Meldestellen für „antimuslimischen Rassismus“ in Nordrhein-Westfalen gestartet

Kleine Anfrage
vom 28.01.2025

Kleine Anfrage 5020

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Meldestellen für „antimuslimischen Rassismus“ in Nordrhein-Westfalen gestartet

Die Vorbereitungszeit beläuft sich auf etwa drei Jahre und in wenigen Monaten soll es nun soweit sein: In Nordrhein-Westfalen startet eine Landes-Meldestelle für muslimfeindliche Vorgänge. Das Projekt „Meldestelle zu antimuslimischem Rassismus“ (Medar) ist damit eine von insgesamt vier Meldestellen, die das Land NRW einrichten will. Betroffene können auf diesen Online-Plattformen Fälle von Diskriminierung auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze melden. Betrieben werden die Plattformen von Lobbygruppen wie „Queeres Netzwerk NRW“, „PLANB Ruhr“, „interKultur“ oder dem „Verbund der sozial-kulturellen Migrantenvereine Dortmund“. Jede dieser Organisationen erhält dafür Steuermittel. Bereits seit Sommer 2022 flossen jährlich 140.000 Euro, ab 2024 sogar 165.000 Euro. Drei Jahre nach Projektbeginn inklusive zahlreicher Mittel folgt nun die erste Online-Schaltung einer Plattform.1

NRW-Familienministerin Josefine Paul (Grüne) kommentiert die Installation der Meldestellen in einer offiziellen Mitteilung mit großer Begeisterung:

„Wir haben uns für die neue Legislaturperiode viel vorgenommen, um den Abbau von Diskriminierung in unserer Gesellschaft weiter voranzutreiben. Der Aufbau der Meldestellen ist dabei ein erster wichtiger Schritt. Mit diesem bundesweit einzigartigen System von Meldestellen wollen wir insbesondere auch die Diskriminierungsvorfälle registrieren, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen und deswegen nicht in den polizeilichen Statistiken erfasst werden.“2

Die Meldestellen sollen dementsprechend auch explizit Vorgänge und Äußerungen erfassen, die nicht strafbar sind. Allerdings bleibt die Ministerin die Antwort schuldig, wofür man diese Daten über Bürger sammeln wolle. Zudem werden durch die Umsetzung dieser grünen Ideologie Steuergelder aufgewendet, deren Ausgaben an anderer Stelle mit Sicherheit sinnvoller wären. Durch das Melden von Verhalten, das auch unterhalb der Strafrechtsgrenze liegt, erhalten private Träger damit zensurartige Macht, obwohl sie über keinerlei demokratische Legitimation verfügen.3

Gerade in Schulen ist spürbar, dass islamistische Kreise erfolgreich versuchen, die Kritik am islamischen Dogmatismus als „rassistisch“ abzuqualifizieren. Muslimische Eltern verweigern häufig die Teilnahme ihrer Kinder an Klassenfahrten aus Angst vor einem Verlust ihrer Kontrolle und Einflussnahme. Besonders Mädchen unterliegen strengen Regeln, die etwa ihre Kleidung betreffen, während Jungen Hausarbeiten verweigern, da diese ihrer Ansicht nach nur Frauen oblägen. Diese Verhaltensweisen werden oft mit religiösen Vorschriften begründet, was die Lehrerschaft dazu bringt, sich mit dem muslimischen Glauben auseinanderzusetzen.4

Die Kritik an solchen Praktiken wird jedoch zunehmend als potenziell „rassistisch“ angesehen, was auch mit dem Begriff „antimuslimischer Rassismus“ beschrieben wird. Dieser Begriff wird auch dazu genutzt, berechtigte Kritik an problematischen Aspekten des Islam zu unterdrücken. Besondere Schwierigkeiten zeigen sich im Umgang mit Geschlechterrollen. Muslimische Jungen neigen dazu, Mädchen, die nicht den religiösen Bekleidungsvorschriften entsprechen, zu beleidigen oder sexuell zu belästigen, und rechtfertigen ihr Verhalten mit Verweisen auf den Koran. Dies spiegelt eine patriarchalische Erziehung wider, die Jungen in konservativen Familien dazu anleitet, sich als Familienoberhaupt zu verstehen. Solche Prägungen erschweren die Integration in das Schulsystem und führen zu höheren Schulabbruchsquoten sowie Delinquenz. Ein weiteres zentrales Thema ist der muslimische Antisemitismus, der sich sowohl in Gewalt gegen jüdische Schüler als auch in radikalen Demonstrationen zeigt, bei denen historische und religiöse Feindbilder instrumentalisiert werden.5

