Kleine Anfrage 6167der Abgeordneten Markus Wagner und Andreas Keith vom 03.12.2021
Mehr Befugnisse für Verfassungsschutz gegen Rechtsextreme. Greift NRW die Forderung des thüringischen Innenministers Georg Maier auf?
Um den Kampf gegen Rechtsextremismus zu stärken, forderte Thüringens Innen-minister Georg Maier, die Befugnisse „für den Verfassungsschutz zur Überwachung rechtsextremer Finanzströme“ zu erweitern – sowohl national wie auch international.
Seiner Ansicht nach, verfügen „Rechtsextremisten über diverse Einnahmequellen zur Finanzierung ihrer Strukturen und Aktivitäten“. Da die „Finanzierungsaktivitäten rechtsextremer Organisationen“ nicht im „strafrechtlich relevanten Bereich und somit […] außerhalb des polizeilichen Fokus“ verlaufe, müsse geprüft werden, „ob die Nachrichtendienste bei der Nachverfolgung von Transaktionen zur Terrorismus-finanzierung über ausreichend Möglichkeiten verfügen.“1
Wir fragen die Landesregierung:
- Sieht die nordrhein-westfälische Landesregierung ebenfalls die Notwendigkeit, den Verfassungsschutz mit erweiterten Befugnissen auszustatten, um eine Überwachung der Finanzen von Rechtsextremisten zu ermöglichen?
- Wenn ja, sieht die nordrhein-westfälische Landesregierung diese Notwendig-keit dann ebenfalls auch für die Phänomenbereiche des Linksextremismus bzw. des Islamismus?
Markus Wagner
Andreas Keith
1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article235342028/Thueringens-Innenminister-Maier-fordert-mehr-Befugnisse-fuer-Verfassungsschutz-gegen-Rechtsextreme.html
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6167 mit Schreiben vom 23. Dezember 2021 namens der Landesregierung beantwortet.
- Sieht die nordrhein-westfälische Landesregierung ebenfalls die Notwendigkeit, den Verfassungsschutz mit erweiterten Befugnissen auszustatten, um eine Überwachung der Finanzen von Rechtsextremisten zu ermöglichen?
- Wenn ja, sieht die nordrhein-westfälische Landesregierung diese Notwendigkeit dann ebenfalls auch für die Phänomenbereiche des Linksextremismus bzw. des Islamismus?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die Landesregierung sieht zu einer Erweiterung der Befugnisse des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes derzeit keine Veranlassung, da dieser schon jetzt in jedem Extremis-musphänomenbereich Finanzermittlungen durchführen darf, § 5 Abs. 2 Nr. 13 i. V. m. § 7c Abs. 1 VSG NRW.