Meldestellen: „Spitzelsystem nach Stasi-Manier“?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 347
des Abgeordneten Markus Wagner vom 22.08.2022

 

Meldestellen: „Spitzelsystem nach Stasi-Manier“?

Der Oberhausener CDU-Chef Wilhelm Hausmann hat die von der Landesregierung geplanten Antidiskriminierung-Meldestellen kritisiert und dabei von einer „Übergriffigkeit des Staates“ gesprochen, mit der eine „Blockwartmentalität“ gefördert werde. Politischen Rückhalt erhält er unter anderem von seinem Essener CDU-Parteifreund K.. Darüber hinaus vergleichen Hausmann und K. die geplanten Meldestellen mit einem „Spitzelsystem nach Stasi-Manier“. Oberhausens Juso-Vorsitzender T. sieht in solchen Aussagen hingegen die Verwendung „erneut rechter Sprachanleihen“. Die Tatsache, so T., „dass Herr Hausmann und sein Kollege aus der östlichen Nachbarstadt auf Polemik und unangemessene Vergleiche setzen, zeigt, dass die CDU im Kampf gegen Antidiskriminierung noch mehr nachzuholen hat, als ein paar schöne Worte“. Bereits im April 2022 kam es zu einer Diskussion um die von CDU-Chef Hausmann gewählte Wort-Kombination „links-grün“. Die Jusos unterstellten damals der CDU, sie bediene sich „damit einer Anleihe aus dem rechtsextremen Sprech, wie man ihn beispielsweise von der AfD kennt“. Auch der Oberhausener Grünen-Parteichef B. kritisierte den Sprachgebrauch des Oberhausener CDU-Chefs, wonach dieser „offenbar mal wieder den rechten Rand der CDU“ bediene, „da er auf ein Vokabular der Faschisten von AfD und anderen Anti-Demokraten zurückgreift“.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Inwieweit teilt die Landesregierung die Kritik des Oberhausener CDU-Chefs Wilhelm Hausmann, dass die Einrichtung von Meldestellen mit einem „Spitzelsystem nach Stasi-Manier“ vergleichbar seien?
  2. Teilt die Landesregierung die Bewertung des Juso-Vorsitzenden T.: „Die CDU bedient sich damit einer Anleihe aus dem rechtsextremen Sprech, wie man ihn beispielsweise von der AfD kennt“?
  3. Sieht die Landesregierung eine Gefahr für die Demokratie, wenn öffentlich geäußerte Kritik z. B. an politischen Vorhaben der Grünen direkt als „Vokabular der Faschisten“ eingeordnet wird?
  4. Nimmt die Landesregierung im politischen Meinungsstreit einen inflationären Gebrauch/Strom von Begrifflichkeiten wie „faschistisch“ und „rechtsextrem“ wahr, der deren Begriffsinhalte verharmlosen könnte?
  5. Wie begründet die Landesregierung die Auswahl der in den Meldestellen zu bearbeitenden Diskriminierungsverfahren aus Opferperspektive im Hinblick darauf, dass beispielsweise anti-christliche, anti-deutsche, anti-feministische sowie Diskriminierungen gegen körperlich beeinträchtigte Menschen, etc. nicht erfasst werden?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://www.nrz.de/staedte/oberhausen/sprache-zu-rechts-oberhausener-jusos-kritisieren-cdu-chef-id235993663.html.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 347 mit Schreiben vom 19. September 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Inwieweit teilt die Landesregierung die Kritik des Oberhausener CDU-Chefs Wil­helm Hausmann, dass die Einrichtung von Meldestellen mit einem „Spitzelsystem nach Stasi-Manier“ vergleichbar seien?
  2. Teilt die Landesregierung die Bewertung des Juso-Vorsitzenden T.: „Die CDU bedient sich damit einer Anleihe aus dem rechtsextremen Sprech, wie man ihn bei­spielsweise von der AfD kennt“?
  3. Sieht die Landesregierung eine Gefahr für die Demokratie, wenn öffentlich geäu­ßerte Kritik z. B. an politischen Vorhaben der Grünen direkt als „Vokabular der Faschis­ten“ eingeordnet wird?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 3 gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung kommentiert keine Äußerungen aus der Kommunalpolitik.

  1. Nimmt die Landesregierung im politischen Meinungsstreit einen inflationären Gebrauch/Strom von Begrifflichkeiten wie „faschistisch“ und „rechtsextrem“ wahr, der deren Begriffsinhalte verharmlosen könnte?

Nein.

  1. Wie begründet die Landesregierung die Auswahl der in den Meldestellen zu bear­beitenden Diskriminierungsverfahren aus Opferperspektive im Hinblick darauf, dass beispielsweise anti-christliche, anti-deutsche, anti-feministische sowie Dis­kriminierungen gegen körperlich beeinträchtigte Menschen, etc. nicht erfasst wer­den?

Die Landesregierung setzt sich gegen alle Formen von gruppenbezogener Menschenfeind­lichkeit ein und betrachtet die Meldestellen als geeignete Maßnahmen, um den genannten Formen der Diskriminierung zu begegnen.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner