Mehr als 360 Polizeieinsätze wegen „L’amour toujours“ – Wie musikalisch ist Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage
vom 23.07.2024

Kleine Anfrage 4211

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Mehr als 360 Polizeieinsätze wegen „L’amour toujours“ – Wie musikalisch ist Nordrhein-Westfalen?

Am 8. Oktober 2001 in Europa veröffentlicht, stieg „L’amour toujours“ auf Platz 8 in die deutschen Charts ein und erreichte mit Rang 3 die höchste Position. Bis heute verzeichnete das Musikvideo zum Lied über 492 Millionen Aufrufe auf der Videoplattform YouTube. Ab Oktober 2023 erregten in sozialen Netzwerken hochgeladene Videos mediale Aufmerksamkeit, da diese Szenen von Dorf- und Volksfesten, Diskotheken und Abiturfeiern zeigten, in denen zum Lied die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ skandiert wurde – abweichend vom Liedtext.

Eine Umfrage des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND) in allen Bundesländern ergab, dass die Polizei zwischen Oktober 2023 und Juni 2024 in mindestens 368 Fällen alarmiert wurde, weil zur Melodie des Liedes die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gesungen wurde. Die meisten dieser Fälle wurden dabei aus Nordrhein-Westfalen gemeldet: Von November 2023 bis einschließlich Juni 2024 sei die Polizei hier 96-mal gerufen worden.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie oft wurde vor/während der 96 gemeldeten Polizeieinsätzen das Lied im Original(-Text) gespielt?
  2. Wie oft wurde – entgegen dem Originaltext – „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gesungen?
  3. In wie vielen der 96 registrierten Fälle konnte eine strafbare Handlung ermittelt werden?
  4. Welche Sanktionen wurden gegen die Beteiligten der registrierten Fälle verhängt? (Bitte einzeln auflisten.)
  5. Welche Rechtsprechung liegt der Landesregierung hinsichtlich des Singens von „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ zur Melodie von „L’amour toujours“ vor?

Markus Wagner

 

MMD18-10093

 

1 Vgl. https://www.welt.de/vermischtes/article252446180/L-amour-toujours-Mehr-als-360-Polizeieinsaetze-wegen-fremdenfeindlicher-Parolen.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4211 mit Schreiben vom 19. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie oft wurde vor/während der 96 gemeldeten Polizeieinsätzen das Lied im Origi­nal(-Text) gespielt?

Der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie oft das Lied im Originaltext gespielt wurde. Die 96 mit der Kleinen Anfrage in Bezug genomme­nen, polizeilich registrierten Fälle beziehen sich auf konkrete Einsatzanlässe, bei denen zu dem Lied „L’Amour toujours“ rechte Parolen geäußert worden seien sollen.

  1. Wie oft wurde – entgegen dem Originaltext – „Deutschland den Deutschen, Aus­länder raus!“ gesungen?

In 95 Fällen besteht der Verdacht, dass mindestens einmal „Deutschland den Deutschen, Aus­länder raus!“ skandiert worden sei.

  1. In wie vielen der 96 registrierten Fälle konnte eine strafbare Handlung ermittelt werden?

Das Ministerium der Justiz hat mitgeteilt, in 19 Fällen dauerten die Ermittlungen an. In 24 Fäl­len sei das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt worden. In 20 Fällen habe ein Täter nicht ermittelt werden können. In vier Fällen sei durch die Staatsanwaltschaft von der Aufnahme von Ermittlungen abgesehen worden (§§ 152 Absatz 2, 160 Absatz 1 StPO) und in einem Fall habe bereits die Polizeibehörde keine Strafanzeige aufgenommen. In einem Fall sei das Verfahren vorläufig gemäß § 154 Absatz 1 StPO eingestellt worden. In einem Fall sei ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wegen Beleidigung bei dem zuständigen Amtsge­richt gestellt worden. In 26 Fällen seien die Vorgänge noch nicht bei den Staatsanwaltschaften eingegangen.

  1. Welche Sanktionen wurden gegen die Beteiligten der registrierten Fälle verhängt? (Bitte einzeln auflisten.)

Die Generalstaatsanwälte in Düsseldorf, Hamm und Köln haben dem Ministerium der Justiz berichtet, dass bislang in keinem der 96 mit der Kleinen Anfrage in Bezug genommenen, poli­zeilich registrierten Fälle eine Sanktion in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren verhängt worden sei.

  1. Welche Rechtsprechung liegt der Landesregierung hinsichtlich des Singens von „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ zur Melodie von „L’amour toujours“ vor?

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, die Präsidenten der Oberlandesgerichte Düs­seldorf und Köln und die Generalstaatsanwälte in Düsseldorf, Hamm und Köln haben dem Ministerium der Justiz berichtet, dass bislang keine Rechtsprechung im Sinne der Fragestel­lung bekannt geworden sei.

 

MMD18-10339

Beteiligte:
Markus Wagner