Auffällig ist, dass Flüchtlingen aus der Ukraine sowie aus einigen asiatischen Ländern eine deutlich bessere Integration attestiert wird. Diese Gruppen fügen sich augenscheinlich problemloser in die deutsche Gesellschaft ein. Im Kontrast dazu sind Teile der muslimischen Gemeinschaften besonders integrationsresistent. Man muss klar zwischen legitimer Kritik an religiösen Praktiken und rassistischer Diskriminierung trennen. Pädagogen müssen die Freiheit behalten, kulturelle und religiöse Praktiken zu hinterfragen, wenn diese mit den Grundrechten und dem Grundgesetz unvereinbar sind. Gleichzeitig ist es wichtig liberale Muslime zu ermutigen, sich aktiv an der Verteidigung demokratischer Werte zu beteiligen.6

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Was gehen die Landesregierung Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze an?
  2. Betrachtet die Landesregierung Muslime als eine „Rasse“?
  3. Inwiefern gibt es aus Sicht der Landesregierung auch anti-christlichen, -buddhistischen und -shintoistischen Rassismus?
  4. Gibt es gegen die etwaig unter 3 genannten Formen des Rassismus` ebenfalls Meldestellen?
  5. Wofür sollen die gesammelten Daten der Meldestellen zukünftig dienen?

Markus Wagner

 

MMD18-12586

 

1 Vgl. https://www.nius.de/gesellschaft/news/nrw-startet-meldestelle-fuer-antimuslimischen-rassismus/05f4fecf-3bd3-445b-b084-a4312e3b0d29.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Vgl. https://www.cicero.de/innenpolitik/bildung-schule-islamismus-islam-rassismus?amp.

6 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5020 mit Schreiben vom 19. März 2025 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister der Justiz und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beant­wortet.

  1. Was gehen die Landesregierung Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze an?

Auf die Antworten zur Frage 2 der Kleinen Anfrage 4974 (Lt.-Drucksache 18/12465) sowie zur Frage 5 der Kleinen Anfrage 4976 (Lt.-Drucksache 18/12467) wird verwiesen.

  1. Betrachtet die Landesregierung Muslime als eine „Rasse“?

Nein. Daher verwendet die Landesregierung diesen Begriff nicht, sehr wohl aber den Begriff „antimuslimischer Rassismus“, der eine ablehnende bis feindselige Haltung gegenüber Men­schen beschreibt, die als Musliminnen und Muslime gelesen werden.

Auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 5259 (Lt.-Drucksache 17/13596) und der Frage 2 der Kleinen Anfrage 341 (Lt.-Drucksache 18/956) wird verwiesen.

  1. Inwiefern gibt es aus Sicht der Landesregierung auch anti-christlichen, -buddhis­tischen und -shintoistischen Rassismus?

Die Landesregierung setzt sich gegen alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 der Nachfragen zur Kleinen Anfrage 156 in der Großen Anfrage 23 (Lt.-Drucksache 18/8402) verwiesen.

  1. Gibt es gegen die etwaig unter 3 genannten Formen des Rassismus` ebenfalls Meldestellen?

Nein.

  1. Wofür sollen die gesammelten Daten der Meldestellen zukünftig dienen?

Die Landesregierung erwartet mit der Einrichtung der Meldestellen auf einer fachlich soliden und empirischen Grundlage Kenntnisse darüber, wo, in welcher Form und wie häufig Diskri­minierung vorkommt. So kann sie die Voraussetzungen schaffen, um mit Sensibilisierung, Prä­vention, Beratung und Intervention erfolgreicher gegen Diskriminierung vorgehen zu können.

 

MMD18-13218

Beteiligte:
Markus Wagner