Meerbusch: Messerangriff in Flüchtlingsheim – Tatverdächtiger auf der Flucht

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1821
der Abgeordneten Markus Wagner und Zacharias Schalley AfD

 

Meerbusch: Messerangriff in Flüchtlingsheim Tatverdächtiger auf der Flucht

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

In der Nacht zum 8. Mai 2023 wurde ein 29 Jahre alter Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Meerbuscher Stadtteil Lank mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt. Der Tatverdächtige befindet sich seitdem auf der Flucht. Die Rheinische Post führt weiter aus, dass sich der Angriff um kurz nach 02:00 Uhr ereignet habe.1

In einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. Mai 2023 wird berichtet, dass ein Besucher der Flüchtlingsunterkunft schwer verletzt worden sei. Da die bisherigen Fahn­dungsmaßnahmen bislang nicht zur Ergreifung des Tatverdächtigen geführt haben, werde nun eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet.2

Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1821 mit Schreiben vom 14. Juni 2023 namens der Landesregierung 1821 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächti­gen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächten und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz hierzu im We­sentlichen berichtet, der 29-jährige eritreische Beschuldigte habe in den frühen Morgenstun­den des 8. Mai 2023 in seiner Unterkunft in einer kommunalen Unterbringungseinrichtung in Meerbusch einen Besucher aus Anlass einer vermeintlichen Beleidigung mit einem Messer verletzt und anschließend die Einrichtung verlassen. Das Amtsgericht Neuss habe am selben Tage einen Haftbefehl gegen den weiterhin flüchtigen Beschuldigten wegen des Verdachts einer gefährlichen Körperverletzung erlassen. Der Beschuldigte sei unter anderem wegen Ei­gentums- und Vermögensdelikten mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden.

  1. Wurde ein Bewohner oder ein Besucher der Flüchtlingsunterkunft Opfer des Mes­serangriffs?

Auf die Antwort auf Frage 1 wird Bezug genommen.

  1. Zu wie vielen Straftaten ist es seit der Eröffnung in und um diese Flüchtlingsun­terkunft gekommen? (Bitte nach Datum und Delikt aufschlüsseln.)

Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nord­rhein-Westfalen. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik.

Die kommunale Unterbringungseinrichtung wurde der Stadtverwaltung Meerbusch zufolge Ende des Jahres 2000 in Betrieb genommen. Für die Beantwortung der Anfrage konnten nur die Berichtsjahre ab dem Jahr 2008 ausgewertet werden, da erst ab diesem Zeitpunkt Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen vorliegen, die eine Auswertung posta­lischer Anschriften möglich machen.

Die 76 an die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen gemeldeten Fälle werden in der folgenden Tabelle aufgeschlüsselt nach Jahren dargestellt:

Jahr Anzahl Fälle
2008 3
2009 3
2010 4
2011 3
2012 2
2013 1
2014 9
2015 17
2016 11
2017 10
2018 4
2019 1
2020 1
2021 3
2022 4

 

  1. Welche Besuchsregeln und -zeiten gelten in dieser Flüchtlingsunterkunft?
  2. Wie hoch ist die Belegungsquote dieses Flüchtlingsheims seit Eröffnung bis heute? (Bitte nach Monat, Geschlecht, Alter und Nationalität aufschlüsseln.)

Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei der Einrichtung handelt es sich um eine Kommunale Unterkunftseinrichtung (KUE), die von der Stadt Meerbusch in eigener Zuständigkeit betrieben wird. Zu den dortigen Besuchsregeln und -zeiten sowie Belegungszahlen liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

 

Antwort als PDF

 

1 Vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/meerbusch/fahndung-nach-mordversuch-in-fluechtlingsunterkunft-meerbusch_aid-90106113.

2 Vgl. https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/oeffentlichkeitsfahndung-nach-messerangriff-in-fluechtlingsheim-18884405.html.