Mehr als 30 Islamisten stehen in Deutschland vor der Freilassung

Kleine Anfrage
vom 27.01.2022

Kleine Anfrage 6362der Abgeordneten Markus Wagner und Andreas Keith vom 27.01.2022

 

Mehr als 30 Islamisten stehen in Deutschland vor der Freilassung

Wie Medien berichten, kommt es im Jahre 2022 zu mehr als 30 Haftentlassungen von Islamisten, von denen 15 bis 20 derzeit „wegen einer Tat im Bereich des islamistisch motivierten Terrorismus in einem deutschen Gefängnis sitzen.“ Weitere 18 Personen gehören dem sogenannten „Phänomenbereich Islamismus“ an und stehen unter besonderer Beobachtung.

Die angestrebten Entlassungen bereiten den Sicherheitsbehörden Sorgen, da sich einige der Inhaftierten im Gefängnis noch weiter radikalisiert hätten. So bestünde die große Gefahr, dass diese Personen rückfällig würden.1 In diesem Zusammenhang spricht sich Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, für eine „nachträgliche Sicherheitsverwahrung für Gefangene, die sich in Haft radikalisiert haben“ aus.2

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viele dieser bundesweit über 30 Inhaftierten sitzen momentan in einer Strafvollzugsanstalt in Nordrhein-Westfalen ein? (Bitte aufschlüsseln nach Straftat, Straftatbestände und Staatsbürgerschaft)
  2. Wie viele der Inhaftierten sind in Nordrhein-Westfalen ansässig?
  3. Bei wie vielen der Inhaftierten werden nach der Haftentlassung aufenthalts-beendende Maßnahmen eingeleitet?
  4. Wie viele der seit dem Jahre 2016 entlassenen Inhaftierten in NRW, die in den „Phänomenbereich Islamismus“ fallen, sind erneut polizeilich in Erscheinung getreten? (Bitte aufschlüsseln nach Delikten und Staatsbürgerschaft)
  5. Für wie viele der unter Frage 1 genannten in Nordrhein-Westfalen Inhaftierten kommt eine anschließende Sicherheitsverwahrung in Betracht?

Markus Wagner
Andreas Keith

 

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1 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article236253650/Sorge-vor-Anschlaegen-Mehr-als-30-Islamisten-vor-der-Freilassung.html

2 Vgl. https://www.rnd.de/politik/islamisten-in-haft-alexander-throm-cducsu-warnt-vor-anstehenden-entlassungen-Z5ULOGLXCFDBBBPWMVNAUZ3S44.html


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 6362 mit Schreiben vom 24. Februar 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

1. Wie viele dieser bundesweit über 30 Inhaftierten sitzen momentan in einer Straf­vollzugsanstalt in Nordrhein-Westfalen ein? (Bitte aufschlüsseln nach Straftat, Straftatbestände und Staatsbürgerschaft)

2. Wie viele der Inhaftierten sind in Nordrhein-Westfalen ansässig?

3. Bei wie vielen der Inhaftierten werden nach der Haftentlassung aufenthalts-been-dende Maßnahmen eingeleitet?

5. Für wie viele der unter Frage 1 genannten in Nordrhein-Westfalen Inhaftierten kommt eine anschließende Sicherheitsverwahrung in Betracht?

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2, 3 und 5 gemeinsam beantwortet. Alljährlich wird im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz Berlin eine Bestandsaufnahme zu radikalisierten Inhaftierten im Justizvollzug durchgeführt, die auch Entlassungsprognosen zum Gegenstand hat; zuletzt zum Stichtag 30.06.2021.

Zur Zahl der zu erwartenden Entlassungen von islamistischen Gefangenen im Kalenderjahr 2022 kann unabhängig vom Stichtag keine konkrete Aussage getroffen werden, da diese von verschiedenen Faktoren abhängt. Der genaue Entlassungszeitpunkt ist abhängig von gericht­lichen Entscheidungen über die Aufrechterhaltung und Fortdauer der Untersuchungshaft und der vorzeitigen Beendigung der Strafhaft zum Halbstrafen- bzw. Zweidrittel-Zeitpunkt, der Be­gnadigung oder einer Abschiebung. Infolge kann es beispielsweise zu nicht planbaren Entlas­sungen von Untersuchungsgefangenen oder von Strafgefangenen kommen, deren Entlas­sungstermin sich kurzfristig und unvorhergesehen ändert.

Soweit allein auf den Ablauf der vollen Strafzeit abgestellt wird, wird es 2022 im nordrhein-westfälischen Justizvollzug voraussichtlich zu vier Entlassungen kommen.

Zwei Strafgefangene sind dem terroristisch islamistischen Bereich zuzuordnen:

Straftat / Straftatbestände Staatsbür- gerschaft In NRW ansässig Aufenthaltsbeendende Maßnahmen SV
§§ 129 a, b StGB

Mitgliedschaftliche                           Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit vorsätzlicher unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe

irakisch ja Aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden
geprüft
Nein

 

§§ 129 a, b StGB

Mitgliedschaftliche                        Beteiligung an einer terroristischen Vereini­gung im Ausland in fünf Fällen, davon in Tateinheit mit unerlaub­ter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe

deutsch Nein Entfällt Nein

Zwei weitere Strafgefangene gehören dem Phänomenbereich Islamismus an und stehen unter besonderer Beobachtung der Vollzugsbehörden:

Straftat / Straftatbestände Staatsbür- gerschaft In NRW ansässig Aufenthaltsbeendende Maßnahmen SV
§§ 252, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

Räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

deutsch jordanisch Nein Entfällt Nein
§§ 177, 223 StGB

Sexuelle Nötigung und Kör-perverletzung

marokka- nisch Ja Aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden ge-prüft Nein

 

  1. Wie viele der seit dem Jahre 2016 entlassenen Inhaftierten in NRW, die in den „Phänomenbereich Islamismus“ fallen, sind erneut polizeilich in Erscheinung ge­treten? (Bitte aufschlüsseln nach Delikten und Staatsbürgerschaft)

Bezugnehmend auf die Beantwortung der dortigen Kleinen Anfrage vom 16.12.2020 (4764) sind von den 74 zwischen 2015 und 2021 entlassenen Gefangenen zehn nach der Entlassung erneut polizeilich in Erscheinung getreten:

1 syrisch – Bedrohung

– Gefährliche Körperverletzung

– Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Fabrikations- und Lagerräumen

2 irakisch – Weitere Arten des Warenkreditbetruges – Par. 263 StGB
3 syrisch – Erschleichen von Leistungen

– Vorsätzliche einfache Körperverletzung

4 deutsch – Mittelbare Falschbeurkundung
5 deutsch – Vergewaltigung (ohne Widerstandsunfähige)
6 deutsch – Vorsätzliche einfache Körperverletzung
7 deutsch – Fahren ohne Fahrerlaubnis

– Sonstige weitere Betrugsarten

– Sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen

– Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitungen

8 deutsch – Vorsätzliche einfache Körperverletzung
– Gefährliche Körperverletzung
9 deutsch – Verstoß gegen Weisung während der Führungsaufsicht
10 deutsch – Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

 

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