. schuldunfähig? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)
  3. Wie viele Personen wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt abgeurteilt? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)
  4. Wie viele davon waren zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig bzw. schuldunfähig? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)
  5. Wie viele der in den Fragen 1 – 4 abgefragten Personen besaßen eine ausländische Staatsangehörigkeit? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)

Markus Wagner

Dr. Hartmut Beucker

 

MMD18-8195

 

1 Vgl. https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/massregelvollzug-in-brandenburg-seit-jahren-ueberbelegt-19365578.html.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3384 mit Schreiben vom 28. März 2024 na­mens der Landesregierung beantwortet.

Vorab weise ich darauf hin, dass mir die Daten der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2023 noch nicht vorliegen. Daher beschränken sich die erbetenen Angaben auf den Zeit­raum der Jahre 2010 bis 2022.

  1. Wie viele Personen wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt rechtskräftig verur­teilt? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr auf­schlüsseln.)

Die Anzahl der rechtskräftig verurteilten Personen ist der nachfolgenden Tabelle zu entneh­men.

  Anzahl der rechtskräftig verurteilten Personen
2010 174.656
2011 177.782
2012 172.554
2013 162.973
2014 161.334
2015 161.940
2016 162.111
2017 153.960
2018 153.600
2019 153.098
2020 144.669
2021 136.595
2022 136.940

 

  1. Wie viele davon waren zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig bzw. schuldunfä­hig? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr auf­schlüsseln.)

Die Anzahl der rechtskräftig verurteilten Personen, bei denen gemäß § 21 StGB die vermin­derte Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt festgestellt wurde, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

  Anzahl der Verurteilten

vermindert schuldfähig
gem. § 21 StGB
2010 4.052
2011 3.987
2012 3.740
2013 3.723
2014 3.507
2015 3.498
2016 3.549
2017 3.524
2018 4.055
2019 3.703
2020 3.494
2021 4.261
2022 3.312

 

Wer gemäß § 20 StGB schuldunfähig handelt, bei Begehung der Tat also wegen einer krank­haften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer

Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Un­recht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, kann nicht verurteilt werden. Hinsichtlich der Anzahl der Personen, bei denen gem. § 20 StGB für den Tatzeitpunkt die Schuldunfähigkeit festgestellt wurde, wird insoweit auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

  1. Wie viele Personen wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt abgeurteilt? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr aufschlüsseln.)

Die Zahl der abgeurteilten Personen setzt sich aus den Verurteilten und aus Personen zusam­men, gegen die andere Entscheidungen getroffen wurden. Danach ergeben sich folgende Zah­len:

  Anzahl der abgeurteilten Personen
2010 226.926
2011 227.548
2012 220.361
2013 208.760
2014 205.747
2015 206.942
2016 204.295
2017 195.674
2018 195.454
2019 196.628
2020 185.436
2021 176.039
2022 176.167

 

  1. Wie viele davon waren zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig bzw. schuldunfä­hig? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben sowie nach Jahr auf­schlüsseln.)

Hinsichtlich der Anzahl der Personen, bei denen gem. § 21 StGB die verminderte Schuldfä­higkeit zum Tatzeitpunkt festgestellt wurde, wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Die Anzahl der abgeurteilten Personen, bei denen gemäß § 20 StGB die Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt festgestellt wurde, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

  Anzahl der Abgeurteilten

schuldunfähig
gem. § 20 StGB
2010 135
2011 116
2012 123
2013 115
2014 114
2015 122
2016 122
2017 154
2018 153
2019 172
2020 203
2021 198
2022 163

 

  1. Wie viele der in den Fragen 1 4 abgefragten Personen besaßen eine ausländische Staatsangehörigkeit? (Bitte für die Jahre 2010 bis heute tabellarisch angeben so­wie nach Jahr aufschlüsseln.)

Der nachfolgenden Übersicht ist die Anzahl der nicht-deutschen Verurteilten und Abgeurteil­ten sowie der nicht-deutschen Personen, bei denen gem. § 20 StGB die Schuldunfähigkeit bzw, gem. § 21 StGB die vermindert Schuldfähigkeit festgestellt worden ist, zu entnehmen.

Dabei weise ich hinsichtlich der Zahlen zur verminderten Schuldfähigkeit bzw. die Schuldun­fähigkeit von nicht-deutschen Verurteilten darauf hin, dass diese unvollständig sind, weil die Staatsanwaltschaft Bochum aufgrund technischer Gründe fristgerecht keine Daten für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stellen konnte.

  Nicht-deutsche
Abgeurteilte Verurteilte Anzahl Personen, die gem. § 20 StGB schuldunfähig waren Anzahl Personen, die gem. § 21 StGB vermindert schuldfähig waren
2010 51.503 39.217 40 497
2011 53.839 41.763 45 528
2012 53.889 42.070 39 589
2013 54.214 42.479 27 593
2014 56.217 44.446 27 686
2015 62.160 49.792 42 752
2016 66.836 54.695 64 852
2017 64.635 52.072 47 813
2018 65.577 52.549 84 931
2019 67.224 53.132 75 880
2020 64.193 50.566 77 855
2021 62.483 48.753 110 919
2022 63.620 49.877 100 609

 

 

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